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   OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14, AK 97/14   

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https://dejure.org/2014,26556
OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14, AK 97/14 (https://dejure.org/2014,26556)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.07.2014 - 2 Ss 318/14, AK 97/14 (https://dejure.org/2014,26556)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 2 Ss 318/14, AK 97/14 (https://dejure.org/2014,26556)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Tierhalter, fahrlässige Körperverletzung, Anleinpflicht

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der "Kampf-Fiffi” oder: Anleinpflicht beim American Staffordshire Terrier-Mischling

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hundebiss kann fahrlässige Körperverletzung des Tierhalters begründen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.09.1990 - RReg. 4 St 159/90

    Hundehalter; Hund; Grundstück; Freilaufend; Zaun; Schadhaft; Kind; Beißen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14
    Ein Hund stellt eine Gefahrenquelle dar, da er in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im Allgemeinen unberechenbar ist (BayObLGSt 1987, 174; NJW 1991, 1695 [BayObLG 10.09.1990 - RReg. 4 St 159/90]; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. 2010, § 13 Rn. 43; Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 13 Rn.27).

    Daneben spielen aber auch das Alter und die Rasse des Hundes eine Rolle (BayObLG NJW 1991, 1695 [BayObLG 10.09.1990 - RReg. 4 St 159/90]; LG Verden a.a.O.).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14
    Bezüglich der Rüge eines Beweisverwertungsverbots ergibt sich die Unzulässigkeit auch daraus, dass sich aus dem Vorbringen nicht ergibt, ob der Verwertung der angeblich unter Verstoß gegen die Belehrungspflichten nach §§ 163a Abs. 3, 136 StPO gewonnenen Angaben in der Hauptverhandlung rechtzeitig widersprochen wurde (vgl. BGHSt 38, 214; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 136 Rn. 25 m.w.N.).
  • BayObLG, 30.12.1987 - RReg. 3 St 236/87

    Garantenstellung; Hundehalter; Kunden; Werkstatt; Sicherung; Überwachung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14
    Ein Hund stellt eine Gefahrenquelle dar, da er in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im Allgemeinen unberechenbar ist (BayObLGSt 1987, 174; NJW 1991, 1695 [BayObLG 10.09.1990 - RReg. 4 St 159/90]; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. 2010, § 13 Rn. 43; Rudolphi/Stein in SK-StGB, § 13 Rn.27).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2011 - 2 Ss 362/10

    Aufsichtspflichten des Hundehalters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14
    Die hiernach im Einzelfall zu treffenden Vorkehrungen richten sich danach, welche Anforderungen im Hinblick auf die konkreten Umstände nach der Verkehrsauffassung und im Rahmen des Zumutbaren an einen verständigen, umsichtigen und in vernünftigen Grenzen vorsichtigen Hundehalter zu stellen sind, um eine Schädigung Dritter durch das Tier tunlichst abzuwenden (OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 205; BayObLG a.a.O. und BayObLGSt 1993, LG Verden NStZ 2006, 689).
  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01

    BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14
    Grundsätzlich ist dabei zwar die bisherige Führung des Hundes von besonderer Bedeutung, weil sie die Grundlage für die Annahme sein kann, dass er die Unberechenbarkeit, die im Allgemeinen im Verhalten eines Tieres zu beobachten ist, überwunden und sich als gutartig erwiesen hat oder er im Gegenteil bereits durch erhöhte Aggressionsbereitschaft oder gar Bösartigkeit aufgefallen ist (BayObLG a.a.O; LG Verden a.a.O.; vgl. auch BGH NStZ 2002, 315).
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