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VG Ansbach, 27.09.2007 - AN 16 K 07.01823 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG München, 09.10.2020 - M 7 S 20.4171
Hausverbot für behördliche Einrichtungen bei Verstoß gegen Hygieneregeln
Die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts ergibt sich letztlich bereits daraus, dass eine Behörde, die eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen hat, auch bestimmen können muss, ob sie eine Person vom Betreten ihrer Räume ausschließt, weil diese ihre ordnungsgemäße Tätigkeit gefährdet oder stört (vgl. BayVGH, U.v. 23.2.1981, BayVBl 1981 S. 657; VG Ansbach, U.v. 27.9.2007 - AN 16 K 07.01823 - juris Rn. 25). - VG Düsseldorf, 20.03.2009 - 21 K 8601/08
Hausverbot; Dienstgebäude; Agentur für Arbeit; ARGE; Dienstbetrieb; Störung; …
Es kann dabei offen bleiben, ob die hier streitige Anordnung auf der Grundlage eines notwendigen Annexes zu der zugrundeliegenden Sachkompetenz in Verbindung mit der Organisationsgewalt des Behördenleiters bzw. Leiters einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung eigener Art, zur Einordnung einer ARGE als öffentlich-rechtlicher Einrichtung eigener Art SG Hannover, Beschluss vom 25.01.2005 - S 5 AL 32/05 ER -, NVwZ 2005, 976, erlassen werden darf, zur Herleitung des Hausrechts als Annex der zugrundeliegenden Sachkompetenz vgl.: OVG NRW, Urteil vom 14.10.1988 - 15 A 188/86 -, NWVBl. 1989, 91; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 27.09.2007- AN 16 K 07.01823 -, juris, oder ob sie einer formellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. - VG Düsseldorf, 07.01.2008 - 21 L 2007/07
Rechtmäßigkeit eines öffentlich-rechtlichen Hausverbots; Erteilung eines durch …
Es kann dabei offen bleiben, ob die hier streitige Anordnung auf der Grundlage eines notwendigen Annexes zu der zugrundeliegenden Sachkompetenz in Verbindung mit der Organisationsgewalt des Behördenleiters bzw. Leiters einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung eigener Art, zur Einordnung einer ARGE als öffentlich-rechtlicher Einrichtung eigener Art SG Hannover, Beschluss vom 25. Januar 2005 - S 5 AL 32/05 ER -, NVwZ 2005, 976, erlassen werden darf, zur Herleitung des Hausrechts als Annex der zugrundeliegenden Sachkompetenz vgl.: OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 15 A 188/86 -, NWVBl. 1989, 91; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 27. September 2007 - AN 16 K 07.01823 -, juris, oder ob sie einer formellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf.
- VG Düsseldorf, 30.11.2007 - 21 K 1367/07
Feststellung des öffentlich-rechtlichen oder zivilrechtlichen Charakters eines …
Es kann dabei offen bleiben, ob die hier streitige Anordnung auf der Grundlage eines notwendigen Annexes zu der zugrundeliegenden Sachkompetenz in Verbindung mit der Organisationsgewalt des Behördenleiters bzw. Leiters einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung eigener Art, zur Einordnung von ARGE als öffentlich-rechtlicher Einrichtungen eigener Art vgl.: SG Hannover, Beschluss vom 25.01.2005 - S 5 AL 32/05 ER -, NVwZ 2005, 976, erlassen werden darf, zur Herleitung des Hausrechts als Annex der zugrundeliegenden Sachkompetenz vgl.: OVG NRW, Urteil vom 14.10.1988 - 15 A 188/86 -, NWVBl. 1989, 91; vgl. auch VG Ansbach, Urteil vom 27.09.2007 - AN 16 K 07.01823 -, juris, oder ob sie einer formellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. - VG Regensburg, 31.08.2020 - RN 3 E 20.1048
Hausverbot für eine Therme
Dabei kann offenbleiben, ob die Erteilung des Hausverbots aufgrund eines Annexes zu der zugrundeliegenden Sachkompetenz in Verbindung mit der Organisationsgewalt des Behördenleiters bzw. des Leiters einer öffentlichen Einrichtung erlassen werden darf (vgl. OVG NW, U.v. 14.10.1988 - 15 A 188/86 - juris; VG Ansbach, U.v. 27.9.2007 - AN 16 K 07.01823 - juris) oder ob sie stets einer formellen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf. - VG Ansbach, 21.11.2019 - AN 10 S 19.01255
Erfolgloser Eilantrag gegen durch Behörde erteiltes Hausverbot wegen Drohungen …
So ergibt sich die Befugnis zur Ausübung des Hausrechts letztlich bereits daraus, dass eine Behörde, die eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen hat, auch bestimmen können muss, ob sie eine Person vom Betreten ihrer Grundstücke ausschließt, weil diese ihre ordnungsgemäße Tätigkeit gefährdet oder stört (vgl. VG Ansbach, U.v. 27.9.2007, Az.: AN 16 K 07.01823, juris).