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   VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693   

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VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693 (https://dejure.org/2013,2396)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693 (https://dejure.org/2013,2396)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - AN 11 K 12.01693 (https://dejure.org/2013,2396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Untersagung der gewerblichen Altpapiersammlung im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim abgewiesen

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Untersagung der gewerblichen Altpapiersammlung

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Untersagung der gewerblichen Altpapiersammlung abgewiesen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Ansbach, 21.01.2013 - AN 11 K 12.01110
    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    Nachdem der Beklagte den ARGE-Mitgliedern mit Bescheid vom 25. Mai 2012 auf der Grundlage des bis zum 30. Mai 2012 geltenden Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) die weitere Durchführung der Altpapiersammlung im Landkreis ... ab dem 1. Juli 2013 untersagt hatte, wogegen sowohl die Klägerin (AN 11 K 12.01110) wie auch deren ARGE-Partnerin (AN 11 K 12.01087) Klage zum Verwaltungsgericht Ansbach erhoben hatten, zeigte die ARGE mit Schreiben vom 11. Juni 2012 nach §§ 18, 72 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Fortführung der Sammlung an.

    Ergänzend werde auf die Ausführungen in der Klageerwiderung vom 16. August 2012 im Verfahren AN 11 K 12.01110 verweisen.

    Damit werde die der Argumentation auf Seite 7 bis 9 des Schriftsatzes vom 15. Oktober 2012 im Verfahren AN 11 K 12.01110, dass das Landratsamt keine neutrale Behörde im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei, bestätigt.

    Zur Begründung bezieht er sich auf den angefochtenen Bescheid und die Ausführungen in der Klageerwiderung im Verfahren AN 11 K 12.01110.

    In der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar 2013 erklärten die jeweiligen Parteien die Klagen bezüglich der Bescheide vom 25. Mai 2012 (AN 11 K 12.01087 und AN 11 K 12.01110) übereinstimmend für erledigt.

  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10

    Zur Rechtmäßigkeit, insbesondere zur europarechtlichen Zulässigkeit des Verbots

    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    Dass die letztlich Gesetz gewordene Fassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes anders als der Referentenentwurf nicht von einer "neutralen Behörde", sondern nur von der zuständigen Behörde spricht, zeigt im Ergebnis, dass der Gesetzgeber die klägerseits angeführten Bedenken an der europarechtlichen Zulässigkeit der getroffenen Zuständigkeitsregelung gerade nicht teilte (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 9.8.2012, Az. 4 K 1905/10, zitiert nach juris, RdNr. 65/66).

    Insoweit wird auf die überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Hamburg im Urteil vom 9. August 2012 Bezug genommen (Az. 4 K 1905/10, zitiert nach juris, RdNr. 42 bis 64; daneben auch Queitsch, UPR 2012, 221, 226; Frenz, AbfallR 2012, 168, 172; Thärichen, AbfallR 2012, 164, 165; Reese/Koch, DVBl 2010, 1393 ff.).

    Zunächst ist jedoch darauf hinzuweisen, dass im hier vorliegenden Fall des Landkreises ... eine Sondersituation vorliegt: Anders als in den meisten noch unter der Geltung des alten Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes entschiedenen Fällen und auch anders als in dem soweit ersichtlich bislang einzigen auf der Rechtsgrundlage des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom VG Hamburg entschiedenen Fall (Urteil vom 9.8.2012, Az. 4 K 1905/10, zitiert nach juris) existiert im Landkreis ... bereits über mehrere Jahre hinweg eine etablierte, flächendeckende haushaltsnahe Altpapiersammlung.

  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    In dem genannten Schriftsatz führt die Klägerin im Wesentlichen aus, dass der EuGH für Eingriffe in die Grundfreiheiten des Vertrages über die Europäische Union die Tätigkeit einer "neutralen Behörde" fordere (EuGH vom 1. Juli 2008, C - 49/07).

    Der EuGH stelle in der Rechtssache C-49/07 mitnichten die Forderung auf, Entscheidungen im Bezug zu Art. 82, 86 EGV (nunmehr Art. 102, 106 AEUV) müssten von einer auch organisatorisch-"neutralen", soll heißen anderen Behörde wie etwa den Regierungen getroffen werden.

    Die Klägerin stützt ihre diesbezüglichen Bedenken auf das Urteil des EuGH vom 1. Juli 2008 (Az. C-49/07 (MOTOE), zitiert nach juris).

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    Dabei könne allerdings nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts laut Urteil vom 18. Juni 2009 (Az. 7 C 16.08) zurückgegriffen werden, da diese Entscheidung nur Wirkung zwischen den damaligen Prozessparteien entfaltet habe und die obergerichtliche Rechtsprechung dieses Urteil als Einzelfallentscheidung charakterisiert habe (vgl. u.a. OVG Münster vom 30.5.2011 - 20 B 1502/10; OVG Hamburg vom 18.2.2011 - 5 Bs 196/10; OVG Dresden vom 10.6.2011 - 4 B 355/10).

    Denn vergleicht man die neue Rechtslage mit der vorherigen Rechtslage nach dem Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz, wie sie im insoweit maßgeblichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 (Az. 7 C 16/08, zitiert nach juris) festgestellt wurde, so lässt sich eine Senkung der Schwelle nicht feststellen.

  • EuGH, 22.05.2008 - C-162/07

    Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    In diesem Zusammenhang werde auf die Entscheidung des EuGH vom 15. November 2007 (C-162/07 - International Mail Spain) hingewiesen, in der ausgeführt werde, "dass die Verpflichtung des mit dieser Aufgabe Betrauten, seine Dienstleistungen unter wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen sicherzustellen, die Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen den rentablen und den weniger rentablen Tätigkeitsbereichen voraussetzt und daher eine Einschränkung des Wettbewerbs von Seiten einzelner Unternehmer in wirtschaftlich rentablen Bereichen rechtfertigt." Dabei habe der EuGH aber immer Fälle zu entscheiden gehabt, in denen private Firmen, die mit einer Aufgabe des Allgemeininteresses betraut worden seien, auch andere Einnahmequellen gehabt hätten.
  • OLG München, 06.08.2012 - Verg 14/12

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag; "Unverzügliche" Rügepflicht; Behandlung

    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    So hat das OLG München in einem Beschluss vom 6. August 2012 (Az. Verg 14/12, IBR 2013, 46) bei einer Rest- und Sperrmüllausschreibung Schwankungsbreiten von plus/minus 25 % als noch kalkulierbar angesehen.
  • VGH Bayern, 14.11.2008 - 20 BV 08.1757

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung im Landkreis; Begriff der gewerblichen

    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    Die Auswirkungen auf die Müllgebühren liegen damit sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft in einem Bereich, der sich innerhalb der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung in Abgabestreitigkeiten festgelegten Erheblichkeitsgrenze bzw. Toleranzschwelle von 10 bis 12 % bewegt (vgl. nur BayVGH, Urteil vom 14.11.2008, Az. 20 BV 08.1757, RdNr. 35, zitiert nach juris).
  • VK Sachsen, 10.05.2011 - 1/SVK/009-11

    Vergabeunterlagen müssen angemessene Risikoverteilung enthalten!

    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    Eine entsprechende Leistungsbeschreibung ist daher unzulässig (1. VK Sachsen, Beschluss vom 10.5.2011 - Az.: 1/SVK/009-11).".
  • OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10

    Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushaltungen in

    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    Dabei könne allerdings nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts laut Urteil vom 18. Juni 2009 (Az. 7 C 16.08) zurückgegriffen werden, da diese Entscheidung nur Wirkung zwischen den damaligen Prozessparteien entfaltet habe und die obergerichtliche Rechtsprechung dieses Urteil als Einzelfallentscheidung charakterisiert habe (vgl. u.a. OVG Münster vom 30.5.2011 - 20 B 1502/10; OVG Hamburg vom 18.2.2011 - 5 Bs 196/10; OVG Dresden vom 10.6.2011 - 4 B 355/10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10

    Unzulässigkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

    Auszug aus VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693
    Dabei könne allerdings nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts laut Urteil vom 18. Juni 2009 (Az. 7 C 16.08) zurückgegriffen werden, da diese Entscheidung nur Wirkung zwischen den damaligen Prozessparteien entfaltet habe und die obergerichtliche Rechtsprechung dieses Urteil als Einzelfallentscheidung charakterisiert habe (vgl. u.a. OVG Münster vom 30.5.2011 - 20 B 1502/10; OVG Hamburg vom 18.2.2011 - 5 Bs 196/10; OVG Dresden vom 10.6.2011 - 4 B 355/10).
  • OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10

    Bereitstellung Blauer Tonnen als gewerbliche Sammlung

  • BVerwG, 01.10.2015 - 7 C 8.14

    Anzeige; Anzeigeverfahren; Untersagung einer Sammlung; Dauerverwaltungsakt;

    das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. September 2013 (20 BV 13.516), das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 23. Januar 2013 (AN 11 K 12.01693) und den Bescheid des Landratsamtes N. vom 6. September 2012 aufzuheben.
  • VG München, 24.10.2013 - M 17 K 13.2442

    Abfallrecht; Untersagung einer gewerblichen Altschuhsammlung

    Die gesetzliche Vermutung ist insbesondere dann widerlegt, wenn aufgrund der beabsichtigten gewerblichen Sammlungen voraussichtlich nur geringe Abfallmengen entzogen werden (vgl. VGH B-W, B.v. 9.9.2013, 10 S 1116/13 - juris Rn. 42; VG Ansbach, U.v. 7.8.2012 - AN 11 K 12.02212 - juris Rn. 36; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 27; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 73; OVG Hamburg, B.v. 20.3.2013 - 5 Bs 208/12; VG Würzburg, B.v. 28.1.2013 - W 4 S 12.1130 - juris Rn. 42).

    Hierfür wurde vom Beklagten, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. VG Ansbach, U.v. 32.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 76; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 28; U.v. 7.8.2012 - AN 11 K 02212 - juris Rn. 37), jedoch nichts vorgetragen.

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH B-W, B.v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44ff.; VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89ff.).

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89ff.).

  • VG München, 16.10.2014 - M 17 K 13.377

    Gewerbliche Sammlung von Altpapier; Altpapiertonne

    Diesbezüglich wurde vom Beklagten, dem insoweit die Darlegungslast obliegt (vgl. VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 76; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 28; U.v. 7.8.2012 - AN 11 K 02212 - juris Rn. 37), jedoch lediglich vorgetragen, welche Einnahmeeinbußen in den Jahren 2008 bis 2013 entstanden sind, sowie die Einnahmen und die Kosten des Beigeladenen bei der Sammlung von Altpapier in den Wertstoffhöfen.

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH B-W, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 47; B.v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44ff.; VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89ff.).

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89ff.).

  • VG München, 10.04.2014 - M 17 K 13.2786

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Hierfür wurde vom Beklagten, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. VG Ansbach, U. v. 32.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 76; U. v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 28; U. v. 7.8.2012 - AN 11 K 02212 - juris Rn. 37), jedoch lediglich vorgetragen, dass bei einem derzeitigen Marktpreis von über 300 EUR pro Tonne für Altkleider dem Müllgebührenhaushalt ca. 168.000 EUR fehlten, wenn die angezeigten gewerblichen Sammlungen durchgeführt würden.

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH B-W, B. v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 47; B. v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44ff.; VG Ansbach, U. v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U. v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U. v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89ff.).

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U. v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77ff.; U. v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U. v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89ff.).

  • VG München, 23.01.2014 - M 17 K 13.1851

    Abfallrecht; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Hierfür wurde von der Beklagten, die insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. VG Ansbach, U.v. 32.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 76; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 28; U.v. 7.8.2012 - AN 11 K 02212 - juris Rn. 37), jedoch nichts vorgetragen.

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH B-W, B.v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44ff.; VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89ff.).

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89ff.).

  • VG München, 16.10.2015 - M 17 K 14.2837

    Erfolgreiche Klage gegen die Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Hierfür wurde vom Beklagten, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 76; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 28; U.v. 7.8.2012 - AN 11 K 02212 - juris Rn. 37), bislang nichts vorgetragen.

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH BW, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 47; B.v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44 ff.; VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; VG München, U.v. 10.4.2014 - M 17 K 13.2786 - juris Rn. 29).

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89 ff.).

  • VG München, 17.07.2014 - M 17 K 13.2789

    Untersagung einer gewerblichen Altkleider- und Altschuhsammlung

    Hierfür wurde vom Beklagten, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. VG Ansbach, U.v. 32.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 76; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 28; U.v. 7.8.2012 - AN 11 K 02212 - juris Rn. 37), jedoch lediglich vorgetragen, dass bei einem derzeitigen Marktpreis von über EUR 300,-- pro Tonne für Altkleider dem Müllgebührenhaushalt ca. EUR 168.000,-- fehlten, wenn die angezeigten gewerblichen Sammlungen durchgeführt würden.

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH B-W, B.v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 47; B.v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44ff.; VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89 ff.).

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89 ff.).

  • VG München, 27.06.2016 - M 17 S 16.1243

    Eilrechtsschutz gegen Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

    Hierfür wurde vom Antragsgegner, den insoweit die Darlegungslast trifft (vgl. VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 76; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 28; U.v. 7.8.2012 - AN 11 K 02212 - juris Rn. 37), bislang nichts vorgetragen.

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U.v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U.v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89 ff.).

  • VG Oldenburg, 05.11.2014 - 5 B 2302/14

    Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung wegen konkreter eigener

    Weil die Zweckrichtung des § 17 Abs. 3 KrWG, eine funktionierende öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung vor Konkurrenz zu schützen, sämtlichen in der Vorschrift enthaltenen Konkretisierungen zugrunde liegt (OVG NRW, Urteil vom 15. August 2013, a.a.O., Rn. 144 nach juris), ist es für die Annahme einer Gefährdung der Gebührenstabilität Grundvoraussetzung, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger mit den in Streit stehenden Abfällen in der Vergangenheit Erlöse erzielt hat, deren Wegfall aufgrund des Hinzutretens gewerblicher Konkurrenz zu einer Unterdeckung geführt hat, in dessen Folge eine mit einer Gebührenerhöhung verbundene Neukalkulation der Gebühren erforderlich ist (VG Ansbach, Urteil vom 23. Januar 2013, a.a.O., Rn. 87 nach juris).

    Dabei kann offen bleiben, ob sich Antragstellerin gem. § 18 Abs. 7 KrWG auf ein schutzwürdigen Vertrauens an der weiteren Durchführung ihrer Sammlung berufen kann oder ob diese Übergangsregelung gemäß einer teilweise vertretenen Auffassung, an deren Richtigkeit die Kammer Zweifel hegt, nicht anwendbar ist, weil es sich hier um einen Fall der gebundenen Untersagungsverfügung nach § 18 Abs. 5 S. 2 KrWG handelt (VG Ansbach, Urteil vom 23. Januar 2013 - AN 11 K 12.01693 -, Rn. 95 nach juris; tendenziell auch Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2013, a.a.O., Rn. 36 nach juris; wohl zu Recht ablehnend: Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 20 AS 13.700 -, Rn. 21 ff. nach juris; Karpenstein/ Dingemann, in: Jarass/ Petersen, a.a.O., § 18 Rn. 109).

  • VG München, 06.11.2014 - M 17 K 13.4798

    Aufhebung eines Bescheids - gewerbliche Sammlung von Alttextilen

    Gleiches gilt, wenn er an der Ausschreibung nicht teilgenommen hat, aber dann die Sammlung aufnimmt (VGH BW, B. v. 4.3.2014 - 10 S 1127/13 - juris Rn. 47; B. v. 9.9.2011 - 10 S 1116/13 - juris Rn. 44 ff.; VG Ansbach, U. v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; VG München, U. v. 10.4.2014 - M 17 K 13.2786 - juris Rn. 29).

    Denn bei der Menge der betreffenden Abfallfraktion handelt es sich um einen Grundparameter für die Kalkulation, die für die Abgabe von Angeboten erforderlich ist (VG Ansbach, U. v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01693 - juris Rn. 77 ff.; U. v. 3.7.2013 - AN 11 K 13.00617 - juris Rn. 29; U. v. 23.1.2013 - AN 11 K 12.01588 - juris Rn. 89 ff.).

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 B 15.313

    Personelle und organisatorische Trennung von unterer Abfallbehörde und

  • VGH Bayern, 11.05.2017 - 20 B 15.285

    Personelle und organisatorische Trennung von unterer Abfallbehörde und

  • VG München, 11.05.2017 - M 17 K 16.1241

    Erfolgreiche Klage gegen Untersagung einer gewerblichen Alttextilsammlung

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00677

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00617

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608

    Abfallbeseitigungsrecht

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer

  • VG München, 27.07.2017 - M 17 K 17.286

    Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

  • VG Kassel, 08.10.2013 - 4 K 551/13

    Gewerbliche Altmetall Sammlung

  • VG München, 11.05.2017 - M 17 K 17.494

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushaltungen

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 12.02033

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 12.02034

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

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