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   VG Ansbach, 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437   

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VG Ansbach, 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 (https://dejure.org/2006,32591)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 (https://dejure.org/2006,32591)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - AN 4 K 06.00437 (https://dejure.org/2006,32591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines initiierten Bürgerbegehrens zur Frage der Verlegung von Diensträumen der Gemeindeverwaltung von ihrem bisherigen Standort in einen neuen Standort; Zulässigkeit eines auf ein rechtswidriges Ziel gerichteten Bürgerbegehrens; Verstoß gegen das Gebot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 13.04.2000 - 4-IX-00

    Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Schutz des Bürgerentscheids"

    Auszug aus VG Ansbach, 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437
    Das erkennende Gericht schließt sich der in der Rechtsliteratur mit überzeugenden Gründen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 13. April 2000, Az. Vf.4-IX-00, VerfGHE 53, 81, vertretenen Auffassung (vgl. Thum, a.a.O., Kennzahl 13.08, Anm. 8c, m.w.N.) an, dass ein Bürgerbegehren, unabhängig von etwaigen anderen Unzulässigkeitsgründen, jedenfalls auch dann unzulässig ist, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild von dem maßgeblichen Sachverhalt und seiner rechtlichen Beurteilung vermittelt.
  • VGH Bayern, 10.12.1997 - 4 B 97.89

    Materielle Prüfung von Bürgerbegehren; Weisungen an Verbandsräte

    Auszug aus VG Ansbach, 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437
    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Rechtsliteratur (vgl. etwa BayVGH, Urteil vom 10.12.1997, Az. 4 B 97.89-93, BayVBl 1998, 242; Thum a.a.O., Kennzahl 13.08, Anm. 1 e) ist bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen, ob die mit dem Bürgerbegehren verlangte Maßnahme rechtlichen Vorschriften oder vertraglich eingegangenen Verpflichtungen widerspricht.
  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau

    Es besteht kein Anspruch auf Zulassung eines Bürgerentscheids, der im Falle seiner Annahme rechtswidrig wäre und daher beanstandet und aufgehoben werden müsste (vgl. BayVGH, Urteil vom 10.12.1997, - 4 B 97.89-93, NVwZ-RR 1999, 141 ff.; VG Regensburg, Urteil vom 28.03.2007 - RO 3 K 07.00149 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris).

    Ein Bürgerbegehren ist auch dann unzulässig, wenn sich dessen Rechtswidrigkeit aus einem Verstoß gegen bestehende vertragliche Verpflichtungen ergibt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (vgl. OVG NW, Urteil vom 04.04.2006 - 15 A 5081/05 -, NVwZ-RR 2007, 625 ff.; VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me - , juris; VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 22.01.2004 - Au 8 K 03.364 - juris, zu einer auf der Basis eines Gemeinderatsbeschlusses geschlossenen Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG; a. A. VG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2004 - 1 K 2006/03 -, juris, dann aber Hinweis auf die Folgekosten im Kostendeckungsvorschlag erforderlich).

    Denn maßgebend für eine inhaltliche Kontrolle der Begründung ist allein das Ziel, Verfälschungen des Bürgerwillens vorzubeugen (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.12.2005 - 2 LB 19/05 - OVG NW, Urteil vom 23.04.2002 -15 A 5594/00 - VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 - jeweils juris).

    Die Begründung spricht damit für eine verantwortbare Entscheidung notwendige elementare tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte überhaupt nicht an und vermittelt dem Bürger ein unvollständiges Bild von dem maßgeblichen Sachverhalt und seiner rechtlichen Beurteilung (vgl. dazu auch VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris).

  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 3 L 5117/17

    Unzulässiges Bürgerbegehren

    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, a.a.O., Rn. 24; VG Darmstadt, Beschluss v. 25.04.2013 - 3 L 497/13.DA -, juris, Rn. 32 f.; VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, a.a.O., Rn. 9; VG Ansbach, Urteil v. 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris, Rn. 49).Das Bürgerbegehren geht sowohl in der Fragestellung als auch in der Begründung von falschen Tatsachen aus.Die in dem Bürgergehren gestellte Frage lautet:"Sind Sie dafür, dass die Stadt Pfungstadt die Grundstücke Gemarkung Pfungstadt, Flur Y, Flurstücke X und W mit insgesamt 21.217 m² nicht an die Firma Z, verkauft und der Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 13.6.17 aufgehoben wird?"In der Begründung des Bürgerbegehrens heißt es zudem ausdrücklich:"Durch den Verzicht auf den Verkauf entsteht der Stadt kein finanzieller Schaden, weil das Grundstück im Eigentum der Stadt verbleibt." Ebenso ist der übrige Begründungstext so aufgebaut, als ob die Antragsgegnerin die Eigentümerin der zum Verkauf stehenden Grundstücke sei und diese somit selbst die Grundstücke an die Z verkaufe oder sogar bereits verkauft habe.
  • VG München, 16.03.2021 - M 7 K 20.3203

    Zu den Anforderungen an ein Bürgerbegehren

    Dies gilt auch dann, wenn sich die Rechtswidrigkeit des kommunalen Handelns aus einem Verstoß gegen zivilrechtliche Verpflichtungen ergibt (vgl. VG Ansbach, U.v. 6.7.2006 - AN 4 K 06.00437 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BayVGH, U.v. 10.12.1997- 4 B 97.89-93 - BayVBl 1998, 243; vgl. auch VG Göttingen, U.v. 22.11.2019 - 1 A 394/17 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Dem Beklagten steht insoweit auch weder ein vertragliches Rücktritts- noch eine Art gesetzliches "Sonderkündigungsrecht" aufgrund eines Bürgerentscheids zu (vgl. Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Stand: September 2020, Nr. 13.08, 1 f) aa) (1); VG Ansbach, U.v. 6.7.2006 - AN 4 K 06.00437 - juris Rn. 41; VG Bayreuth, U.v. 27.9.2016 - B 5 K 15.982 - juris Rn. 39).

  • VG Darmstadt, 22.07.2018 - 3 L 526/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, a.a.O., Rn. 24; VG Darmstadt, Beschluss v. 25.04.2013 - 3 L 497/13.DA -, juris, Rn. 32 f.; VG Darmstadt, Beschluss v. 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, a.a.O., Rn. 9; VG Ansbach, Urteil v. 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris, Rn. 49).
  • VG Regensburg, 21.01.2009 - RN 3 K 08.00244

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; inhaltliche Bestimmtheit der Fragestellung;

    Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat sich letztgenannter rechtlichen Einschätzung in einer neueren Entscheidung angeschlossen (VG Ansbach vom 6.7.2006 Az. AN 4 K 06.00437).
  • VG München, 27.10.2021 - M 7 E 21.4633

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens

    Es wäre unbefriedigend und unökonomisch, einen Bürgerentscheid zuzulassen, der im Falle seiner Annahme rechtswidrig wäre und daher beanstandet und aufgehoben werden müsste (vgl. VG Ansbach, U.v. 6.7.2006 - AN 4 K 06.00437 - juris Rn. 39 mit Verweis auf BayVGH, U.v. 10.12.1997- 4 B 97.89-93 - BayVBl 1998, 243; vgl. auch VG Göttingen, U.v. 22.11.2019 - 1 A 394/17 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG Darmstadt, 25.04.2013 - 3 L 497/13

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich des Verkaufs von

    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild (defizitäres Bürgerbegehren, s. BayVGH, Beschluss vom 16.04.2012 - 4 CE 12.517 -, KommunalpraxisBY 2012, 268) vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (VG Ans-bach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, KommunalpraxisBY 2006, 344).
  • VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12

    Bürgerbegehren, Anordnungsgrund

    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild (defizitäres Bürgerbegehren, s. BayVGH, Beschluss vom 16.04.2012 - 4 CE 12.517 -, KommunalpraxisBY 2012, 268) vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, KommunalpraxisBY 2006, 344).
  • VG Darmstadt, 07.12.2018 - 3 L 2133/18

    Bürgerbegehren

    Vorstehendes gilt auch, wenn die Begründung - bzw. bereits die Fragestellung oder beides zusammen - dem Bürger ein unzutreffendes oder unvollständiges Bild vom maßgeblichen Sachverhalt vermittelt (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA -, a.a.O., Rn. 24 ; VG Darmstadt, Beschluss v. 25.04.2013 - 3 L 497/13.DA -, juris, Rn. 32 f.; VG Darmstadt, Beschluss v. 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - VG Kassel, Beschluss v. 19.09.2012 - 3 L 1038/12.KS -, a.a.O., Rn. 9; VG Ansbach, Urteil v. 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris, Rn. 49).
  • VG Göttingen, 27.11.2019 - 1 A 394/17

    Bürgerbegehren; Kommunalverfassungsstreit; Schadensersatz; Treuwidrigkeit;

    Ein Bürgerbegehren ist auch dann gesetzeswidrig, wenn dessen Umsetzung einen Verstoß gegen bestehende vertragliche Verpflichtungen bedeutet und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z. B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (vgl. VGH BW, Urteil vom 21.04.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 89; VG Bayreuth, Urteil vom 27.09.2016 - B 5 K 15.982 -, juris, Rn. 38 f.; VG Weimar, Urteil vom 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We -, juris, Rn. 19 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 111; VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris, Rn. 39 ff.; VG Stade, Urteil vom 07.09.2001 - 1 A 587/00 -, juris; Thiele, NKomVG, 2012, § 32, S. 73; Ipsen, NKomVG, 2011, § 32, Rn. 23; Wessels, Rechtliche Beurteilung der Ausnahmetatbestände und deren Umgehungsgefahr bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, 2013, S. 394 m. w. N.; offengelassen von Nds. OVG, Beschluss vom 22.10.1999 - 10 L 1946/99 -, juris, Rn. 3).
  • VG Ansbach, 06.03.2018 - AN 4 E 18.00219

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung der Zulassung eines Bürgerbegehrens

  • VG Bayreuth, 27.09.2016 - B 5 K 15.982

    Unzulässiges Bürgerbegehren zu Verkehrslandeplatz (Verbot der Koppelung sachlich

  • VG Bayreuth, 22.06.2012 - B 5 K 11.410

    Formelle und materielle Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (bejaht)

  • VG Augsburg, 29.11.2010 - Au 7 E 10.1808

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; fehlerhafte Begründung eines Bürgerbegehrens

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