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   BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01   

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BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 (https://dejure.org/2002,1102)
BAG, Entscheidung vom 04.12.2002 - 7 AZR 437/01 (https://dejure.org/2002,1102)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 (https://dejure.org/2002,1102)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag; Krankenbezüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht; Entgeltfortzahlung Krankheit - Befristeter Arbeitsvertrag; Zeitangestellter; Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer; Krankenbezüge nach § 37 BAT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Befristung von Arbeitsverträgen in einer Einrichtung des Jugendaufbauwerks wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an Arbeitskräften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 64 (Ls.)
  • AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Die Ungewißheit darüber, in welchem Umfang der Beklagten in Zukunft Ausbildungsmaßnahmen von der Bundesanstalt für Arbeit übertragen werden, gehört zum unternehmerischen Risiko der Beklagten, das diese nicht durch den Abschluß befristeter Arbeitsverträge auf die Arbeitnehmer abwälzen kann (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - aaO, zu I 3 a der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221, zu II 3 a der Gründe; 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 146 = EzA BGB § 620 Nr. 115, zu III 1 der Gründe).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat dahingehend präzisiert, daß die Übertragung einer sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung der Arbeitsverhältnisse der bei dem Maßnahmeträger angestellten Arbeitnehmer ist, wenn sich die Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt (22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221, zu II 3 c bb der Gründe).

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Die Prognose ist Teil des Sachgrundes für die Befristung (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13, zu I 3 a der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Ungewißheit darüber, in welchem Umfang der Beklagten in Zukunft Ausbildungsmaßnahmen von der Bundesanstalt für Arbeit übertragen werden, gehört zum unternehmerischen Risiko der Beklagten, das diese nicht durch den Abschluß befristeter Arbeitsverträge auf die Arbeitnehmer abwälzen kann (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - aaO, zu I 3 a der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221, zu II 3 a der Gründe; 8. April 1992 - 7 AZR 135/91 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 146 = EzA BGB § 620 Nr. 115, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Nach § 288 Abs. 1 Satz 1, § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB (in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, aF), § 36 Abs. 1 Satz 1 BAT stehen dem Kläger ab dem 15. Oktober 2000 Verzugszinsen aus dem Bruttoentgelt (BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150 = AP BGB § 288 Nr. 4, zu III der Gründe) abzüglich des erhaltenen Nettokrankengeldes zu.
  • BAG, 22.02.1973 - 5 AZR 461/72

    Fortsetzungserkrankung - Lohnfortzahlung - Zusammenrechnung einzelner

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB (BAG 22. Februar 1973 - 5 AZR 461/72 - AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Der Anspruchsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X führt nicht dazu, daß der Arbeitgeber von den Beiträgen entlastet wird, die er aus dem geschuldeten Bruttoentgelt zu entrichten hat (BSG 26. November 1985 - 12 RK 51/83 - BSGE 59, 183).
  • BAG, 21.09.1971 - 1 AZR 65/71

    Arbeitsunfähigkeit - Antritt der Arbeitsschicht - Fehltag des Arbeiters -

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Ist der Arbeitnehmer an einem Arbeitstag bereits vor Beginn der Arbeitszeit erkrankt, ist dieser Tag in die Berechnung der Frist einzubeziehen (BAG 21. September 1971 - 1 AZR 65/71 - BAGE 23, 444 = AP LohnFG § 1 Nr. 6, mwN).
  • BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 787/78

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Zwar hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß die von der Bundesanstalt für Arbeit geleisteten Krankenversicherungsbeiträge auf die vom Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung infolge einer unwirksamen Kündigung geschuldeten Entgeltansprüche anzurechnen sind (9. April 1981 - 6 AZR 787/78 - BAGE 35, 200 = AP KSchG 1969 § 11 Nr. 1, zu II 2 d der Gründe).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 581/84

    Arbeitsverhältnis: Befristung im Rahmen von "Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Dies hat der Senat damit begründet, daß es sich bei den MBSE-Maßnahmen für den einzelnen Maßnahmeträger um die Wahrnehmung von jeweils befristet (= kursjahresbezogen) übertragenen sozialstaatlichen Sonderaufgaben von begrenzter Dauer handle; der projektbedingte personelle Mehrbedarf stelle wegen der weitgehend durch die Bundesanstalt für Arbeit fremdbestimmten Personalvorgaben sowie wegen der für die einzelnen Maßnahmeträger bestehenden Unsicherheit über die Durchführung weiterer MBSE-Maßnahmen einen sachlichen Grund dar, die Arbeitsverhältnisse der projektbezogen beschäftigten Arbeitnehmer für die Dauer des jeweiligen Kursjahres zu befristen (BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 101).
  • BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Auf den Sachgrund zeitlich nur begrenzt verfügbarer Haushaltsmittel kann sich die Beklagte schon deshalb nicht berufen, weil dieser Sachgrund nicht der nach Nr. 2 Abs. 1 SR 2 y BAT im Arbeitsvertrag vereinbarten Befristungsgrundform des Angestellten für Aufgaben von begrenzter Dauer gemäß Nr. 1 b SR 2 y BAT, sondern ausschließlich der Befristungsgrundform des Zeitangestellten nach Nr. 1 a SR 2 y BAT zuzuordnen ist (st. Rspr., vgl. dazu BAG 17. April 2002 - 7 AZR 665/00 - aaO, zu I 3 der Gründe, mwN).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 477/97

    Befristung des Arbeitsvertrages zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 437/01
    Auf Sachgründe, die der vertraglich vereinbarten Befristungsgrundform nicht zugeordnet werden können, kann der Arbeitgeber die Befristung im Anwendungsbereich des BAT nicht stützen (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 477/97 - AP BAT § 2 SR 2 y Nr. 17 = EzA BErzGG § 21 Nr. 3, zu 3 der Gründe; 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 227 = EzA BGB § 620 Nr. 175).
  • LAG Berlin, 17.05.2001 - 14 Sa 275/01

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses ; Entzug des

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 846/98

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Aufgabe von begrenzter Dauer

  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform

  • BAG, 08.04.1992 - 7 AZR 135/91

    Befristeter Arbeitsvertrag; Hauptschulabschlußkurse

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    So liegt etwa in den Fällen, in denen sich eine (übertragene) Maßnahme nicht als zeitlich begrenztes Projekt, sondern als Teil einer Daueraufgabe des staatlichen Auftraggebers darstellt, in der Übertragung der sozialstaatlichen Aufgabe allein kein hinreichender Sachgrund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses des bei einem Auftragnehmer angestellten Arbeitnehmers (vgl. hierzu - noch Sachverhalte vor Inkrafttreten des TzBfG betreffend - BAG 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - zu I 2 b bb der Gründe, aaO; 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - zu A II 2 der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 94, 130 [in Abgrenzung zu Befristungen im Zusammenhang mit sog. MBSE-Maßnahmen, hierzu zB BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 581/84 - BAGE 52, 122]) .
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

    Dies ist nicht der Fall bei Tätigkeiten, die der Arbeitgeber im Rahmen des von ihm verfolgten Betriebszwecks dauerhaft wahrnimmt oder zu deren Durchführung er verpflichtet ist (zu staatlichen Pflichtaufgaben: BAG 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - BAGE 109, 339 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 256 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 9, zu I 2 b bb der Gründe; 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu A II 2 der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - BAGE 94, 130 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 221 = EzA BGB § 620 Nr. 170, zu II 3 c bb der Gründe).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein Bedarf mehr besteht (st. Rspr., vgl. etwa BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193, zu I 3 a der Gründe; 4. Dezember 2002 - 7 AZR 437/01 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 1, zu A II 2 der Gründe; 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - BAGE 109, 339 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 256 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 9, zu I 2 a der Gründe mwN).
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