Rechtsprechung
| BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung wegen Nebentätigkeit
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche Kündigung wegen Nebentätigkeit
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung; Personalvertretungsrecht - Außerordentliche Kündigung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit; Arbeitgeberstellung bei Übergang eines Klinikums auf eine selbständige Anstalt öffentlichen Rechts; Personalgestellungsvertrag; Kündigungsbefugnis bei Personalgestellung; Auslegung des Kündigungsschreibens eines "Doppelvertreters"; zuständiger Personalrat bei Auseinanderfallen von kündigender Dienststelle und Beschäftigungsdienststelle
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Verfahrensgang
- ArbG München, 03.02.2005 - 34 Ca 11716/04
- LAG München, 12.01.2006 - 2 Sa 430/05
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Zeitschriftenfundstellen
- AP BGB § 174 Nr. 20
- NZA 2007, 1319 (Ls.)
- NZA-RR 2007, 571
Wird zitiert von ... (87)
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
Fristlose Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (st. Rspr., Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 45, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).Das Erfordernis weitergehend zu prüfen, ob nicht schon eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, folgt aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (die Kündigung als "ultima ratio") und trägt zugleich dem Prognoseprinzip bei der verhaltensbedingten Kündigung Rechnung (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 47 f., AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7;… 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - Rn. 55 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…vgl. Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17; 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 48 mwN, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
Die genannten Vorschriften sind nahezu gleichlautend, so dass das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff des wichtigen Grundes ausgegangen ist (vgl. etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7; 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189).Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; 29. November 2007 - 2 AZR 1067/06 - jeweils mwN).
Die fortgesetzte und vorsätzliche Ausübung offensichtlich nicht genehmigungsfähiger Nebentätigkeiten in Unkenntnis des Arbeitgebers stellt aber regelmäßig bereits ohne das Hinzutreten besonderer Umstände an sich einen wichtigen Grund zur Kündigung iSd. § 626 Abs. 1 BGB dar (vgl. dazu auch Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).
Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO. mwN).
Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes aber ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (vgl. Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7 mwN) oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (Senat 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331, 336; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30, 38 f.).
Nach § 323 Abs. 2 BGB ist eine Fristsetzung bzw. damit auch eine Abmahnung entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt bzw. eine Kündigung rechtfertigen (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO.; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - mwN, aaO.).
Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann (vgl. Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - mwN, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7) oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (Senat 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331, 336; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30, 38).
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
Die Abmahnung ist zudem notwendiger Bestandteil für die Anwendung des Prognoseprinzips (vgl. zuletzt etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20).(b) Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30; 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11 = EzA BBiG § 15 Nr. 13).
- BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07
Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG
Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (vgl. etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch zukünftig in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO.).
Der Gesichtspunkt der Prognose gewinnt bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen auch insoweit Bedeutung, als sich die Kündigung jedenfalls dann als unverhältnismäßig erweist, wenn es andere geeignete - mildere - Mittel gibt, um eine Vertragsstörung zukünftig zu vermeiden (vgl. Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO.;… KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 KSchG Rn. 111;… SPV/Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 921).
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist
a) Als milderes Mittel gegenüber der außerordentlichen Kündigung wird insbesondere der Ausspruch einer Abmahnung angesehen (st. Rspr., jüngst etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20 mwN).Die vergangene Pflichtverletzung muss sich deshalb noch in der Zukunft belastend auswirken (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 -AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68).
Die Abmahnung ist zugleich Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO).
- LAG Hamm, 25.05.2012 - 7 Sa 2/12
Medicos Kündigung unwirksam
Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten nicht mehr zuzumuten sind (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, NZA 2011, 1029; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP BGB § 174 Nr. 20).Das Abmahnungserfordernis stellt sicher, die negative Prognose zu objektivieren (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, NZA 2011, 1029; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP BGB § 174 Nr. 20).
Demnach bedarf es einer Abmahnung nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach erfolgter Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwerwiegende Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich und letztlich auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10, NZA 2011, 1029; 10.06.2010 - 2 AZR 541/09, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06, AP BGB § 174 Nr. 20, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59).
Aus diesem Grund hat auch einer außerordentlichen Kündigung, die auf eine Vertragspflichtverletzung in Form unzulässiger Konkurrenztätigkeit gestützt wird, regelmäßig eine Abmahnung vorauszugehen (BAG 26.06.2008 - 2 AZR 129/07, NZA 2008, 1415; 19.04.1007 - 2 AZR 180/06, AP BGB § 174 Nr. 20).
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08
Außerordentliche Kündigung - Umdeutung
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn mildere Mittel als Reaktion auf die eingetretene Vertragsstörung ausscheiden (st. Rspr., bspw. Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 45, AP BGB § 174 Nr. 20).(1) Zwar gilt das durch § 314 Abs. 2 BGB konkretisierte Erfordernis einer Abmahnung grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (vgl. Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 48 mwN, AP BGB § 174 Nr. 20).
Das ist der Fall, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass die Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (…Senat 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - Rn. 32, 33 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - aaO; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - zu II 4 der Gründe, BAGE 99, 331).
- BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
Dementsprechend war die Kündigung in entsprechender Anwendung von § 180 Satz 2, § 177 Abs. 1 BGB nur schwebend unwirksam und genehmigungsfähig (vgl. Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 37, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).aa) Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (st. Rspr., Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 45, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung
Die Anwendung des in § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 BAT und inhaltsgleich in § 626 Abs. 1 BGB verwandten, unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung dahin, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (vgl. etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - mwN, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7). - LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09
Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger …
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb
- BAG, 16.01.2008 - 7 ABR 66/06
Betriebsratswahl - Wahlberechtigung von Beamten
- BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09
Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB …
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes …
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 153/11
Außerordentliche Kündigung - Privatgespräche mit dem Diensthandy - …
- LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 182/07
Verdacht der Entwendung eines geringwertigen Gutes (hier: 500-Gramm-Brot)
- LAG Hessen, 19.03.2012 - 17 Sa 518/11
Wirksamkeit dreier außerordentlicher Kündigungen und einer ordentlichen Kündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 06.10.2010 - 6 Sa 293/10
Kündigung, außerordentlich, verhaltensbedingt, Arbeitszeitbetrug, Arbeitszeiten, …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 - 6 Sa 682/09
Unwirksame Kündigung wegen Internetnutzung während der Arbeitszeit bei fehlenden …
- BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07
Abmahnung - Warnfunktion
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1818/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen vertragswidriger privater …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
Verhaltensbedingte Kündigung bei Anzeigedrohung des Arbeitnehmers zur …
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1739/10
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Privatnutzung eines Diensthandys
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 675/09
Außerordentliche Kündigung - Schmähkritik und Verunglimpfung des Arbeitgebers im …
- LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
Kündigung wegen Verfälschens eines Formulars
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1738/10
Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Privatnutzung eines Diensthandys
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 676/09
Außerordentliche Kündigung - Schmähkritik und Verunglimpfung des Arbeitgebers im …
- LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter …
- LAG Nürnberg, 16.10.2007 - 7 Sa 233/07
Außerordentliche Kündigung, Zukunftsprognose, Verhältnismäßigkeitsprüfung
- LAG Hessen, 17.01.2011 - 13 Ca 3033/10
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Verfälschung eines Formulars; …
- LAG Köln, 29.03.2011 - 12 Sa 1506/10
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung bei Teilnahme an …
- LAG Nürnberg, 11.05.2011 - 4 TaBV 56/10
Außerordentliche Kündigung - schwerwiegende Vertragspflichtverletzung einer …
- LAG Hamm, 03.04.2009 - 10 Sa 1565/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Kündigung wegen …
- LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
Außerordentlichen Kündigung wegen unbefugter Nutzung des Internets während der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2763/09
Konkurrenztätigkeit; angestellte Rechtsanwälte; Eigenkündigung; Abmahnung
- ArbG Düsseldorf, 02.09.2008 - 7 Ca 1837/08
Außerordentliche Kündigung, verbale sexuelle Belästigung, verbale Entgleisung, …
- LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Abfallentsorgung - Beginn der …
- LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 856/08
Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Abfallentsorgung - Beginn der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2009 - 9 Sa 485/08
Außerordentliche Kündigung: Diebstahl von geringwertigen Sachen
- LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung …
- LAG Nürnberg, 05.01.2010 - 3 Sa 253/09
Außerordentlichen Kündigung - Herunterladen privater Dateien auf Firmenlaptop
- LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08
Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung
- LAG Köln, 18.11.2009 - 8 Sa 374/09
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung der Leiterin …
- LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 1507/08
Außerordentliche Kündigung wegen Verschenkens von Gegenständen aus den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - 12 A 472/09
- LAG Hessen, 25.01.2010 - 17 Sa 21/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Verstöße gegen Compliance-Richtlinie - …
- LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 TaBV 109/07
Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 9 Sa 56/08
Außerordentliche Kündigung wegen Manipulation vergütungsrelevanter Daten
- LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 10 Sa 1823/10
Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme; …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012 - 5 Sa 687/11
Bestandsstreitigkeit - fristlose Kündigung; heimliche Aufnahme; Darlegungs- und …
- LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt - …
- LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2007 - 9 Sa 472/07
Außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters in der Kfz-Zulassungstelle
- LAG Hessen, 08.06.2009 - 17 Sa 45/09
Unrechtmäßigkeit der Kündigung einer Flugbegleiterin - Sicherheitsaspekte …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2010 - 6 Sa 270/09
Ein ernsthaftes Gespräch mit dem Mitarbeiter ersetzt keine Abmahnung
- LAG Hamm, 20.01.2011 - 15 Sa 20/10
Unwirksame außerordentliche verhaltensbedingte Druckkündigung wegen falscher …
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
- LAG Hamm, 25.03.2011 - 10 Sa 1788/10
Außerordentliche Kündigung; Holzdiebstahl; Interessenabwägung; Entbehrlichkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 440/10
- LAG Hessen, 23.04.2010 - 19 Sa 1309/09
Diskriminierung wegen des Alters, Kündigungsfrist
- ArbG Reutlingen, 11.05.2010 - 2 Ca 601/09
Fristlose Kündigung - unberechtigte Einlösung einer Essensmarke - …
- LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 7 Sa 1052/09
Verhaltensbedingte Kündigung bei beharrlicher Nichtbefolgung der Anweisung zur …
- LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10
Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche …
- LAG Hessen, 06.07.2011 - 2 TaBV 205/10
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Weitergabe vertraulicher …
- LAG Hamm, 04.05.2011 - 2 Sa 23/11
Fristlose Kündigung wegen Nichtbefolgung der Aufforderung zum Verlassen des …
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1423/11
Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel zur Erlangung einer Zeitgutschrift
- LAG Köln, 22.02.2010 - 5 Sa 843/09
Abmahnungserfordernis bei fahrlässiger Schadensverursachung
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.2011 - 6 Sa 713/10
Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung wegen Kritik an der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2011 - 3 Sa 43/11
Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Teilnahme eine …
- LAG Hamm, 23.09.2011 - 7 Sa 1264/10
Außerordnetliche Kündigung; Entziehung von Unterlagen zur Feststellung offener …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2010 - 1 Sa 505d/09
Kündigung, fristlos, Unwirksamkeit, Pflichtverletzung, schwerwiegende, grobe …
- ArbG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 Ca 4830/10
Verfahren im Zusammenhang mit dem Betriebshof der Stadt Langenfeld
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2011 - 26 Sa 1269/10
§ 626 BGB, § 174 StGB, § 176 StGB
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