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   VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350   

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https://dejure.org/2015,5901
VG Ansbach, 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350 (https://dejure.org/2015,5901)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350 (https://dejure.org/2015,5901)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. März 2015 - AN 10 S 15.00350 (https://dejure.org/2015,5901)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Punktestandsverringerung im Fahreignungs-Bewertungssystem

  • rewis.io

    Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, Fahrerlaubnis, Beschwerde, Rechtsmittelbelehrung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Kassel, 06.05.2015 - 2 L 580/15

    Fahreignungs-Bewertungssystem; Abkehr vom Prinzip der Warn- und

    Dass es auf das rein faktische Ergreifen der Vormaßnahme (hier: Verwarnung) vor dem Ergreifen der Folgemaßnahme (hier: Entzug) ankommt, ist spätestens ab der Neufassung von § 4 Abs. 5 und 6 StVG am 5. Dezember 2014 durch das Gesetz vom 28. November 2014 (BGBl I S. 1802) anzunehmen (so auch: VG Ansbach, Beschluss vom 19.02.2015 - AN 10 S 15.00161 -, juris und Beschluss vom 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund war es unmittelbar einsichtig, dass die Punkte, welche sich aus bereits vor Ergehen der Vormaßnahme begangenen Verkehrszuwiderhandlungen ergeben hatten, der Reduzierungsregel unterworfen wurden, da der Zweck der Vormaßnahmen zu diesen Tatzeitpunkten den Betroffenen noch nicht hatte erreichen können (so auch: VG Ansbach, Beschlüsse vom 19.02.2015 und 19.03.2015, a.a.O.).

    18/2775 vom 08.10.2014 (juris), insbesondere Seite 9 f. ergeben (so auch: VG Ansbach, Beschlüsse vom 19.02.2015 und 19.03.2015, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 14.08.2015 - 4 L 603/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Rechtslage auf der Grundlage des

    Dass es auf das rein faktische Ergreifen der Vormaßnahme (hier: Verwarnung) vor dem Ergreifen der Folgemaßnahme (hier: Entzug) ankommt, ist spätestens seit der Neufassung von § 4 Abs. 5 und 6 StVG am 5. Dezember 2014 durch das vorgenannte Gesetz vom 28. November 2014 (a.a.O.) anzunehmen (vgl. ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 7 K 687/15 - juris).
  • VG Stuttgart, 12.05.2015 - 7 K 687/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; hier: Punktestandverringerung

    Dass es auf das rein faktische Ergreifen der Vormaßnahme (hier: Verwarnung) vor dem Ergreifen der Folgemaßnahme (hier: Entzug) ankommt, ist spätestens ab der Neufassung von § 4 Abs. 5 und 6 StVG am 05.12.2014 durch das Gesetz vom 28.11.2014 (BGBl I S. 1802) anzunehmen (siehe dazu VG Ansbach, Beschluss vom 19.03.2015 - AN 10 S 15.00350 -, juris).
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