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VG Ansbach, 27.02.2002 - AN 12 K 00.01278 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08
Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt
vgl. zur Anerkennung einer Erkrankung an Enzephalopathie als Berufskrankheit nach BK-Nr. 1303 aufgrund Styrol-Einwirkungen eines Berufsschullehrers, denen dieser beim Unterricht in der Verarbeitung von Kunststoff besonders ausgesetzt war: VG Ansbach, Urteil vom 27. Februar 2002 - AN 12 K 00.01278 -, Juris. - VG Ansbach, 15.12.2009 - AN 1 K 09.01482
Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gegen den …
Der Ministerialbeauftragte für die ...schulen und ...schulen in ... leitete die Dienstunfallanzeige des Klägers an das Bayerische Kultusministerium weiter, das diesen seinerseits - mit Schreiben vom 13. Februar 2008 - dem Landesamt für Finanzen Dienststelle ... - Bezügestelle Dienstunfall - unter Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach (Urteil vom 27.2.2002, AN 12 K 00.01278) vorlegte, in der die Erkrankung eines Fachlehrers in Folge der Schadstoffbelastung der Räumlichkeiten, in denen er regelmäßig unterrichtet habe, als Dienstunfall anerkannt worden sei. - VG Ansbach, 11.11.2008 - AN 1 K 08.00772
Schädliche Dauereinwirkungen (schadstoffbelastete Raumluft im Dienstzimmer) weder …
Der Ministerialbeauftragte für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in ... leitete den Antrag des Klägers an das Bayerische Kultusministerium weiter, das den Antrag seinerseits dem Landesamt für Finanzen Dienststelle ... - Bezügestelle Dienstunfall - unter Hinweis auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach (Urteil vom 27.2.2002, AN 12 K 00.01278) vorlegte, in der die Erkrankung eines Fachlehrers in Folge der Schadstoffbelastung der Räumlichkeiten, in denen er regelmäßig unterrichtet habe, als Dienstunfall anerkannt worden sei. - VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 1 K 08.01830
Beamtenrecht; Dienstunfallfürsorge
Mit rechtskräftigem Urteil vom 27. Februar 2002 (AN 12 K 00.01278) hob das Verwaltungsgericht Ansbach den Bescheid der Bezirksfinanzdirektion ... vom 17. April 2000 in Gestalt des Widerspruchsbescheids derselben Behörde vom 26. Juli 2000 auf und verpflichtete den Beklagten, die Erkrankung des Klägers an Encephalopathie (Nr. ...) als Dienstunfall (Berufskrankheit) im Sinne des § 31 Abs. 3 BeamtVG anzuerkennen.