Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2018 - AK 78/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2269
BGH, 16.01.2018 - AK 78/17 (https://dejure.org/2018,2269)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2018 - AK 78/17 (https://dejure.org/2018,2269)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - AK 78/17 (https://dejure.org/2018,2269)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2269) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: Jabhat al-Nusra)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden Tatverdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: Jabhat al-Nusra)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - AK 78/17
    Dadurch wird eine sogenannte Reservehaltung von Tatvorwürfen vermieden, die darin bestünde, dass von Anfang an bekannte oder im Laufe der Ermittlungen bekannt werdende Taten zunächst zurückgehalten und erst kurz vor Ablauf der Sechsmonatsfrist zum Gegenstand eines neuen oder erweiterten Haftbefehls gemacht werden mit dem Ziel, eine neue Sechsmonatsfrist zu eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 mwN; s. ferner BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11).
  • BGH, 07.09.2017 - AK 42/17

    Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - AK 78/17
    Dadurch wird eine sogenannte Reservehaltung von Tatvorwürfen vermieden, die darin bestünde, dass von Anfang an bekannte oder im Laufe der Ermittlungen bekannt werdende Taten zunächst zurückgehalten und erst kurz vor Ablauf der Sechsmonatsfrist zum Gegenstand eines neuen oder erweiterten Haftbefehls gemacht werden mit dem Ziel, eine neue Sechsmonatsfrist zu eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 mwN; s. ferner BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11).
  • BGH, 30.11.2017 - AK 61/17

    Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - AK 78/17
    Spätestens im Januar 2013 entschloss sich der Angeschuldigte, nach Syrien auszureisen und sich der dort operierenden terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra anzuschließen, hinsichtlich deren Entwicklung, Organisationsstruktur, Tätigkeit und Ziele auf den im vorliegenden Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 10. August 2017 (AK 35 u. 36/17, juris Rn. 11 ff.) verwiesen wird (zur neueren - hier nicht relevanten - Entwicklung s. BGH, Beschluss vom 30. November 2017 - AK 61/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - AK 78/17
    Mit Beschluss vom 6. Dezember 2017 (AK 63/17) hat der Senat den Haftbefehl aufgehoben und in dieser Sache die Freilassung des Angeschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2019 - 7 StS 5/17

    Vorbereitung schwerer staatstragender Gewalttat und Beteiligung bei

    Auszug aus BGH, 16.01.2018 - AK 78/17
    Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat an demselben Tag einen neuen Haftbefehl (III-7 StS 5/17) erlassen, auf Grund dessen seither Untersuchungshaft gegen den Angeschuldigten vollzogen wird.
  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; s. auch KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10 mwN) erfasst er alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind.
  • BGH, 03.02.2021 - AK 50/20

    Vollzug der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem Erlass eines Urteils;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; s. auch KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl., § 121 Rn. 10 mwN) erfasst er alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, zu dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind.
  • BGH, 14.05.2020 - AK 8/20

    Feststellung der Veranlassung einer Prüfung einer Untersuchungshaft wegen des

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; s. auch KK-StPO/Schultheis, 7. Aufl., § 121 Rn. 10 mwN) erfasst er alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind.
  • BGH, 19.10.2023 - AK 58/23

    Aufrechterhalten des Vollzugs der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem

    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff.; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 7 f.; vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 5 ff.; vom 20. September 2023 - AK 54/23, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.02.2018 - AK 5/18

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; s. auch KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10 mwN) erfasst er alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind.
  • BGH, 20.09.2023 - AK 54/23

    Dringender Tatverdacht der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlungen gegen ein

    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Haftbefehl spätestens an dem auf die Beweisgewinnung folgenden Tag der veränderten Sachlage anzupassen ist (st. Rspr.; s. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6 ff.; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; vom 25. Juli 2019 - AK 34/19, NStZ 2019, 626 Rn. 8; vom 14. Mai 2020 - AK 8/20, juris Rn. 5 ff.).
  • BGH, 02.06.2021 - AK 33/21

    Aufrechterhalten des Vollzugs der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 6. April 2017 - AK 14/17, juris Rn. 6; vom 7. September 2017 - AK 42/17, NStZ-RR 2018, 10, 11; vom 16. Januar 2018 - AK 78/17, juris Rn. 11; vom 3. Februar 2021 - AK 50/20, juris Rn. 5; s. auch KK-StPO/Schultheis, 8. Aufl., § 121 Rn. 10 mwN) erfasst er alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, zu dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in einen bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht