Rechtsprechung
VG Ansbach, 12.10.2020 - AN 4 S 20.02002 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 67 Abs. 2 S. 2 Nrn. 3 - 7, § 80 Abs. 5; BApO § 6 Abs. 2, § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; StGB § 184b Abs. 3
Widerruf der Approbation als Apotheker nach Verurteilung wegen Besitzes kindepornographischer Schriften - rewis.io
Widerruf der Approbation als Apotheker nach Verurteilung wegen Besitzes kindepornographischer Schriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Apotheker darf trotz Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie vorläufig weiter seine Approbation behalten, bis das Verwaltungsgerichtsverfahren abgeschlossen ist
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz …
Auszug aus VG Ansbach, 12.10.2020 - AN 4 S 20.02002
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung setzt voraus, dass überwiegende öffentliche Belange dies rechtfertigen, was wiederum davon abhängt, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (BVerfG, B.v. 08.04.2010, Az.: 1 BvR 2709/09, juris Rn. 11 f.;… B.v. 24.10.2003, Az.: 1 BvR 1594/03, juris Rn. 16). - BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03
Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer …
Auszug aus VG Ansbach, 12.10.2020 - AN 4 S 20.02002
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung setzt voraus, dass überwiegende öffentliche Belange dies rechtfertigen, was wiederum davon abhängt, ob eine weitere Berufstätigkeit schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (…BVerfG, B.v. 08.04.2010, Az.: 1 BvR 2709/09, juris Rn. 11 f.; B.v. 24.10.2003, Az.: 1 BvR 1594/03, juris Rn. 16).
- VG Ansbach, 09.03.2021 - AN 4 K 20.02003
Widerruf der Approbation als Apotheker nach Verurteilung wegen Besitzes …
die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Bescheid wiederherzustellen (AN 4 S 20.02002).Die Kammer stellte mit Beschluss vom 12.10.2020 (AN 4 S 20.02002) die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen den Bescheid der Regierung wieder her.