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   BGH, 16.10.2014 - AK 31/14   

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https://dejure.org/2014,35595
BGH, 16.10.2014 - AK 31/14 (https://dejure.org/2014,35595)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2014 - AK 31/14 (https://dejure.org/2014,35595)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - AK 31/14 (https://dejure.org/2014,35595)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO
    Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als Mitglied ("Islamscher Staat"); Fortdauer der Untersuchungshaft; Fluchtgefahr; ausnahmsweise Rechtfertigung der fortdauernden Untersuchungshaft trotz vom Haftbefehl ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 129a, 129b StGB, § 121 Abs. 1 StPO, § 129b Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 201 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei vorgeworfener Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei vorgeworfener Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.07.2014 - StB 8/14

    Terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der

    Auszug aus BGH, 16.10.2014 - AK 31/14
    Der insoweit bestehende dringende Tatverdacht stützt sich zunächst auf die durch aufgefundene Fotos und gesicherte elektronische Daten belegte enge Verbindung zwischen dem Angeschuldigten und dem Mitangeschuldigten K., der dringend verdächtig ist, in der Zeit des gemeinsamen Aufenthaltes der Angeschuldigten in Syrien Mitglied der "Junud ash Sham" gewesen zu sein (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - StB 8/14, Rn. 33 juris).

    Darüber hinaus kommt es bei den dort operierenden Organisationen nicht nur zu gemeinsamen Aktionen, sondern einerseits auch zu personellen Annäherungen bis zu Zusammenschlüssen oder völligen Verschmelzungen, andererseits zu Abspaltungen und neuen Koalitionen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - StB 8/14, juris).

  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der Vergangenheit als Haftprüfungsgericht gemäß §§ 121, 122 StPO entschieden hatte, hätte ihm überdies auch die Kompetenz zur Erweiterung oder Anpassung des Haftbefehls gefehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - AK 31/14, juris Rn. 17; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 24a mwN).
  • BGH, 13.10.2021 - AK 44/21

    Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch

    Ob hier hinsichtlich des IS und der "Jund" bzw. "Liwa al-Aqsa" eine Ausnahmekonstellation gegeben ist, die eine abweichende Bewertung zulässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2014 - AK 31/14, juris Rn. 17 f.; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, aaO), kann dahinstehen; denn bereits die für den IS begangenen strafbaren Handlungen rechtfertigen die Haftfortdauer.
  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Er hat dies unter anderem auch damit begründet, dass die in Frage stehenden Vereinigungen im Tatzeitraum in demselben geografischen Raum operierten, gleichartige Zwecke und Ziele verfolgten und in diesem Raum eine Gemengelage diverser Organisationen bestand, die einerseits durch personelle Annäherungen bis zu Zusammenschlüssen oder völligen Verschmelzungen, andererseits durch Abspaltungen und neue Koalitionen gekennzeichnet war (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 2014 - AK 31/14, juris Rn. 17 f.).
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