Rechtsprechung
   VG Ansbach, 16.07.2008 - AN 11 K 06.00657, AN 11 K 06.02733   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,61761
VG Ansbach, 16.07.2008 - AN 11 K 06.00657, AN 11 K 06.02733 (https://dejure.org/2008,61761)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.07.2008 - AN 11 K 06.00657, AN 11 K 06.02733 (https://dejure.org/2008,61761)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - AN 11 K 06.00657, AN 11 K 06.02733 (https://dejure.org/2008,61761)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aspekte der Registrierungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "Wenn Gerichte sich streiten: Was sind eigentlich Haushaltsgeräte?

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Ansbach, 02.07.2008 - AN 11 K 06.02339

    Bestimmung des Anwendungsbereiches des ElektroG; "ortsfeste Anlagen" nicht

    Nach Auffassung der Kammer ist ein bestimmtes Gerät dann nicht Teil eines anderen Gerätes, wenn es über eine eigene spezifische Funktionalität verfügt und von dem anderen Gerät ohne unverhältnismäßigen Aufwand getrennt werden kann (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 28.4.2008, AN 11 K 06.00922; Urteil vom 2.7.2008, AN 11 K 06.00913, Urteil vom 16. Juli 2008, AN 11 K 06.00657, AN 11 K 06.02733).
  • VG Ansbach, 24.02.2010 - AN 11 K 09.01434

    Registrierungspflicht nach dem ElektroG; hier: für Hersteller von

    Ist ein bestimmtes Gerät ohne unverhältnismäßigen Aufwand von einem anderen Gerät trennbar und behält es auch nach der Trennung eine eigene Funktionalität (im Sinne eines "finished product") kann es nach ständiger Rechtsprechung der Kammer nicht "(Bestand-)Teil" des anderen Gerätes sein (vgl. hierzu Urteile vom 28.4.2008, AN 11 K 06.00922; vom 2.7.2008, AN 11 K 06.00913; AN 11 K 06.02339, vom 16. Juli 2008, AN 11 K 06.00657, AN 11 K 06.02733 , ferner BayVGH, Urteil vom 30.6.2009, 20 BV 08.2417 ).
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