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VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 2 K 16.01155 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayHSchG Art. 65 Abs. 10; BayHSchPG Art. 30 Abs. 1, Art. 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor - christmann-law.de
Chefarzt mit Lehrauftrag wehrt sich erfolgreich gegen Widerruf seines Lehrauftrages wegen weiterem Lehrauftrag an Privatuni
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.09.1992 - 6 C 2.91
Erteilung der Lehrbefugnis
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 2 K 16.01155
Dies folgt bereits daraus, dass auch die Erteilung der Lehrbefugnis und die Bestellung zum außerplanmäßigen Professor Verwaltungsakte im Sinne dieser Vorschrift sind, da sie unmittelbar individuelle Rechte und Pflichten begründen und ihnen insoweit Regelungswirkung zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1992 - 6 C 2/91 - juris Rn. 21;… VG Köln, U.v. 15.12.2011 - 6 K 7665/10 - juris Rn. 37).Darüber hinaus ist anzumerken, dass etwaige Überlegungen, inwiefern ein Privatdozent (noch) in den Lehrkörper passt oder ob die Fakultät den Privatdozenten noch als akademischen Lehrer in ihren Reihen haben möchte, jedenfalls keine sachgerechten Ermessenserwägungen darstellen (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1992 - 6 C 2/91 - juris, zur Erteilung einer Lehrbefugnis).
Die Lehrbefugnis und das mit ihr verbundene Recht, an der ... Lehrveranstaltungen abzuhalten, ist von der individuellen Wissenschaftsfreiheit des Klägers gemäß Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geschützt, so dass ihr Widerruf einen Eingriff in das Grundrecht des Klägers darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1992 - 6 C 2/91 - juris Rn. 45 ff. für die Erteilung der Lehrbefugnis).
- VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14
Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 2 K 16.01155
Dies zeigt bereits die Vorschrift des Art. 29 Abs. 1 Satz 1 BayHSchPG, nach welcher die für die Erteilung der außerplanmäßigen Professur erforderliche Lehrtätigkeit lediglich überwiegend an der entsprechenden Hochschule erbracht worden sein muss (BayVerfGH, E.v. 19.10.2017 - Vf. 17-VII-14 - juris Rn. 45). - VG Köln, 15.12.2011 - 6 K 7665/10
Zuständigkeit des Dekans der Medizinischen Fakultät für die Entziehung der …
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 2 K 16.01155
Dies folgt bereits daraus, dass auch die Erteilung der Lehrbefugnis und die Bestellung zum außerplanmäßigen Professor Verwaltungsakte im Sinne dieser Vorschrift sind, da sie unmittelbar individuelle Rechte und Pflichten begründen und ihnen insoweit Regelungswirkung zukommt (…vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1992 - 6 C 2/91 - juris Rn. 21; VG Köln, U.v. 15.12.2011 - 6 K 7665/10 - juris Rn. 37). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1991 - 15 A 999/88
Fortbestehen der Lehrbefugnis
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 2 K 16.01155
Die Lehrbefugnis nach Art. 65 Abs. 10 BayHSchG hingegen ist grundsätzlich unabhängig von einer etwaigen beruflichen Tätigkeit als Chefarzt einer Klinik; ihr Erlöschen ist nicht vorgesehen (vgl. OVG NW, U.v. 22.10.1991 - 15 A 999/88 - BeckRS 1991, 08415). - BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90
Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang …
Auszug aus VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 2 K 16.01155
Der Widerruf muss zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses erforderlich sein, also zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für den Staat, die Allgemeinheit oder für andere von der Rechtsordnung geschützte Rechte und Rechtsgüter (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.1992 - 7 C 38/90 - juris Rn. 13).
- VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 2 K 16.01205
Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor
Von dieser Regelung hat der Beklagte jedenfalls in den Parallelverfahren AN 2 K 16.01155 und AN 2 K 16.01120 Kenntnis erlangt.