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VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 9 K 09.01103 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Klauselerinnerung; vorzeitige Klauselerteilung bei Kostenfestsetzungsbeschluss; Vollstreckungsabwehrklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Ansbach, 14.10.2008 - AN 3 K 07.03505
Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes; Nachbarschutz von Baugrenzen; …
Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 9 K 09.01103
Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung aus drei Kostenfestsetzungsbeschlüssen vom 6. November bzw. 3. Dezember 2008 und 23. Februar 2009, die Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach (AN 3 K 07.03505 und AN 3 S 08.00269) sowie beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (14 CS 08.1170) betreffen.Am 21. Dezember 2007 erhob der Kläger Klage gegen eine den Beklagten vom Landratsamt ... erteilte Baugenehmigung (AN 3 K 07.03505).
Das Verfahren in der Hauptsache (AN 3 K 07.03505) wurde mit Beschluss vom 11. September 2008 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen.
Mit weiterem Schreiben vom 23. April 2009 bat die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle den Kläger erneut um Mitteilung, ob es sich vorliegend um einen Antrag auf Entscheidung des Gerichts (Erinnerung) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23. Februar 2009 im Verfahren AN 3 K 07.03505 handeln solle.
die Vollstreckung aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. November 2008 (AN 3 S 08.00269), vom 3. Dezember 2008 (14 CS 08.1170) und vom 23. Februar 2009 (AN 3 K 07.03505) für unzulässig zu erklären.
Zur Begründung hat der Kläger im Wesentlichen vorgetragen, die Beiladung der Beklagten in den beiden Verfahren AN 3 K 07.03505 und AN 3 S 08.00269 sei zu Unrecht erfolgt.
Vorliegend hat sich der Kläger allein darauf berufen, dass die den Kostenfestsetzungsbeschlüssen zu Grunde liegenden Entscheidungen (in den Verfahren AN 3 S 08.00269, AN 3 K 07.03505 und 14 CS 08.1170) inhaltlich unrichtig seien.
- VGH Bayern, 07.08.2008 - 14 CS 08.1170
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Nachbarschutz; Baugrenzen; …
Auszug aus VG Ansbach, 10.03.2010 - AN 9 K 09.01103
Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung aus drei Kostenfestsetzungsbeschlüssen vom 6. November bzw. 3. Dezember 2008 und 23. Februar 2009, die Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach (AN 3 K 07.03505 und AN 3 S 08.00269) sowie beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (14 CS 08.1170) betreffen.Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers wies der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. August 2008 zurück und legte auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beklagten dem Kläger auf (14 CS 08.1170).
Für das Beschwerdeverfahren (14 CS 08.1170) wurden die vom Kläger an die Beklagten zu erstattenden notwendigen Aufwendungen auf 416, 02 EUR zuzüglich Verzinsung festgesetzt (Kostenfestsetzungsbeschluss vom 3.12.2008).
die Vollstreckung aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. November 2008 (AN 3 S 08.00269), vom 3. Dezember 2008 (14 CS 08.1170) und vom 23. Februar 2009 (AN 3 K 07.03505) für unzulässig zu erklären.
Vorliegend hat sich der Kläger allein darauf berufen, dass die den Kostenfestsetzungsbeschlüssen zu Grunde liegenden Entscheidungen (in den Verfahren AN 3 S 08.00269, AN 3 K 07.03505 und 14 CS 08.1170) inhaltlich unrichtig seien.
- VG Ansbach, 29.11.2010 - AN 3 M 10.02104
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Akten, auch in den Verfahren AN 3 K 07.03505 und AN 9 K 09.01103, insbesondere die dort enthaltenen Schriftsätze und Entscheidungen, Bezug genommen.