Weitere Entscheidung unten: VG Ansbach, 14.08.2006

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   VG Ansbach, 25.01.2007 - AN 14 K 06.00041   

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VG Ansbach, 25.01.2007 - AN 14 K 06.00041 (https://dejure.org/2007,78424)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.01.2007 - AN 14 K 06.00041 (https://dejure.org/2007,78424)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - AN 14 K 06.00041 (https://dejure.org/2007,78424)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 15.01.2008 - 12 BV 06.80

    Unterhaltsvorschuss - Anrechnung von Unterhaltsleistungen eines Elternteils als

    Der Verwaltungsgerichtshof folgt nicht der Auffassung, eine Rückzahlungspflicht nach § 5 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UVG bestehe lediglich dann, wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil während des Leistungsbezugs eine Unterhaltszahlung "mit befreiender Wirkung" geleistet hat, nicht aber, wenn der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch des Unterhaltsvorschussempfängers gegen den Unterhaltspflichtigen in der Höhe des geleisteten Unterhaltsvorschusses nach § 7 Abs. 1 UVG auf das Land übergegangen ist (so aber VG Ansbach vom 25.1.2007 Az. AN 14 K 06.00041; VG Lüneburg vom 27.7.2004 Az. 4 A 160/02; Helmbrecht, UVG-Kommentar, 5. Aufl. 2004, § 5 RdNr. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - 6 B 10.09

    Unterhaltsvorschuss; Ersatzzahlung; Klagerücknahme; Zustimmung des Beklagten;

    Beide Zahlungspflichten, also diejenigen nach § 5 UVG einerseits und diejenige nach § 7 UVG andererseits können vielmehr grundsätzlich selbstständig nebeneinander bestehen (VGH München, a.a.O., Rn. 25 bei juris; Grube, UVG, 2009, § 2 Rn. 30 und § 5 Rn. 3; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 25. Januar 2007 - AN 14 K 06.00041 -, Rn. 42 bei juris; VG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 2004 - 4 A 160/02 -, Rn. 25 bei juris).
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   VG Ansbach, 14.08.2006 - AN 14 K 06.00041   

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