Rechtsprechung
   BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Voraussetzungen des Weiterbeschäftigungsanspruchs bei Betriebsübergang

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebsübergang auch bei Erwerb der für einen funktionsfähigen Betrieb wesentlichen Betriebsmittel durch mehrere Rechtsgeschäfte mit Dritten

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 48, 376
  • NJW 1986, 448
  • ZIP 1985, 1343
  • BB 1986, 196
  • DB 1985, 2407
  • DB 1986, 1722
  • AP BGB § 613a Nr. 43
  • NZA 1985, 773



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Wird zitiert von ... (77)  

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03  

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Dies heißt aber nicht, dass § 613a BGB nur dann anwendbar wäre, wenn der Betrieb oder Betriebsteil als Ganzes, unmittelbar durch ein einheitliches Rechtsgeschäft von dem Veräußerer auf den Erwerber übertragen wird (BAG 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376 = AP BGB § 613a Nr. 43 = EzA BGB § 613a Nr. 46; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196 = AP BGB § 613a Nr. 85).

    Vielmehr liegt ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft auch dann vor, wenn der Übergang von dem alten auf den neuen Betriebsinhaber rechtsgeschäftlich veranlasst wurde, sei es auch durch eine Reihe von verschiedenen Rechtsgeschäften oder durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen mit verschiedenen Dritten, die ihrerseits Teile des Betriebsvermögens oder die Nutzungsbefugnis darüber von dem ehemaligen Inhaber des Betriebs erlangt haben (BAG 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - aaO).

    Entscheidend ist nur, ob die unterschiedlichen Rechtsgeschäfte darauf gerichtet sind, eine funktionsfähige betriebliche Einheit zu übernehmen (BAG 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - aaO).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03  

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Dies heißt aber nicht, dass § 613a BGB nur dann anwendbar wäre, wenn der Betrieb oder Betriebsteil als Ganzes, unmittelbar durch ein einheitliches Rechtsgeschäft von dem Veräußerer auf den Erwerber übertragen wird (BAG 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376 = AP BGB § 613a Nr. 43 = EzA BGB § 613a Nr. 46; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196 = AP BGB § 613a Nr. 85).

    Vielmehr liegt ein Betriebsübergang durch Rechtsgeschäft auch dann vor, wenn der Übergang von dem alten auf den neuen Betriebsinhaber rechtsgeschäftlich veranlasst wurde, sei es auch durch eine Reihe von verschiedenen Rechtsgeschäften oder durch rechtsgeschäftliche Vereinbarungen mit verschiedenen Dritten, die ihrerseits Teile des Betriebsvermögens oder die Nutzungsbefugnis darüber von dem ehemaligen Inhaber des Betriebs erlangt haben (BAG 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - aaO).

    Entscheidend ist nur, ob die unterschiedlichen Rechtsgeschäfte darauf gerichtet sind, eine funktionsfähige betriebliche Einheit zu übernehmen (BAG 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - aaO; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - aaO).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96  

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt für die Anwendung des § 613 a BGB ein Bündel von Rechtsgeschäften, wenn diese in ihrer Gesamtheit auf die Übernahme eines funktionsfähigen Betriebes gerichtet sind (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - BAGE 48, 376, 383 ff. = AP Nr. 43 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 21. Januar 1988 - 2 AZR 480/87 - AP Nr. 72 zu § 613 a BGB; BAG Beschluß vom 27. Juli 1994 - 7 ABR 37/93 - AP Nr. 118 zu § 613 a BGB).
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