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   VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957   

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https://dejure.org/2012,44196
VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957 (https://dejure.org/2012,44196)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957 (https://dejure.org/2012,44196)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. November 2012 - AN 10 K 12.00957 (https://dejure.org/2012,44196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO; Abänderung der Fahrtstrecke; Ermessensausfall; Gleichheitssatz

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anspruch auf Änderung der Route eines Schwertransports

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957
    Denn in der Abänderung der Fahrtroute ist eine modifizierende Auflage zu sehen, bei der es sich gerade nicht um eine (möglicherweise selbständig anfechtbare) Nebenbestimmung im Sinne des Art. 36 BayVwVfG handelt (vgl. BVerwG vom 17.6.1999, 3 C 20/98).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957
    In diesem Fall wäre die Fortsetzungsfeststellungsklage unzulässig (vgl. BVerwG vom 14.7.1999, 6 C 7/98).
  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468

    BayVGH beanstandet die monopolartige Vergabe von Werbenutzungsverträgen durch die

    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957
    Bei der Entscheidung über den Erlaubnisantrag handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. insoweit die ständige Rechtsprechung des BayVGH - beispielsweise vom 29.10.2008, 8 B 05.1468 - zu Art. 18 BayStrWG, der ähnlich gefasst ist).
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 8 BV 10.182

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis; Auflage; Spendensammelverbot

    Auszug aus VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957
    Selbst wenn man davon absieht, dass bei völligem Ermessensausfall eine "Ergänzung" von Ermessenserwägungen im Sinne von § 114 Satz 2 VwGO nicht möglich ist, wäre dessen ungeachtet eine nachträgliche Ergänzung der Ermessensentscheidung nicht mehr möglich, denn eine Ermessensergänzung setzt notwendigerweise einen noch wirksamen Verwaltungsakt (im Sinne von Art. 43 BayVwVfG) voraus, auf welchen sie sich beziehen kann (so BayVGH vom 22.6.2010 - Az. 8 BV 10.182, insbesondere RdNr. 19, juris; Rennert in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 86 zu § 114).
  • VG Regensburg, 27.08.2015 - RN 5 E 15.1234

    Die Erteilung der Erlaubnisse zur Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr

    Die Entscheidung über den Erlaubnisantrag nach § 29 Abs. 3 StVO ist eine Ermessensentscheidung (VG Ansbach, U.v. 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BayVGH zu Art. 18 BayStrWG).
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