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   BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08   

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BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 (https://dejure.org/2009,679)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 (https://dejure.org/2009,679)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 (https://dejure.org/2009,679)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund angenommener Behinderung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Stellenbesetzung aufgrund einer vermuteten Behinderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer behinderungsbezogenen Benachteiligung bei einem Bewerbungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund angenommener Behinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer behinderungsbezogenen Benachteiligung bei einem Bewerbungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Benachteiligung und Entschädigungsanspruch wegen vermuteter Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Stellenbesetzung: Entschädigung wegen Diskriminierung auch aufgrund einer vermuteten Behinderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diskriminierung bei der Stellenbesetzung wegen vermuteter Behinderung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Diskriminierungsmerkmal beim Bewerbungsgespräch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Diskriminierung bei der Stellenbesetzung aufgrund einer vermuteten Behinderung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Vorstellungsgespräch: Fragen zu Krankheiten

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung wegen Frage nach Krankheiten im Vorstellungsgespräch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung durch unzulässige Frage im Bewerbungsgespräch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber verlangt vom Bewerber Röntgenaufnahme - Das kann ein Indiz für Diskriminierung wegen einer vermuteten Behinderung sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund einer vermuteten Behinderung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsicht bei Fragen zu Krankheit oder Behinderung!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund angenommener Behinderung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    AGG: Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund einer vermuteten Behinderung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ärzte dürfen Bewerber nicht aushorchen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Einstellungsgespräche und AGG

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen vermuteter Behinderung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorstellungsgespräch: Entschädigungsanspruch nach AGG wegen Fragen zu Krankheiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ablehnung des Bewerbers wegen möglicher Krankheit kann Schadensersatz i.S.d. AGG auslösen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber: Fragen zu Krankheit oder Behinderung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Entschädigung wegen Diskriminierung - auch bei vermuteter Behinderung

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Entschädigung - Angenommene Behinderung - Vermutungstatsachen - Anwendbarkeit des AGG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Diskriminierung bei der Stellenbesetzung aufgrund einer vermuteten Behinderung unzulässig - Alleinige Annahme eines Diskriminierungsmerkmals stellt Verstoß gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 383
  • BB 2010, 759
  • DB 2010, 621
  • AP AGG § 7 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    Dagegen ist nach der Übergangsvorschrift des § 33 Abs. 1 AGG, die sich entgegen ihres Wortlauts nicht nur auf Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexuelle Belästigung, sondern auf alle unerlaubten Benachteiligungen einschließlich solcher wegen Behinderungen bezieht (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 53, BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 33 = EzA SGB IX § 81 Nr. 18), das AGG nicht auf Sachverhalte anwendbar, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits abgeschlossen waren.

    Vielmehr gilt für solche Sachverhalte die alte Rechtslage (BT-Drucks. 16/1780 S. 53; idS auch BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - aaO; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - aaO).

    In der Regel ist dies der Zeitpunkt der Maßnahme, die eine Benachteiligung darstellen soll, also etwa der Entschluss des Arbeitgebers, einen Bewerber nicht einzustellen (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    Dies stellt § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG zwar nicht ausdrücklich klar, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - mwN, EzA § 15 AGG Nr. 1).

    Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - EzA AGG § 15 Nr. 1).

    Hierbei sind alle Umstände des Einzelfalls - wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns - und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82, EzA AGG § 15 Nr. 1).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    Dagegen ist nach der Übergangsvorschrift des § 33 Abs. 1 AGG, die sich entgegen ihres Wortlauts nicht nur auf Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexuelle Belästigung, sondern auf alle unerlaubten Benachteiligungen einschließlich solcher wegen Behinderungen bezieht (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 53, BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 33 = EzA SGB IX § 81 Nr. 18), das AGG nicht auf Sachverhalte anwendbar, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits abgeschlossen waren.

    Vielmehr gilt für solche Sachverhalte die alte Rechtslage (BT-Drucks. 16/1780 S. 53; idS auch BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - aaO; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - aaO).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird neben einer Bewerbung verlangt, dass die Person objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt und sich subjektiv ernsthaft bewirbt (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 25, AGG § 8 Nr. 1; Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt § 2 Rn. 7; Bauer/Göpfert/Krieger § 6 Rn. 10 ff.; Walker NZA 2009, 5; ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 6 AGG Rn. 3).

    Für Benachteiligungen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, die zeitlich nach Inkrafttreten des AGG begangen wurden, gelten die §§ 1 bis 18 AGG ohne Einschränkung, § 33 AGG (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - Rn. 21, AP AGG § 8 Nr. 1).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass bei einer Auswahlentscheidung wie der Besetzung einer offenen Stelle nicht nur der am Besten geeignete Bewerber benachteiligt sein kann (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 109, 265, 275 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3).

    Bedient sich der Arbeitgeber bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses eigener Mitarbeiter oder Dritter, so trifft ihn eine Verantwortlichkeit für deren Verhalten (so bereits zur Regelung in § 611a BGB aF: BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 109, 265 = AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    Vielmehr gilt für solche Sachverhalte die alte Rechtslage (BT-Drucks. 16/1780 S. 53; idS auch BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - aaO; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - aaO).
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 643/07

    Behinderung - Benachteiligung - Bewerbung - Bewerbungsfrist -

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    Bei behinderungsbezogenen Benachteiligungen vor dem 18. August 2006 stellt sich ggf. noch die Frage einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung (hierzu [bei einem öffentlichen Arbeitgeber] BAG 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - AP SGB § 81 IX Nr. 16 = EzA SGB IX § 81 Nr. 19; 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 - BAGE 122, 54 = AP SGB IX § 81 Nr. 14 = EzA SGB IX § 81 Nr. 15).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    Bei behinderungsbezogenen Benachteiligungen vor dem 18. August 2006 stellt sich ggf. noch die Frage einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung (hierzu [bei einem öffentlichen Arbeitgeber] BAG 18. November 2008 - 9 AZR 643/07 - AP SGB § 81 IX Nr. 16 = EzA SGB IX § 81 Nr. 19; 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 - BAGE 122, 54 = AP SGB IX § 81 Nr. 14 = EzA SGB IX § 81 Nr. 15).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07

    Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    Diese Grundsätze sind auch auf die Fälle anzuwenden, in denen die Tatsachengerichte nicht zu entscheiden haben, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung des Anspruchstellers - hier die Benachteiligung des Klägers wegen einer vermuteten Behinderung - als "wahr vermuten" lassen (ebenso zu § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung: BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).
  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
    Eine vom Berufungsgericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist nach ständiger Rechtsprechung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - AP InsO § 125 Nr. 4) und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 276/06 - BAGE 123, 1 = AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 94 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 77).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

  • LAG München, 08.07.2008 - 8 Sa 112/08

    Benachteiligung bei der Einstellung wegen Annahme einer Behinderung

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Sofern das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis gelangen sollte, das Benachteiligungsverbot des AGG sei verletzt und dem Kläger stehe nach § 15 Abs. 2 AGG dem Grunde nach eine Entschädigung zu, wird es zu beachten haben, dass auch bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen sind (vgl. ua. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, BAGE 148, 158; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    a) Auch bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG sind alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, BAGE 148, 158; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    aa) Auch bei der Beurteilung der angemessenen Höhe der festzusetzenden Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG sind alle Umstände des Einzelfalls, wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (vgl. ua. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 44, BAGE 148, 158; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 38; 17. Dezember 2009 - 8 AZR 670/08 - Rn. 38; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 82 mwN, BAGE 129, 181) .
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