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   BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06   

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BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06 (https://dejure.org/2007,906)
BAG, Entscheidung vom 03.04.2007 - 9 AZR 283/06 (https://dejure.org/2007,906)
BAG, Entscheidung vom 03. April 2007 - 9 AZR 283/06 (https://dejure.org/2007,906)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis in dem vom öffentlichen Arbeitgeber verwandten Arbeitsvertragsformular auf die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT/ BATO) als "Allgemeine Geschäftsbedingung"; Ansehung der Bezugnahmeklausel für den Angestellten als überraschend i. S. D. § ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB §§ 305 ff.; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BAT/BAT-O SR 2I l Nr. 3 ua. zu § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lehrerpersonalkonzept; Teilzeitbeschäftigung; Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 33
  • AP BAT § 2 SR 2l Nr. 21
  • NZA-RR 2008, 504 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05
    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    Sie rechtfertigt sich aus dem anerkannten Bedürfnis nach einer von der Beschäftigungsgrundlage unabhängigen Gleichbehandlung der Lehrkräfte (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 -BAGE 116, 346).

    Dabei muss das Pflichtdeputat so bemessen sein, dass unter Berücksichtigung des unterrichtsbezogenen Aufwands für Vor- und Nacharbeiten und die mit dem Schulbetrieb im Übrigen verbundenen Arbeiten wie Konferenzen, Elternbesprechungen, Ausrichtung und Teilnahme an schulischen Veranstaltungen usw. die für Beamte geltende auf ein Jahr bezogene Gesamtarbeitszeit nicht überschritten wird (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346).

    Die Erhöhung der Anzahl der Pflichtunterrichtsstunden ist dann unzulässig, wenn bei Berücksichtigung der außerhalb des Unterrichts zu erbringenden Leistungen die für Beamte allgemein geltende Arbeitszeit, bezogen auf das Jahr, überschritten wird (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - BAGE 116, 346).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 675/05

    Lehrkräfte - Anzahl der Unterrichtspflichtstunden

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    Soweit der Senat in dem Urteil vom 12. September 2006 (- 9 AZR 675/05 - Rn. 26, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 176 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 4) ausgeführt hat, die Einschränkung der Inhaltskontrolle nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB gelte auch für formularmäßig verwendete Klauseln in Arbeitsverträgen, die auf einen Tarifvertrag Bezug nehmen, wird das aufgegeben.

    a) Die kraft einzelvertraglicher Vereinbarung anzuwendende Verweisung in Nr. 3 der SR 2l I zu § 15 BAT-O auf die Arbeitszeitregelungen beamteter Lehrkräfte ist rechtswirksam (st. Rspr. vgl. Senat 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 176 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 4).

  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03

    Auslegung eines Koalitionsvertrages

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    (4.1) Die zwischen dem beklagten Land, den Gewerkschaften und Lehrerverbänden geschlossene Rahmenvereinbarung ist eine sonstige Koalitionsvereinbarung (vgl. BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - BAGE 110, 164).

    (4.2) Mit der Eingangsformulierung, der Änderungsvertrag werde "auf der Grundlage der Anlage 3 des Lehrerpersonalkonzeptes" geschlossen, wird nach allgemeinem Sprachverständnis lediglich ausgedrückt, dieses Konzept sei Ausgangslage für die dann folgenden Vereinbarungen (vgl. BAG 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - BAGE 110, 164 zur Anlage 1 des Lehrerpersonalkonzeptes).

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Wiederholte korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Vierten und Fünften Senats an (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326; 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).

    Von daher muss es genügen, wenn zum Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung der Klausel die in Bezug genommenen Regelungen hinreichend bestimmbar sind (so zu Recht: BAG 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 -Rn. 29, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45 mwN).

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    Zum Zeitablauf müssen deshalb besondere Umstände hinzukommen, die die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts als der anderen Vertragspartei unzumutbar erscheinen lassen (vgl. Senat 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1).
  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 B 25.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Schätzung

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    Soweit die Regelarbeitszeit normativ festgelegt ist, kann die Unterrichtsverpflichtung auch durch Verwaltungsvorschrift bestimmt werden (BVerwG 21. September 2005 - 2 B 25.05 - mit Anm. v. Roetteken jurisPR-ArbR 49/2005 Anm. 4).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    Der Siebte Senat hat diese Rechtsprechung im Urteil vom 18. Januar 2006 (- 7 AZR 191/05 - AP BGB § 305 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 13) bestätigt.
  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05

    Auslegung einer Altersteilzeitentgeltvereinbarung - außertariflicher Angestellter

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    Das gilt insbesondere deshalb, weil der für diesen Aufgabenbereich aufzuwendende Zeitanteil nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten und Erfahrung der Lehrkräfte differiert; er lässt sich daher - grob pauschalierend - nur schätzen (Senat 13. Juni 2006 - 9 AZR 588/05 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 30 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 21; vgl. auch BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 19.03 - NVwZ-RR 2004, 593).
  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 417/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    Das wird ua. angenommen, wenn durch das Verhalten der einen Seite - bewusst oder unbewusst - für die andere ein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand des Bisherigen geschaffen worden ist (vgl. BAG 23. August 2006 - 4 AZR 417/05 - AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 4 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 5).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04
    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Vierten und Fünften Senats an (vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326; 14. März 2007 - 5 AZR 630/06 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 45).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 228/06
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 5 Sa 86/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 282/06
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 198/04

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 715/05

    Altersteilzeit - Pflichtstundenermäßigung - Gleichheitssatz

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 510/06

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 281/06

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 313/06
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (st. Rspr., vgl. Senat 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 48, BAGE 122, 33).
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Sie können im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Koalitionsbetätigungsfreiheit (s. nur JKOS/Krause Tarifvertragsrecht 2. Aufl. § 4 Rn. 159 mwN) auch schuldrechtliche (Koalitions-)Verträge schließen (etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 159/09 - Rn. 18, BAGE 137, 45; 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - Rn. 60, BAGE 122, 33; 14. April 2004 - 4 AZR 232/03 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 110, 164) .
  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19

    Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 757/08, Rn. 43, EzA GewO § 106 Nr. 4; BAG, Urteil vom 3. April 2007 - 9 AZR 283/06, Rn. 48, BAGE 122, 33 ff.).
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