Rechtsprechung
   BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,566
BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86 (https://dejure.org/1988,566)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1988 - 1 ABR 75/86 (https://dejure.org/1988,566)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 (https://dejure.org/1988,566)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,566) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsvereinbarung zur Umsetzung der Bestimmungen des Manteltarifvertrages für die Druckindustrie vom 6. Juli 1984 - Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren in Bezug auf betriebsverfassungsrechtliche Fragen - Antragsbefugnis aus § 77 Abs. 3 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 229
  • BB 1988, 1465
  • AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 9
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 65/86

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Regelung des Zeitausgleichs zwischen

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86
    Der Senat hält an seiner Entscheidung vom 18. August 1987 (- 1 ABR 65/86 -) fest, wonach den Gewerkschaften die Befugnis fehlt, im Beschlußverfahren die Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zu beantragen.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 18. August 1987 (- 1 ABR 65/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen) in einem gleichgelagerten Verfahren entschieden, daß den Tarifvertragsparteien die Befugnis fehlt, die Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung durch einen darauf gerichteten Feststellungsantrag im Beschlußverfahren geltend zu machen.

  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86
    Der Gesetzgeber hat damit von seiner Aufgabe und Befugnis Gebrauch gemacht, die Tarifautonomie und damit auch die Befugnisse der Tarifpartner näher auszugestalten (BVerfGE 20, 312, 317; 50, 290, 368).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86
    Der Gesetzgeber hat damit von seiner Aufgabe und Befugnis Gebrauch gemacht, die Tarifautonomie und damit auch die Befugnisse der Tarifpartner näher auszugestalten (BVerfGE 20, 312, 317; 50, 290, 368).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    a) Die Senatsrechtsprechung, nach der eine Gewerkschaft nicht generell befugt ist, vom Gericht die Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG feststellen zu lassen (BAG Beschluß vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979, zu C der Gründe; kritisch z.B. Grunsky, DB 1990, 526; Matthießen, DB 1988, 285), steht dem nicht entgegen.

    Im Beschluß vom 23. Februar 1988 (- 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979, zu C II der Gründe) hatte der Senat noch ausdrücklich die Frage offen gelassen, ob eine Antragsbefugnis zum Schutz der durch einen Tarifvertrag ausgeübten Tarifautonomie nur von beiden Tarifvertragsparteien gemeinsam oder auch von einer allein ausgeübt werden kann.

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Ob der Antragsteller die verlangte Leistung tatsächlich beanspruchen kann bzw. ob das geltend gemachte Rechtsverhältnis tatsächlich besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (BAG Beschluß vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979, zu C I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Der Senat selbst hat in zwei früheren Verfahren, in denen eine Gewerkschaft die Feststellung beantragt hatte, daß eine Betriebsvereinbarung wegen Verstoßes gegen tarifliche Vorschriften unwirksam ist, ebenfalls ausgesprochen, daß über einen solchen Antrag im Beschlußverfahren zu entscheiden ist (Beschluß des Senats vom 18. August 1987, BAGE 56, 44 = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979; Beschluß vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979).

    Das Landesarbeitsgericht hat die Antragsbefugnis der IG Medien unter Bezugnahme auf die genannten Entscheidungen des Senats vom 18. August 1987 und 23. Februar 1988 (aaO) verneint.

    Die Befugnis der Tarifvertragsparteien zur Regelung von Arbeitsentgelten und sonstigen Arbeitsbedingungen soll nicht dadurch ausgehöhlt werden, daß Arbeitgeber und Betriebsrat ergänzende oder abweichende Regelungen vereinbaren (ständige Rechtsprechung des Senats, Beschluß vom 18. August 1987, BAGE 56, 18 = AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß des Senats vom 23. Februar 1988, aaO).

    Auf der einen Seite dient § 77 Abs. 3 BetrVG nach der Rechtsprechung des Senats auch dem Schutz der aktualisierten und ausgeübten Tarifautonomie vor konkurrierenden Betriebsvereinbarungen (BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979; so auch Grunsky, Antragsbefugnis der Gewerkschaft zur Feststellung der Tarifvertragswidrigkeit einer Betriebsvereinbarung, DB 1990, 526, 529 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88] ; Matthießen, Antragsbefugnisse der Tarifparteien im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, DB 1988, 285, 288; Weyand, Möglichkeiten und Grenzen der Verlagerung tariflicher Regelungskompetenzen auf die Betriebsebene, AuR 1989, 193, 199).

    Auch das hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 23. Februar 1988 (aaO) ausgesprochen und begründet.

  • LAG Baden-Württemberg, 29.10.1990 - 10 TaBV 1/90

    Betriebsvereinbarung: Kollision mit Tarifvertrag; arbeitsgerichtliches

    Insoweit genügt es, daß die Gewerkschaft die Entscheidung über Ansprüche oder ein Rechtsverhältnis begehrt, die durch das Betriebsverfassungsgesetz begründet oder ausgestaltet werden (BAG, Beschluß vom 23.2.1988 - 1 ABR 75/86 - = AP Nr. 9 zu § 1 ArbGG 1979 zu B der Gründe).

    Wenn allerdings Tarifvertragsparteien die Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung geltend machen, nehmen sie keine eigenen Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz wahr (BAG, Beschluß vom 23.2.1988, aaO; BAG, Beschluß vom 18.8.1987 - 1 ABR 65/86 - = AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1979).

    Sie muß sich dann durch Auslegung mittelbar aus dem materiellen Recht entnehmen lassen (BAG, Beschluß vom 23.2.1988, aaO, zu C 1, 1 der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht weist in seinem Beschluß vom 23.2.1988 (aaO) darauf hin, § 77 Abs. 3 BetrVG regle das Verhältnis der Tarifvertragsparteien und der Betriebspartner in ihrer Befugnis, materielle Arbeitsbedingungen mit normativer Wirkung zu regeln.

    Geschützt werden die Tätigkeiten der Koalitionen, die für ihren Bestand und ihre Existenzsicherung unerläßlich sind (BVerfGE 38, 281 ff; BAG, Beschluß vom 23.2.1988, aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 19 TaBV 1/18

    Europäische Gesellschaft - Beteiligungsvereinbarung - Sitzgarantie der

    (1) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979 zu C der Gründe (kritisch z.B. Grunsky DB 1990, 526; Matthießen, DB 1988, 285) entschieden, dass eine Gewerkschaft nicht generell befugt sei, vom Gericht die Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG feststellen zu lassen.
  • BAG, 14.08.2002 - 7 ABR 29/01

    Troncverwendung - Sachmittelkosten des Betriebsrats

    In betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten gemäß § 2 a, §§ 80 ff ArbGG ist die Antragsbefugnis gegeben, wenn die den Streitgegenstand betreffenden Normen des Betriebsverfassungsgesetzes der antragstellenden Person oder Stelle eine eigene Rechtsposition einräumen, die es ihr erlaubt, mittels eines Antrags Rechtsschutz zu begehren (BAG 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 53, 279 = AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 6, zu B 112 b der Gründe, 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 13, zu C I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.08.2001 - 7 ABR 2/99

    Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat

    Antragsbefugt im Beschlußverfahren ist jede natürliche oder juristische Person oder jede nach § 10 ArbGG beteiligtenfähige Stelle, die eigene materielle betriebsverfassungsrechtliche Rechte oder ein im Betriebsverfassungsgesetz normiertes Antragsrecht geltend macht (vgl. BAG 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 13, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtsstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (Senatsbeschluß vom 23. Februar 1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92

    Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren -

    Der Senat hat sich in seinerEntscheidung vom 23. Februar 1988 (- 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979) ausführlich mit der Problematik der Antragsbefugnis im Beschlußverfahren auseinandergesetzt und ausgeführt, daß jede natürliche oder juristische Person oder jede nach § 10 ArbGG beteiligungsfähige Stelle im Beschlußverfahren antragsbefugt ist, wenn sie ausweislich ihres Antrags ein eigenes Recht geltend macht.

    In der Entscheidung vom 23. Februar 1988 (aaO) hat der Senat weiter ausgeführt, es sei mißverständlich, wenn die Antragsbefugnis danach bestimmt werde, ob der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung betroffen werden könne.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 15 TaBV 11/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Berlin, 05.02.1998 - 7 TaBV 6/97

    Unwirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung; Abweichung von dem Tarifvertrag;

  • LAG Düsseldorf, 12.02.2014 - 12 TaBV 36/13

    Sozialplan; Zuständigkeit im Konzern

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.05.2002 - 2 BV 148/02

    Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Einsicht in beim Personalausschuss

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 84/86

    Beschlussverfahren: Antragsbefugnis der Gewerkschaft

  • BAG, 30.08.1989 - 7 ABR 65/87

    Schulungs- und Bildungsveranstaltung: Anerkennungsbescheid - Anfechtbarkeit durch

  • ArbG Marburg, 07.08.1996 - 1 BV 10/96
  • LAG Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 1 Sa 2/91

    Überschreitung der individuellen täglichen und individuellen regelmäßigen

  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 58/89

    Mitbestimmungsrechte der Betriebsvertretung

  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 14 TaBV 16/90

    Arbeitnehmereigenschaft einer auszubildenden Rehabilitanden; Allgemeiner

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 89/88

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes - Beteiligteneigenschaft eines

  • LAG Bremen, 18.02.2003 - 1 TaBV 13/02

    Streit über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat bei der Kündigung eines

  • BAG, 26.07.1994 - 1 ABR 68/93

    Mitbestimmung bei Abordnung von Flugkapitänen im Rahmen einer tariflichen

  • ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09

    Bildung einer Paritätischen Kommission - Überprüfungskompetenz der PaKo bezüglich

  • LAG Bremen, 18.02.2003 - TaBV 13/02

    EBetrVG, BGB, ArbGG

  • LAG Berlin, 29.09.1989 - 13 TaBV 1/89

    Betriebsrat ; Wahlvorstand; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Aushändigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.01.1999 - 4 TaBV 41/98

    Betriebsvereinbarung: Verstoß gegen Tarifvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 14 TaBV 4/88

    Recht des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen; Berechnung einer

  • ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07

    Einführung des ERA-TV im Betrieb - Reklamation der Entgeltgruppe - Bildung einer

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1989 - 14 TaBV 14/88

    Mitbestimmungspflicht bezüglich der Übertragung des Telefondienstes an eine

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.1988 - 7 TaBV 9/88

    Notwendigkeit eines Einigungsstellenverfahrens anlässlich eines Streits der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht