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   BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06   

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https://dejure.org/2006,2137
BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06 (https://dejure.org/2006,2137)
BAG, Entscheidung vom 02.11.2006 - 4 AZN 716/06 (https://dejure.org/2006,2137)
BAG, Entscheidung vom 02. November 2006 - 4 AZN 716/06 (https://dejure.org/2006,2137)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde bei verspätet abgesetztem Berufungsurteil ohne Revisionszulassung; Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Statthaftes Rechtsmittel beim 'Urteil ohne Gründe'

  • Judicialis

    ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3; ; ArbGG § 72b Abs. 1; ; ArbGG § 73 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 547 Nr. 6

  • RA Kotz

    Revision - bei verspätet abgesetzten Berufungsurteil - sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtliches Verfahren - Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne Revisionszulassung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Urteil selbst als Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Was tun bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne Revisionszulassung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 69
  • NJW 2007, 174
  • ZIP 2006, 2404
  • MDR 2007, 412
  • NZA 2007, 111
  • DB 2007, 868
  • AP ArbGG 1979 § 72b Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06
    Dieses Auslegungsergebnis wird durch die Entstehungsgeschichte des § 72b ArbGG gestützt, die in den Gesetzesmaterialien einen eindeutigen Niederschlag gefunden hat: Bereits durch Beschluss vom 27. April 1993 hatte der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (- GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367) darauf erkannt, bei einem Urteil, das erst später als fünf Monate nach Verkündung mit den Unterschriften aller erkennenden Richter versehen zur Geschäftsstelle gekommen sei, handele es sich um ein "Urteil ohne Gründe" iSd. § 547 Nr. 6 ZPO nF.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.2006 - 21 Sa 47/05
    Auszug aus BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Januar 2006 - 21 Sa 47/05 - wird als unzulässig verworfen.
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Urteilsbegründungspflicht im arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 26. März 2001 (- 1 BvR 383/00 - AP GG Art. 20 Nr. 33 = EzA ZPO § 551 Nr. 9) weitergehend entschieden, ein derart verspätetes Urteil verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip; es könne, auch wenn es dann letztlich mit Gründen versehen vorliege, nicht mehr Grundlage für ein Revisionsgericht sein, das Vorliegen von Revisionsgründen in rechtsstaatlicher Weise zu überprüfen.
  • BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01

    Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06
    Aus dieser Entscheidung zog der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (1. Oktober 2003 - 1 ABN 62/01 - BAGE 108, 55) die Konsequenz und entschied, gegen eine im Sinne der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes verspätet abgesetzte Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts sei eine Nichtzulassungsbeschwerde in keinem Falle statthaft; es gebe keine auf rechtsstaatlichem Weg zustande gekommenen Entscheidungsgründe, mit denen man sich in der Beschwerdebegründung auseinandersetzen könne.
  • BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05

    - Rechtsmittelverzicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06
    Liegen die Voraussetzungen für eine sofortige Beschwerde nach § 72b ArbGG vor, ist dies der einzige Rechtsbehelf, der gegen ein verspätet abgesetztes Urteil des Landesarbeitsgerichts statthaft ist, in dem die Revision nicht zugelassen worden ist (BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 107; GK-ArbGG/Mikosch Stand September 2006 § 72b Rn. 2, 4).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06
    Diese Rechtslage hat der Gesetzgeber des Anhörungsrügengesetzes aufgegriffen und entsprechend dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts im Plenarbeschluss vom 30. April 2003 (- 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395) mit § 72b ArbGG einen Rechtsbehelf geschaffen, mit dessen Hilfe verspätet abgesetzte und deshalb rechtsstaatswidrig zustande gekommene zweitinstanzliche Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen fachgerichtlich korrigiert werden können.
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    cc) Eine Umdeutung der Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten in eine sofortige Beschwerde nach § 72b ArbGG (vgl. BAG 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - Rn. 8, BAGE 120, 69) ist nicht veranlasst.
  • BAG, 24.02.2015 - 5 AZN 1007/14

    Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung des Berufungsurteils

    Liegen die Voraussetzungen für eine sofortige Beschwerde nach § 72b ArbGG vor, ist dies der einzige Rechtsbehelf, der gegen ein verspätet abgesetztes Urteil des Landesarbeitsgerichts, in dem die Revision nicht zugelassen worden ist, statthaft ist (BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - Rn. 11; 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - Rn. 4, BAGE 120, 69) .

    Während § 73 Abs. 1 Satz 2 ArbGG im Falle einer aufgrund Zulassung statthaften Revision bestimmt, die Revision könne nicht auf die Gründe des § 72b ArbGG gestützt werden, ordnet § 72b Abs. 1 Satz 2 ArbGG uneingeschränkt an, im Falle eines verspätet abgesetzten Urteils des Landesarbeitsgerichts finde § 72a ArbGG keine Anwendung (BAG 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - Rn. 5, aaO) .

    Eine Umdeutung kommt nur in Betracht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde zugleich den Anforderungen von § 72b Abs. 2 und Abs. 3 ArbGG genügt (vgl. BAG 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - Rn. 8, BAGE 120, 69) .

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 696/05

    Auslegung von tariflichen Eingruppierungsregelungen

    Im Übrigen könnte ein solcher Mangel nur im Rahmen einer sofortigen Beschwerde gem. § 72b ArbGG gerügt werden (Senat 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 -).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 260/10

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung

    Eine hierauf gestützte Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, es läge ein Urteil ohne Gründe vor (§ 547 Nr. 6 ZPO; vgl. BAG 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - Rn. 6, BAGE 120, 69) , kann nicht mit der Revision, sondern nur mit der sofortigen Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils erhoben werden (§§ 72b, 73 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) .
  • BVerwG, 02.12.2009 - 6 PB 33.09

    Gehörsrüge in der Nichtzulassungsbeschwerde; Mängel der Entscheidungsgründe;

    Enthält der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts dagegen - wie hier geltend gemacht wird - Entscheidungsgründe, die Mängel aufweisen, so ist dies im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde der Gehörsrüge zugänglich (vgl. BAG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - BAGE 120, 69 und vom 20. Dezember 2006 - 5 AZB 35/06 - BAGE 120, 358).
  • BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09

    Urteil - Verhinderung - sofortige Beschwerde

    Ist in einem iSv. § 92b Satz 1 ArbGG verspätet abgesetzten Beschluss die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden, ist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 92a ArbGG) nicht statthaft (zu § 72a ArbGG: BAG 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - Rn. 4 f., BAGE 120, 69 = AP ArbGG 1979 § 72b Nr. 1= EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 1).
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