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VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416, AN 9 K 16.01417 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 6 Abs. 4, Art. 68, Art. 71 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 4, § 15; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; TA Lärm Nr. 7.4 Abs. 2; BGB § 917 Abs. 1
Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots aus Bauvorbescheid - rewis.io
Ausklammerung des Rücksichtnahmegebots aus Bauvorbescheid
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (22)
- VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Das ist der Fall, wenn er in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise in einem schutzwürdigen Recht betroffen ist (st. Rspr. zur Baugenehmigung, vgl. BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87; BVerwGE 89, 69; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017, m.w.N. - juris).Auch setzt eine Rechtsverletzung des Nachbarn voraus, dass die geprüfte Vorschrift überhaupt zum Prüfungsumfang des späteren Baugenehmigungsverfahrens gehören würde (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris, Rn. 22).
Was das Heranrücken eines fremden Baukörpers an sein Grundstück anbelangt, so kann das Rücksichtnahmegebot dem Nachbarn einen Abwehranspruch vermitteln, wenn das klägerische Wohngebäude durch die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens "eingemauert" oder "erdrückt" wird, ihm also "abriegelnde" Wirkung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017; B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68; B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222; B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536).
Sind daher die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten, bildet dies ein Indiz dafür, dass auch gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht verstoßen wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2008 - 14 ZB 08.2326; B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).
- VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287
Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter …
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Der durch ein Vorhaben verursachte und diesem zurechenbare Fahrzeugverkehr könne sich in zweierlei Hinsicht als rücksichtslos darstellen, zum einen im Hinblick auf die Lärmbelastung, zum anderen wenn insbesondere mangels ausreichender Parkmöglichkeiten (im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen oder auf dem Vorhabensgrundstück) der hierdurch bewirkte Park- oder Parksuchverkehr den Nachbarn unzumutbar beeinträchtige oder wenn die bestimmungsgemäße Nutzung des Nachbargrundstücks nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sei (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287).Die Rechtsprechung erkennt einen Abwehranspruch nur ausnahmsweise an, wenn der Vorbescheid wegen des Fehlens der Erschließung unmittelbar in das Grundeigentum der Kläger eingreifen und ihre Rechte aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzen würde, etwa wenn das Fehlen der wegemäßigen Erschließung dazu führen würde, dass ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB am Grundstück des Nachbarn entstünde (vgl. BayVGH B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398; B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789; B.v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris).
- VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623
Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung …
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Dies sei jedoch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwingend bei der Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens zu prüfen (unter Verweis auf BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623-1625).Würde der Vorbescheid nämlich vorbehaltslos ergehen, dann stünde für das Baugenehmigungsverfahren auch bereits die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und damit auch dessen Vereinbarkeit mit dem Rücksichtnahmegebot vollumfänglich und einschränkungslos fest (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris).
- VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398
Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und …
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Die Vorschrift dient einzig dem öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und soll die ordnungsgemäße Benutzbarkeit des Baugrundstücks sicherstellen (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1999 - 15 B 98.207; B.v. 18.5.2006 - 26 ZB 05.3344; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris).Die Rechtsprechung erkennt einen Abwehranspruch nur ausnahmsweise an, wenn der Vorbescheid wegen des Fehlens der Erschließung unmittelbar in das Grundeigentum der Kläger eingreifen und ihre Rechte aus Art. 14 Abs. 1 GG verletzen würde, etwa wenn das Fehlen der wegemäßigen Erschließung dazu führen würde, dass ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB am Grundstück des Nachbarn entstünde (vgl. BayVGH B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398; B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789; B.v. 25.8.2009 - 1 CS 09.287 - juris).
- BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00
"Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung; …
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umfasse das Rücksichtnahmegebot auch die Frage, ob das Vorhaben zwangsläufig Zu- und Abfahrtsverkehr mit sich bringe, der der Nachbarschaft nicht zumutbar sei (unter Verweis auf BVerwG, B.v. 20.4.2000 - 4 B 25.00), dies sei hier der Fall. - VGH Bayern, 25.01.2013 - 15 ZB 13.68
Maß der Nutzung (Nachbarschutz), Gebot der Rücksichtnahme (Einfügen), …
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Was das Heranrücken eines fremden Baukörpers an sein Grundstück anbelangt, so kann das Rücksichtnahmegebot dem Nachbarn einen Abwehranspruch vermitteln, wenn das klägerische Wohngebäude durch die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens "eingemauert" oder "erdrückt" wird, ihm also "abriegelnde" Wirkung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017; B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68; B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222; B.v. 5.9.2016 - 15 CS 16.1536). - VGH Bayern, 09.09.1999 - 1 B 96.3475
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Das Gebot der Rücksichtnahme stellt sich im Rahmen der Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit als eine Art Auslegungshilfe bzw. Korrektiv dar (vgl. BayVGH, U.v. 9.9.1999 -1 B 96.3475;… Simon/Busse, BayBO, Art. 71, Rn. 73), so dass es im Rahmen eines Vorbescheids jedenfalls dann nicht ausgeklammert werden darf, wenn ein endgültig konkretisiertes Vorhaben abschließend bauplanungsrechtlich beurteilt werden soll (vgl. BayVGH, U.v. 9.9.1999 - 1 B 96.347 - juris). - VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2326
Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei …
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Sind daher die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften eingehalten, bildet dies ein Indiz dafür, dass auch gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht verstoßen wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.11.2008 - 14 ZB 08.2326; B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris). - VGH Bayern, 22.03.1999 - 15 B 98.207
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Die Vorschrift dient einzig dem öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und soll die ordnungsgemäße Benutzbarkeit des Baugrundstücks sicherstellen (vgl. BayVGH, U.v. 22.3.1999 - 15 B 98.207; B.v. 18.5.2006 - 26 ZB 05.3344; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris). - BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95
Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …
Auszug aus VG Ansbach, 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416
Die Erschließung eines Vorhabens im unbeplanten Innenbereich sei nur dann durch eine vorhandene Straße gesichert, wenn diese den durch das Vorhaben ausgelösten Verkehr im Regelfall bewältigen könne (unter Verweis auf BVerwG, B.v. 3.4.1996 - 4 B 253.95; B.v. 2.9.1999 - 4 B 47.99). - VGH Bayern, 05.09.2016 - 15 CS 16.1536
Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans
- VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454
Nachbarklage; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; "erdrückende" Wirkung; …
- VGH Bayern, 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167
Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Verwaltungsgebäude …
- BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 47.99
- BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung
- BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
- VGH Bayern, 10.05.2016 - 2 B 16.231
Baugenehmigung für Doppelhaushälfte im Außenbereich
- BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99
Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich; …
- VGH Bayern, 18.05.2006 - 26 ZB 05.3344
- BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84
Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …
- VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222
Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; …
- VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789
Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)
- VG Hannover, 06.09.2021 - 12 A 3498/19
Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Bindungswirkung; Gutachten; Handhubwagen; …
Ob es zur Vermeidung eines Rücksichtnahmeverstoßes darüber hinaus erforderlich gewesen wäre, eine entsprechende Regelung in den Bauvorbescheid aufzunehmen, die eine (zu) weitgehende Bindungswirkung ausschließt (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 26.04.2017 - AN 9 K 16.01416 -, juris Rn. 32), bedarf vor diesem Hintergrund keiner Entscheidung. - VG Neustadt, 08.03.2021 - 5 K 659/20
Weingut im Außenbereich setzt sich vorerst erfolglos gegen drohende heranrückende …
Hinzu kommt, dass ein Verstoß nur gegen solche Vorschriften in Betracht kommt, zu denen der Vorbescheid rechtliche Aussagen bzw. Feststellungen trifft, weil nur insoweit eine Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren eintritt (VG Ansbach, Urteil vom 26. April 2017 - AN 9 K 16.01416 -, juris). - VG München, 30.01.2023 - M 8 K 20.2603
Nachbarklage gegen Vorbescheid, Allgemeines Wohngebiet, *******: Bebauungsplan …
Hinzu kommt, dass ein Verstoß nur gegen solche Vorschriften in Betracht kommt, zu denen der Vorbescheid rechtliche Aussagen bzw. Feststellungen trifft, weil nur insoweit eine Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren eintritt (VG Ansbach, U.v. 26.4.2017 - AN 9 K 16.1416, AN 9 K 16.1417 - BeckRS 2017, 110798, Rn. 17). - VG Regensburg, 13.04.2023 - RO 7 K 20.301
Klageänderung, Eigentümerwechsel, Klage auf Erteilung eines baurechtlichen …
Ergänzende Nebenbestimmungen im Baugenehmigungsverfahren, die die Einhaltung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes etwa in Bezug auf Lärmfragen sichern könnten, wären dann nur unter (teilweiser) Rücknahme eines Vorbescheides gemäß Art. 48 BayVwVfG zulässig (vgl. BayVGH, B.v. 18.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris; VG Ansbach, U.v. 26.4.2017 - AN 9 K 16.01416 -, juris).