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   BGH, 07.02.1958 - VI ZR 49/57   

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https://dejure.org/1958,747
BGH, 07.02.1958 - VI ZR 49/57 (https://dejure.org/1958,747)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1958 - VI ZR 49/57 (https://dejure.org/1958,747)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1958 - VI ZR 49/57 (https://dejure.org/1958,747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 331
  • AP ArbGG 1953 § 2 Nr. 48
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

    Denn diese setzt voraus, dass die unerlaubte Handlung zu dem Arbeitsverhältnis der Parteien in einer inneren Beziehung steht, dass sie in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungen und Berührungspunkten wurzelt (BAG 11. Juli 1995 - 5 AS 13/95 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 32 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 30 = NZA 1996, 951; BGH 07. Februar 1958 - VI ZR 49/57 - AP ArbGG 1953 § 2 Nr. 48 = BB 1958, 306).

    Der Rechtsstreit erfordert kein Eingehen auf spezifische Fragen der Arbeitsverhältnisse der Parteien, weshalb kein innerer Grund gegeben ist, der eine Entscheidung durch die Arbeitsgerichte notwendig oder auch nur zweckmäßig erscheinen ließe (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH 07. Februar 1958 aaO.; OLG Oldenburg 15. September 1998 aaO.).

  • OLG Nürnberg, 15.07.2015 - 12 W 1374/15

    Sofortige Beschwerde gegen eine Rechtswegentscheidung

    Unter Berücksichtigung dieses Umstandes ist die vom Landgericht (im Rahmen der Ausführungen zum Aussetzungsantrag) geäußerte Rechtsauffassung, für die Entscheidung über die aufgerechneten Gegenforderungen sei, soweit diese auf die Verletzung von Gesellschafterpflichten und auf damit (und nicht mit dem Arbeitsverhältnis, vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. d ArbGG sowie BGH, Urteil vom 07.02.1958 - VI ZR 49/57, MDR 1958, 331) im Zusammenhang stehende unerlaubte Handlungen gestützt werden, der ordentliche Rechtsweg eröffnet, nicht zu beanstanden.
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 44/05

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Wettbewerbsverstoß als unerlaubte Handlung im

    Vielmehr reicht es aus, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und damit in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses wurzelt (BGH MDR 1958, 331; Baumbach/Hefermehl-Köhler § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 6 U 37/07

    Rechtswegprüfung durch das Rechtsmittelgericht bei verfahrensfehlerhaft

    Die unerlaubte Handlung muss zu dem Arbeitsverhältnis der Parteien in einer inneren Beziehung stehen, so dass sie in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungen und Berührungspunkten wurzelt (BGH, Urteil vom 7.2.1958, VI ZR 49/57, LS 2 - zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 04.12.2006 - 2 Ta 804/06

    Rechtsweg: Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für einstweilige Verfügung auf

    Der erforderliche Zusammenhang ist gegeben, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und in den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (so bereits BGH vom 07.02.1958 - VI ZR 49/57 - AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, § 2 Rdnr. 114; KG Berlin vom 07.12.2004 - 5 W 153/04 - unter 1.b)aa) der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 11 Ta 154/08

    Rechtswegzuständigkeit bei deliktischen Unterlassungsansprüchen - Eröffnung des

    Erforderlich ist eine innere Beziehung zwischen der unerlaubten Handlung und dem Arbeitsverhältnis, die sich daraus ergibt, dass die unerlaubte Handlung in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (BGH vom 07.02.1958, VI ZR 49/57, AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953, BGH vom 11.07.1995, 5 AS 13/95 ).Die innere Beziehung zum Arbeitsverhältnis fehlt, wenn andere Umstände für die unerlaubte Handlung maßgeblich sind (BGH vom 11.07.1995, 5 AS 13/95).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2008 - 11 Ta 145/08

    Rechtswegzuständigkeit bei deliktischen Unterlassungsansprüchen - Eröffnung des

    Erforderlich ist eine innere Beziehung zwischen der unerlaubten Handlung und dem Arbeitsverhältnis, die sich daraus ergibt, dass die unerlaubte Handlung in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (BGH vom 07.02.1958, VI ZR 49/57, AP Nr. 48 zu § 2 ArbGG 1953, BGH vom 11.07.1995, 5 AS 13/95 ).Die innere Beziehung zum Arbeitsverhältnis fehlt, wenn andere Umstände für die unerlaubte Handlung maßgeblich sind (BGH vom 11.07.1995, 5 AS 13/95).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 6 W 45/05

    Wettbewerbsrecht: Hinweis auf gewerblichen Charakter einer Kleinanzeige

    Vielmehr reicht es aus, wenn die unerlaubte Handlung in einer inneren Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis steht und damit in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses wurzelt (BGH MDR 1958, 331; Baumbach/Hefermehl-Köhler § 12 Rz. 2.4; Ahrens-Bornkamm, Kap. 15 Rn. 13).
  • LAG Köln, 16.11.2006 - 4 Ta 410/06

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

    Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn sie zu dem Arbeitsverhältnis der Parteien in einer inneren Beziehung steht, so dass sie in der besonderen Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Reibungs- und Berührungspunkten wurzelt (BGH, 07.02.1958, AP ArbGG 1953 § 2 Nr. 48).
  • OLG Hamm, 23.09.1999 - 6 W 31/99

    Streitigkeit aus einer unerlaubten Handlung ; Zulässigkeit des Rechtsweges zu den

    Es wird vielmehr eine innere Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis der Parteien gefordert (vgl. BGH MDR 58, 331), wie sie bei einem Zusammenwirken besteht.
  • BAG, 17.08.1989 - 5 AS 9/89

    Arbeitsgerichtsverfahren: - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - Bindung an

  • BAG, 03.03.1989 - 5 AS 2/89

    Arbeitsgericht: Zuständigkeit - Bindung an einen Verweisungsbeschluss

  • BGH, 30.04.1968 - VI ZR 32/67

    Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen durch die Berufsgenossenschaft -

  • LG Zweibrücken, 06.08.2014 - 3 T 33/14

    Verkehrsunfall zwischen Arbeitnehmern eines Betriebes auf dem frei zugänglichen

  • ArbG Hanau, 05.12.1996 - 2 Ca 657/96

    Rechtsweg für eine Klage auf Schadensersatz nach einer tätlichen

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