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   BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78   

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https://dejure.org/1979,1043
BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78 (https://dejure.org/1979,1043)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1979 - 3 AZR 855/78 (https://dejure.org/1979,1043)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 (https://dejure.org/1979,1043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfristen - Vergütungsansprüche - Schöpferischen Sonderleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbEG § 2 § 3 § 9 § 12 § 20; TVG § 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 1605
  • DB 1979, 2187
  • AP ArbNErfG § 9 Nr. 4
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

    Auszug aus BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78
    Das genügt, um eine Gesetzesverletzung anzunehmen, auf der das angefochtene Urteil im Sinne von §§ 549, 550 ZPO beruht und das deshalb aufgehoben werden muß (vgl. BAG AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu II 3a der Gründe]).
  • BAG, 30.04.1965 - 3 AZR 291/63

    Patentstreitsachen - Zuständige Gerichte - Erfindungen eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 21.06.1979 - 3 AZR 855/78
    Schließlich kann es sich um die Vergütung für eine Sonderleistung handeln, die nach §§ 242, 612 BGB aus Gründen des Leistungsschutzes zu gewähren ist (vgl. dazu BAG 17, 151 d 5 7 f.] = AP Nr. 1 zu § 20 ArbNErfG [zu 4 der Gründe]).
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

    Der Vorschlag des Klägers war insbesondere keine selbständige schöpferische Leistung im Sinne gewerblicher Schutzrechte und kein technischer Verbesserungsvorschlag nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (dazu BAG 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP ArbNErfG § 9 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 41, zu II B der Gründe).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Der Kläger meint, das Landesarbeitsgericht habe die Entscheidung des Senats vom 21. Juni 1979 übersehen (BAG AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG).
  • LAG Hamm, 31.05.1999 - 19 Sa 1243/98

    Verfallfrist bei Ansprüchen wegen "schöpferischer Sonderleistung"

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  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 37/04

    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch - Ausschlussfrist -

    Bei dem Wiedereinstellungsanspruch des § 46 Nr. 3 RTV handelt es sich auch nicht um einen für ein Arbeitsverhältnis atypischen Anspruch, den die Tarifvertragsparteien mit der Ausschlussfrist nicht erfassen wollten (vgl. dazu BAG 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP ArbeitNErfG § 9 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 41, zu B der Gründe).
  • OLG Stuttgart, 25.02.1997 - 10 U 157/96

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Widerruf einer Behauptung zur Abwerbung von

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  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 733/93

    Prämie für einen Verbesserungsvorschlag - Fehlende Verfallvorschrift in

    Das mag für atypische vertragliche Ansprüche in Betracht kommen (BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG), nicht aber für den vom Kläger geltend gemachten Prämienanspruch für einen Verbesserungsvorschlag.
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 483/80
    Es mag zweifelhaft sein, ob die streitigen Ansprüche überhaupt von der tariflichen Ausschlußfrist des Manteltarifvertrages für die VW-Werke erfaßt werden (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 - AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG, zu II der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2004 - 10 Sa 126/04

    Tarifliche Ausschlussfrist bei Anspruch auf Zahlung einer Prämie für einen

    Dies mag für atypische vertragliche Ansprüche in Betracht kommen (vgl. BAG; Urteil vom 21.06.1979 - 3 AZR 855/78 - AP-Nr. 4 zu § 9 ArbnErfG), nicht aber für den vom Kläger geltend gemachten Prämienanspruch für einen Verbesserungsvorschlag.
  • FG Niedersachsen, 19.10.1999 - 6 K 364/96

    Befreiung von der Körperschaftsteuer zugunsten rechtsfähiger Unterstützungskassen

    Zwar vertritt das BAG in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, aus einer Satzungsklausel, die Rechtsansprüche auf die Leistungen der Unterstützungskasse ausschließe, ergebe sich lediglich ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht der Kasse (s. BAG-Urteile vom 17.Mai 1973 3 AZR 381/72 , Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 6 zu § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB-- Ruhegehalt-Unterstützungskassen, BB 1973, 1308; vom 28.April 1977 3 AZR 300/76 , BB 1977, 1202; vom 10.November 1977 3 AZR 705/76 , AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, BB 1978, 762 [BAG 10.11.1977 - 3 AZR 705/76] ; vom 5.Juli 1979 3 AZR 197/78 , AP Nr. 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, BB 1979, 1605 [BAG 21.06.1979 - 3 AZR 855/78] ).
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 470/83

    Unverfallbaren Versorgungsanwartschaft als Voraussetzung einer

    Auf die Frage, ob sie auch im Sinne der Verjährungsbestimmungen des BGB (vgl. BGH Urteile vom 23. Juni 1977 - X ZR 6/75 - und vom 25. November 1980 - X ZR 12/80 -, AP Nr. 3 und 5 zu § 9 ArbNErfG) oder im Sinne tariflicher Ausschlußfristen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1979 - 3 AZR 855/78 -, AP Nr. 4 zu § 9 ArbNErfG) als Lohn anzusehen ist, kommt es nicht an.
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 Sa 550/00

    Zahlung der Prämie gemäss einer Betriebsvereinbarung zum betrieblichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2001 - 2 Sa 549/00

    Anspruch auf Zahlung einer Prämie für einen technischen Verbesserungsvorschlag

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