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   VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127   

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https://dejure.org/2015,8617
VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127 (https://dejure.org/2015,8617)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127 (https://dejure.org/2015,8617)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. März 2015 - AN 11 K 14.00127 (https://dejure.org/2015,8617)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF

    Soldatenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung aus der Bundeswehr aufgrund des Verschweigen einer früheren Mitgliedschaft in der NPD

  • rewis.io

    Soldat, Entlassungsverfügung, Ernennung, Dienstvergehen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Verschweigen der NPD-Mitgliedschaft führt zur Entlassung aus der Bundeswehr

  • lawblog.de (Kurzinformation)
  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bundeswehr und die verschwiegene NPD-Mitgliedschaft

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Verschweigen der NPD-Mitgliedschaft führt zur Entlassung aus der Bundeswehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen verschwiegener NPD-Mitgliedschaft rechtmäßig - Mitgliedschaft in der NPD stellt Bereitschaft zur Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Insbesondere muss der Soldat sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfGE 39, 334; zum Ganzen Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, 9. Auflage, § 8, Rn. 4).

    Bei der Beurteilung der Persönlichkeit des Bewerbers könne auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei erheblich sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht (BVerfGE 39, 334, 359).

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Insoweit wurde auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 6. September 2001 (Az.: 2 AZR 372/11) und vom 12. Mai 2011 (Az.: 2 AZR 479/09) Bezug genommen.
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Insoweit wurde auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 6. September 2001 (Az.: 2 AZR 372/11) und vom 12. Mai 2011 (Az.: 2 AZR 479/09) Bezug genommen.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Daher sei Raum für Ermessenserwägungen, die auf Ermessensfehler nachgeprüft werden könnten (BVerwGE 102, 178).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76

    KBW-Werbung

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von einem erhöhten Schutz und einer Bestandsgarantie, die das Grundgesetz den Parteien zugesteht (BVerfGE 47, 130, 139; 107, 339, 362).
  • VG Ansbach, 17.02.2009 - AN 15 K 08.01896

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten; örtliche Zuständigkeit in Fällen der

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Dies wäre aber widersinnig (vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 17.2.2009, AN 15 K 08.01896, juris).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 18.9.1985, 2 C 30.84, Buchholz 237.5, § 14 Nr. 2 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 4 S 1239/11

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen Verschweigens eines Ermittlungsverfahrens

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Hiergegen spricht die Systematik, denn § 55 Abs. 1 Satz 1 SG verweist für SaZ zwar auf die Entlassungstatbestände des § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 sowie 7 und 8 nicht jedoch auf § 46 Abs. 2 Satz 2 SG (zur Diskussion ausführlich VGH Mannheim, 4 S 1239/11, juris, Rn. 22 ff.).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von einem erhöhten Schutz und einer Bestandsgarantie, die das Grundgesetz den Parteien zugesteht (BVerfGE 47, 130, 139; 107, 339, 362).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 100.98
    Auszug aus VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00127
    Für die Ursächlichkeit der Täuschung genügt, dass die Behörde ohne sie den Bewerber jedenfalls nicht wie geschehen alsbald ernannt hätte, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte (vgl. zum insoweit inhaltsgleichen § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG BVerwG, Beschluss vom 9.12.1998, 2 B 100/98, juris).
  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei

  • VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 6 K 3097/22

    Örtliche Zuständigkeit eines Verwaltungsgerichts bei Entlassung eines Soldaten

    Dem letzten dienstlichen Wohnsitz des Klägers kommt entgegen der wohl überwiegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.11.1984 - 3 CS 84 A.2389 - juris, red. Ls.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.3.1978 - II B 596/77 - nicht veröffentlicht; VG Frankfurt an der Oder, Beschl. v. 23.2.2022 - 2 L 418/21 - juris; VG Ansbach, Urt. v. 11.3.2015 - AN 11 K 14.00127 - juris; Urt. v. 17.2.2009 - AN 15 K 08.01896 - juris; VG Meiningen, Urt. v. 12.9.2014 - 1 K 82/14 Me - juris; VG des Saarlandes, Beschl. v. 3.8.2009 - 2 K 827/08 - juris; VG Berlin, Beschl. v. 19.9.2008 - 28 A 116/08 - juris; VG Köln, Beschl. v. 10.10.2007 - 27 K 3777/07 - nicht veröffentlicht; VG Stade, Beschl. v. 10.8.2004 - 3 B 1222/04 - juris; VG Oldenburg, Urt. v. 4.6.2004 - 6 A 2763/02 - juris; Beschl. v. 7.4.2003 - 6 A 229/03 - juris; VG Göttingen, Beschl. v. 4.7.1996 - 3 B 3196/96 - juris, Ls.; vgl. auch in der Literatur: Berstermann in Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 62. Edition, Stand: 01.07.2022, § 52 VwGO, Rn. 15; Ziekow in Sodann/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 52 VwGO, Rn. 39) im Rahmen des § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO keine Bedeutung zu (so bereits VG Potsdam, Beschl. v. 23.6.2017 - 2 K 1997/17 - juris; VG Greifswald, Beschl. v. 19.2.2015 - 6 A 17/15 - juris; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 26.9.2000 - 16 B 66/01 - juris).

    Eine Maßgeblichkeit des letzten dienstlichen Wohnsitzes lässt sich ferner nicht damit begründen, ein eventuelles Ergebnis des Verwaltungsrechtsstreits solle nicht im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung vorweggenommen werden respektive der Wegfall des dienstlichen Wohnsitzes könne bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nicht schon als vorweggenommen behandelt werden, da die Rechtmäßigkeit der Entlassung gerade in Streit stehe (so aber VG Ansbach, Urt. v. 11.3.2015 - AN 11 K 14.00127 - juris, Rn. 14; Urt. v. 17.2.2009 - AN 15 K 08.01896 - juris, Rn. 45; VG Berlin, Beschl. v. 19.9.2008 - 28 A 116/08 - juris, Rn. 1).

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