Rechtsprechung
   BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1206
BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08 (https://dejure.org/2009,1206)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 4 AZR 19/08 (https://dejure.org/2009,1206)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 4 AZR 19/08 (https://dejure.org/2009,1206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Tarifverträgen; Schließung von Tariflücken; Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BAT § 22; ; BAT § 23a; ; BAT § 23b; ; Anlage 1a zum BAT... VergGr. IVb Fallgr. 21; ; Anlage 1a zum BAT VergGr. IVa Fallgr. 10; ; Anlage 1a zum BAT VergGr. IVa Fallgr. 10a; ; Anlage 1a zum BAT VergGr. III Fallgr. 2b; ; Anlage 1a zum BAT VergGr. III Fallgr. 2c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung von Tarifverträgen; Schließung von Tariflücken; Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fallgruppenübergreifender Bewährungsaufstieg

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP BAT § 23b Nr. 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 565/96

    Pflegezulage - stellvertretender Stationsleiter

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1) oder einer anderen Fallgr.

    Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass für den Regelungsbereich des § 23b BAT Zeiten, während derer der Angestellte in einer anderen Fallgruppe derselben Vergütungsgruppe eingruppiert war, auf die Bewährungszeit nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23 b Nr. 1).

    Daraus ist zu folgern, dass andere Zeiten nicht anzurechnen sind (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Hinzu kommt, dass dem § 23a BAT seit Einfügung des § 23b BAT am 1. Januar 1988 kein allgemeiner Rechtsgedanke mehr entnommen werden kann, der dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entspricht (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - aaO.; in Abgrenzung zu 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 379).

    aa) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298; diesen Aspekt übersieht Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 164 in seiner Kritik der Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

    Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts haben die Tarifvertragsparteien die Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - aaO.) nicht zum Anlass genommen, in die mit Wirkung zum 1. Januar 1991 durch den 66. ÄndTV vom 24. April 1991 eingeführten Fallgr.

    Gerade weil die Fallgruppenaufstiege sich anders als der Bewährungsaufstieg nach § 23a BAT nicht aus einem Guss entwickelt haben, sondern nach und nach in unterschiedlicher Form in einzelnen Eingruppierungstarifverträgen eingeführt wurden (GKÖD/Fieberg Bd. IV § 23b Rn. 1), ist es dem Senat versagt, die Tariflücke mittels Lückenausfüllung zu schließen (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppengebundene Vergütungsgruppenzulage bei Fallgruppenwechsel - Anspruch

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    Hinzu kommt, dass dem § 23a BAT seit Einfügung des § 23b BAT am 1. Januar 1988 kein allgemeiner Rechtsgedanke mehr entnommen werden kann, der dem tariflichen Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs und dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung des BAT entspricht (Senat 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - aaO.; in Abgrenzung zu 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 379).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

    Auch hat der Senat erwogen, ausnahmsweise dann eine andere Tätigkeit für den Fallgruppenbewährungsaufstieg zu berücksichtigen, wenn der Arbeitgeber dem Angestellten eine bestimmte Tätigkeit nur deshalb übertragen hat, um dessen Teilnahme am Bewährungsaufstieg hinauszuzögern oder gar zu verhindern (etwa 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - mwN, BAGE 43, 374, 380).

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 986/93

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin - Vorliegen einer schwierigen Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

    a) Der Senat hat Zeiten einer Tätigkeit in einer anderen Fallgruppe bei der Gewährung einer Vergütungsgruppenzulage in Anwendung der Rechtsgrundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausnahmsweise berücksichtigt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, kurz bevor ein Anspruch auf eine Zulage wegen vierjähriger Tätigkeit in einer Fallgruppe entsteht, eine andere Tätigkeit übertragen und bei ihm einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, der damit verbundene Fallgruppenwechsel werde auf die demnächst zu beanspruchende Zulage ohne Einfluss sein (1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 38/94
    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    Die Tarifvertragsparteien haben in Kenntnis der Entscheidungen des Senats vom 9. November 1983 (- 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374), vom 1. März 1995 (- 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313) und vom 24. September 1997 (- 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1), die eine Anrechnung von Beschäftigungszeiten in anderen als der genannten Fallgruppe verneint haben, gerade keine umfassende Regelung geschaffen, wonach eine Anrechnung von Zeiten über die im Tarifvertrag speziell genannten Fallgruppen erfolgen kann.

    a) Der Senat hat Zeiten einer Tätigkeit in einer anderen Fallgruppe bei der Gewährung einer Vergütungsgruppenzulage in Anwendung der Rechtsgrundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausnahmsweise berücksichtigt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, kurz bevor ein Anspruch auf eine Zulage wegen vierjähriger Tätigkeit in einer Fallgruppe entsteht, eine andere Tätigkeit übertragen und bei ihm einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, der damit verbundene Fallgruppenwechsel werde auf die demnächst zu beanspruchende Zulage ohne Einfluss sein (1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    IVa BAT als erfüllt erachten (vgl. 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301).

    IVa (Fallgr. 10a) BAT kraft Tarifautomatik mit der vollständigen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen erfolgte (Senat 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4) und nicht auf einer Handlung des beklagten Landes, namentlich der Zuweisung einer anderen Tätigkeit, beruhte.

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 711/00

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    III (Fallgr. 2c) BAT vollziehen zu können, sind mit dem Fallgruppenwechsel entfallen (st. Rspr., Senat 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32).

  • BAG, 05.05.1999 - 4 AZR 313/98

    Fallgruppengebundene Vergütungsgruppenzulage bei Fallgruppenwechsel

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    Das setzt nach dem eindeutigen Tarifwortlaut voraus, dass der Angestellte in diese Fallgruppe eingruppiert ist (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 43, AP TVG § 1 Nr. 40 = EzA TVG § 1 Nr. 48; 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1; 9. November 1983 - 4 AZR 420/82 - BAGE 43, 374, 377 f.; für Vergütungsgruppenzulagen 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 32; 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296; 1. März 1995 - 4 AZR 986/93 - ZTR 1995, 313).

    10 verdrängt (Senat 5. Mai 1999 - 4 AZR 313/98 - BAGE 91, 292, 296).

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 21/99

    Bewährungsaufstieg nach BAT - Rückgriff auf Tätigkeiten zur Zeit der DDR

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    Wenn dies im Einzelfall einmal anders ist und es zu einem späteren Fallgruppenbewährungsaufstieg kommt, ist die gesamte Tarifregelung deshalb weder sachwidrig noch willkürlich (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 21/99 -).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    aa) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298; diesen Aspekt übersieht Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 164 in seiner Kritik der Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Fallgruppenbewährungsaufstieg für Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 19/08
    aa) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (Senat 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 138; 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 - BAGE 46, 292, 298; diesen Aspekt übersieht Krasemann Das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 164 in seiner Kritik der Entscheidung des Senats vom 24. September 1997 - 4 AZR 565/96 - AP BAT § 23b Nr. 1).
  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung eines Musiktherapeuten - Tariflücke

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Eingruppierung nach BAT - Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anrechnung von

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 163/08

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

  • BAG, 14.04.1999 - 4 AZR 189/98

    Vergütungsgruppenzulage bei der Übertragung arbeitgeberseitig übertariflich höher

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2007 - 3 Sa 1424/07

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Aber selbst wenn man zu Gunsten des Klägers von einer Tariflücke ausgehen wollte, würde es sich jedenfalls um eine bewusste Tariflücke handeln, deren Schließung den Gerichten verwehrt ist (dazu BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 19/08 - Rn. 23, AP BAT § 23b Nr. 6; 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 19 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 215) .
  • BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze

    a) Eine bewusste Tariflücke ist anzunehmen, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage erkennbar gewollt ungeregelt lassen und dies in einer entsprechenden Auslassung seinen Ausdruck findet, wobei die Unterlassung der Regelung ihren Grund auch darin haben kann, dass die Tarifvertragsparteien sich über die betreffende Frage nicht haben einigen können (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 19/08 - Rn. 24, AP BAT § 23b Nr. 6) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 163/08

    Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

    Hinweise des Senats: Senat 25. Februar 2009 - 4 AZR 19/08 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht