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   BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07   

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https://dejure.org/2008,1672
BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07 (https://dejure.org/2008,1672)
BAG, Entscheidung vom 28.01.2008 - 3 AZB 30/07 (https://dejure.org/2008,1672)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 (https://dejure.org/2008,1672)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Vereinigung; Allgemein üblicheVergütung für bestimmte Tätigkeiten im Vergleich zum Lohn nach dem arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Entgeltgleichheitsgebot

  • hensche.de

    Tariffähigkeit, Gewerkschaft, Tarifvertrag

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ; ArbGG § 97; ; ZPO § 252; ; AÜG § 9 Nr. 2

  • RA Kotz

    Tariffähigkeit umstritten - Aussetzung des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Prozessrecht - Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung des Verfahrens zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation ? Erforderlich, dass es auf die Frage der Tariffähigkeit tatsächlich ankommt ? Bloße Möglichkeit der Erheblichkeit für die Entscheidung nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 489
  • DB 2008, 712
  • AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 17
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07
    Wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, obliegt es dem Gesetzgeber, die in dieser Bestimmung geregelte Tarifautonomie näher auszugestalten (BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 - BVerfGE 94, 268, zu C II 1 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 02.07.2007 - 16 Ta 107/07
    Auszug aus BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07
    Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten werden der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Juli 2007 - 16 Ta 107/07 - sowie der Beschluss des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 14. Februar 2007 - 3 Ca 888/06 - aufgehoben.
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07
    Zu Recht sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass eine Aussetzungspflicht immer besteht, wenn entweder die Tariffähigkeit dieser Gewerkschaft streitig ist (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 5 = EzA GG Art. 9 Nr. 89, zu B III der Gründe) oder aber, wenn gegen diese Bedenken bestehen (vgl. BAG 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 168 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 1, zu V der Gründe).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

    Auszug aus BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07
    Zu Recht sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass eine Aussetzungspflicht immer besteht, wenn entweder die Tariffähigkeit dieser Gewerkschaft streitig ist (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 5 = EzA GG Art. 9 Nr. 89, zu B III der Gründe) oder aber, wenn gegen diese Bedenken bestehen (vgl. BAG 22. September 1993 - 10 AZR 535/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 168 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 1, zu V der Gründe).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Das Verfahren dient der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie und soll sicherstellen, dass unter Beteiligung der zuständigen Verbände und obersten Arbeitsbehörden sowie der betroffenen Vereinigung selbst unabhängig von den zufälligen Gegebenheiten des jeweiligen Ausgangsverfahrens ein Höchstmaß an Klarheit über die Befugnis zur tariflichen Normsetzung herbeigeführt wird (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 47, BAGE 136, 302; 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 18) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Das Verfahren dient der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie und soll sicherstellen, dass unter Beteiligung der zuständigen Verbände und obersten Arbeitsbehörden sowie der betroffenen Vereinigung selbst unabhängig von den zufälligen Gegebenheiten des jeweiligen Ausgangsverfahrens ein Höchstmaß an Klarheit über die Befugnis zur tariflichen Normsetzung herbeigeführt wird (BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 47, BAGE 136, 302; 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 18) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    aa) § 97 Abs. 1 ArbGG dient der Sicherung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie (BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 18, AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 9) .

    Im Rahmen eines solchen Rechtsstreits muss das Arbeitsgericht das Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG aussetzen, wenn entweder die Tariffähigkeit der abschließenden Arbeitnehmervereinigung streitig ist oder wenn gegen diese Bedenken bestehen, wobei im Arbeitsleben geäußerte Vorbehalte zu berücksichtigen und vom Arbeitsgericht aufzugreifen sind (BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 17, AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 9) .

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