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   VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.01984   

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https://dejure.org/2009,73570
VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.01984 (https://dejure.org/2009,73570)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.05.2009 - AN 10 K 08.01984 (https://dejure.org/2009,73570)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - AN 10 K 08.01984 (https://dejure.org/2009,73570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuch; ausreichende Ermittlung; Verkehrsverstoß von einigem Gewicht auch bei Bewertung des Verstoßes mit einem Punkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.01984
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.1995 - 11 B 7.95 in BayVBl 1996, 156 und die dortigen Hinweise auf die Rechtsprechung; BVerfG, Beschluss vom 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 in BayVBl 1982, 81, BayVGH vom 2.8.2007- 11 ZB 06.1759).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.01984
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.1995 - 11 B 7.95 in BayVBl 1996, 156 und die dortigen Hinweise auf die Rechtsprechung; BVerfG, Beschluss vom 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 in BayVBl 1982, 81, BayVGH vom 2.8.2007- 11 ZB 06.1759).
  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 11 ZB 06.1759
    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.01984
    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31 a StVZO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.6.1995 - 11 B 7.95 in BayVBl 1996, 156 und die dortigen Hinweise auf die Rechtsprechung; BVerfG, Beschluss vom 7.12.1981 - 2 BvR 1172/81 in BayVBl 1982, 81, BayVGH vom 2.8.2007- 11 ZB 06.1759).
  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.01984
    Durch die Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden (vgl. BVerwGE 18, 107).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.01984
    Dabei darf die Behörde ihre Ermittlungstätigkeit an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und regelmäßig auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende weitere Aufklärungsmaßnahmen verzichten, wenn der Fahrzeughalter erkennbar nicht gewillt ist, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken (ständige Rechtsprechung, BVerwG, Beschluss vom 1.3.1994 - VRS 88, 158 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09

    Straßenverkehrsrecht; Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters

    Die Feststellung ist im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich, wenn die Behörde den Täter trotz Durchführung aller nach den Umständen des konkreten Falles angemessenen und zumutbaren, d.h. im Verhältnis zur Bedeutung des Verkehrsverstoßes stehenden und erfahrungsgemäß Erfolg versprechenden Maßnahmen nicht ermitteln konnte, wobei sie ihre Ermittlungsbemühungen auch an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende Aufklärungsmaßnahmen verzichten kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113/93 -, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 11 ZB 08.1189 -, Rn. 6; VG Ansbach, Urteil vom 25. Mai 2009 - AN 10 K 08.01984 -, Rn. 32; alle juris).
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