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   VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658   

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VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658 (https://dejure.org/2008,74886)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658 (https://dejure.org/2008,74886)
VG Ansbach, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - AN 15 K 07.02658 (https://dejure.org/2008,74886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Beihilferecht; Höchstbetrag für Aufwendungen zu Hörgeräten; Verletzung der Fürsorgepflicht im Einzelfall

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf ergänzende Beihilfe zu Aufwendungen für Hörgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658
    Maßgebender Zeitpunkt für die zugrunde zu legende Fassung der BhV ist der Zeitpunkt, in welchem dem Beihilfeberechtigten die beihilfefähige Aufwendung entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 BayVBl 2004, 88, 91).

    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002 NVwZ 2003, 720, 721; BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 DÖD 1991, 26; Urteil vom 3.7.2003 NJW 2004, 308).

    Als Anhaltspunkt hierfür kann auf das Urteil des BVerwG vom 3. Juli 2003 BayVBl. 2004, 88, 89 zurückgegriffen werden, wonach - im Fall eines Bediensteten der Besoldungsgruppe R 1 - bei Kürzungen von weniger als 1 % des Jahresgehalts "in der Regel" der amtsangemessene Unterhalt nicht beeinträchtigt ist.

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658
    Bei der Höhe der Aufwendungen einerseits (deren Notwendigkeit sich aus der überzeugenden fachärztlichen Stellungnahme ergibt und gegen deren Angemessenheit auch vom Beklagten konkret nichts eingewandt wurde) und unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Klägerin Beamtin des mittleren Dienstes (Besoldungsgruppe A 8) ist, muss nämlich von einer ernstlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lebensführung im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1985 NVwZ 1985, 909) ausgegangen werden.

    Für einen Bediensteten in der Besoldungsgruppe A 8 ist damit der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr gewährleistet, d.h. die wirtschaftliche Lebensführung ist im Sinne der oben genannten Rechtsprechung (BVerwG Urteil vom 12.6.1985 a.a.O.) ernsthaft beeinträchtigt.

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658
    Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002 NVwZ 2003, 720, 721; BVerfG, Beschluss vom 13.11.1990 DÖD 1991, 26; Urteil vom 3.7.2003 NJW 2004, 308).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658
    Der Beamte habe einen unmittelbar auf das Fürsorgeprinzip gestützten Anspruch auf Unterstützung im Krankheits- und Pflegefall, sobald er mit Aufwendungen belastet sei, die die Beihilfe nicht absichere und die er auch durch eine zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern könne, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergebe (BVerwGE 60, 212).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

    Auszug aus VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwG Urteil vom 24.8.1995 ZBR 1996, 46, 48).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658
    Der Anwendbarkeit dieser Bestimmungen steht nicht entgegen, dass die Beihilfevorschriften des Bundes insgesamt wegen Verstoßes gegen das Demokratieprinzip, wonach der Gesetzgeber die grundlegenden Entscheidungen für einen Lebensbereich selbst treffen muss und das Rechtsstaatsprinzip rechtswidrig sind (BVerwG, Urteil vom 17.6.2004 DVBl 2004, 1420).
  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Auszug aus VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658
    Wegen des nur ergänzenden und in starkem Maße Angemessenheitserwägungen unterliegenden ergänzenden Charakters der Beihilfe muss der Beamte und Versorgungsempfänger auch gewisse Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus der am Alimentationsgrundsatz nur orientierten pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben und keine unzumutbare Belastung darstellen (vgl. zu allem BVerwG Urteil vom 16.12.1976 ZBR 1977, 194, 195).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658
    Denn für eine Übergangszeit innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ist von einer Weitergeltung der Beihilfevorschriften auszugehen (vgl. BVerwG a.a.O. Seite 1422; ferner Urteil vom 15.12.2005 2 C 35.04).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

    Das VG Ansbach (Urteil vom 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658 -) habe entschieden, dass im Beihilferecht die Hörgeräte in voller Höhe zu erstatten seien.
  • VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08

    Beihilfe; Fürsorgepflicht; Höchstbetrag; Hörgerät

    Zwar hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Urteil vom 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658 - (zit. n. juris) eine Verpflichtung des Dienstherrn gesehen, auch für höhere Aufwendungen für Hörgeräte eine Beihilfe zu gewähren.
  • VG Würzburg, 21.03.2012 - W 1 K 11.778

    Hörgerät; Beihilfeanspruch; Höchstsatz; Fürsorgepflicht; fehlende

    Damit scheidet ein Beihilfeanspruch des Klägers auf dieser einfachrechtlichen Grundlage aus, ohne dass es darauf ankommt, ob die vom Kläger angeschafften Hörgeräte - wie behauptet - als "zwingend medizinisch notwendig" angesehen werden können (a. A. hierzu offenbar VG Ansbach v. 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658 - juris; aufgehoben durch BayVGH v. 21.07.2010 - 14 B 09.753 - juris).
  • VG Hannover, 02.02.2011 - 13 A 3196/10

    Beihilfe; Fürsorgepflicht; Höchstbetrag; Hörgerät

    Die zur Entscheidung berufene Kammer hat bereits im Urteil vom 11.08.2009 - 13 A 6152/08 - in Übereinstimmung mit dem VG Ansbach (Urteil vom 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658, zit. n. juris) und des BayVGH (Beschl. v. 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917 -, zit. n. juris) grundsätzlich keine Bedenken gegen die Höchstbetragsregelung in den früheren BhV des Bundes gehabt.
  • VG Magdeburg, 05.10.2010 - 5 A 342/09

    Beihilferechtlicher Ausgleich von über dem Festbetrag liegenden Hörgeräten

    Grundsätzlich lässt sich ein Beihilfeanspruch nicht unmittelbar auf die Fürsorgepflicht stützen, wenn die die Fürsorgepflicht bereits konkretisierenden Beihilfevorschriften eine Beschränkung, wie im vorliegenden Fall für Hörhilfen, vorsehen (vgl.: VG Ansbach, Urteil vom 11.06.2008, AN 15 K 07.02658; VG Hannover, Urteil vom 11.08.2009, 13 A 6152/08; beide juris).
  • VG München, 23.04.2009 - M 17 K 08.5852

    Beihilfe; Höchstbetrag für Aufwendungen zu Hörgeräten; Härtefall

    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht steht also nicht der vorläufigen weiteren Anwendung der Höchstbetragsregelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 BhV a.F. i.V.m. Nr. 3 der Hinweise zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 BhV a.F. entgegen (a.A. VG Ansbach, Urt. v. 11.6.2008, Az. AN 15 K 07.02658, noch nicht rechtskräftig: BayVGH, Zulassungsbeschluss nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO v. 25.3.2009, Az. 14 ZB 08.2027), unzumutbare Härten im Einzelfall finden über § 12 Abs. 3 BhV a.F. Berücksichtigung.
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