Rechtsprechung
   BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 75/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - freies oder billiges Ermessen

  • openjur.de

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; freies oder billiges Ermessen

  • Bundesarbeitsgericht

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit - freies oder billiges Ermessen

mehr
  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 315; GewO § 106; MTV § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliches Recht des Arbeitgebers auf einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Einseitige Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; freies oder billiges Ermessen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsvertragsinhalt - Zulässige Rückführung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf tarifliche Regelarbeitszeit

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • AP BGB § 315 Nr. 88
  • NZA 2009, 984 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (4)  

  • LAG Hessen, 09.09.2010 - 9 Sa 298/10  

    Einseitige Kürzung der Arbeitszeit ohne Zustimmung der anderen Seite

    Die Ausübung der tarifvertraglichen Befugnis zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit ist nicht am Maßstab der §§ 315 Abs. 3 BGB, 106 GewO zu messen (wie BAG Urteil vom 14. Jan. 2009 - 5 AZR 75/08 - NZA 2009, 984 zum insoweit gleichlautenden § 7.1.3 des Manteltarifvertrages für die Beschäftigten in der Metallindustrie in Nord-Württemberg / Nordbaden).

    Während die einzelvertragliche Verlängerung der tarifvertraglichen regelmäßigen Arbeitszeit auf mehr als 35 Stunden wöchentlich der Einigung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedarf, ist die Rückführung auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit für beide Seiten voraussetzungslos ausgestaltet (so ausdrücklich für den insoweit gleichlautenden § 7.1.3 des MTV für Beschäftigte in der Metallindustrie in Nord-Württemberg / Nordbaden: BAG Urteil vom 14. Jan. 2009 - 5 AZR 75/08 - AP Nr. 88 zu § 315 BGB).

  • BAG, 07.07.2011 - 6 AZR 151/10  

    Widerruf einer tariflichen Leistungszulage

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist auch anerkannt, dass die Tarifvertragsparteien grundsätzlich nicht gehindert sind, dem Arbeitgeber ein freies, nicht an billiges Ermessen im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB gebundenes Widerrufs- oder sonstiges Gestaltungsrecht einzuräumen (vgl. 30. August 2000 - 4 AZR 560/99 - aaO; 9. Februar 2005 - 5 AZR 209/04 - aaO; 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - AP BGB § 315 Nr. 88).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10  

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Damit wird aber dem Kläger kein verfassungsrechtlich gebotener Mindestschutz entzogen (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - AP BGB § 315 Nr. 88; 8. Oktober 2008 - 5 AZR 707/07 - mwN, EzA TVG § 4 Bankgewerbe Nr. 5).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12  

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht zur einseitigen Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach § 7.1.3 MTV Metallindustrie Nord-Württemberg/ Nord-Baden entschieden, die Ausübung des tarifvertraglich begründeten Rechts zur Absenkung der regelmäßigen Arbeitszeit sei nicht am Maßstab des § 315 Abs. 3 BGB zu messen (BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - AP BGB § 315 Nr. 88; ebenso LAG Baden-Württemberg 20. April 2005 - 13 Sa 49/04 - juris).
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