Rechtsprechung
| BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerordentliche Kündigung: Rückgriff auf vor Vertragsbeginn liegende Umstände
- NWB SteuerXpert START
BGB § 626
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung; vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegende Umstände als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB; unverzügliche Zurückweisung der Kündigung mangels Vorlage einer Originalvollmacht; Personalratsbeteiligung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Außerordentliche Kündigung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerordentliche Kündigung wegen zerstörten Vertrauens
Kurzfassungen/Presse (4)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kündigung: Übernommener Arbeitnehmer büßt für alte Fehler
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Kündigung, vorvertragliches Fehlverhalten
- rp-online.de (Kurzinformation)
"Rückwirkender Vertrauensverlust" kann Kündigung rechtfertigen
Verfahrensgang
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2000 - 10 (7) Sa 805/98
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 162
- BB 2001, 1640
- DB 2001, 2052
- AP BGB § 626 Nr. 171
- NZA 2001, 954
Wird zitiert von ... (21)
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auch wenn das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang keine ausdrücklichen Ausführungen zur langjährigen Beschäftigung des Klägers beim Beklagten gemacht hat, ist davon auszugehen, dass es diesen Umstand gleichwohl in seine Erwägungen einbezogen hat, weil es die Beschäftigungsdauer im Tatbestand zur Kenntnis genommen hat (5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 nF Nr. 171 = EzA B § 626 Nr. 187; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB 626 nF Nr. 179). - BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 9/08 R
Krankenversicherung - hauptamtlicher Krankenkassen-Vorstand - Schadensersatz bei …
Die Beklagte blieb mit ihrem Kündigungsschutzprozess ohne Erfolg (letztinstanzlich: Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 5.4.2001 - 2 AZR 159/00 - NJW 2002, 162).Denn die Beklagte wusste, dass ihre Manipulationen bei Prüfung der Jahresrechnung 1996 nicht aufgefallen waren (vgl bereits BAG NJW 2002, 162).
- BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10
Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis
bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich;… BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich;… vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33;… KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344).
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit
Die Unterhaltspflichten des Klägers konnten vor diesem Hintergrund nur marginale Bedeutung gewinnen (vgl. etwa Senat 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187; 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51). - LAG Niedersachsen, 12.12.2003 - 10 Sa 247/03
Sozialauswahl - im Ausland zu erfüllende Unterhaltspflicht - Präklusion - …
Werden sie nicht eingehalten, muss das Gericht den neuen Sachvortrag zurückweisen, es sei denn, das verspätete Vorbringen ist nach § 67 Abs. 4 Satz 2 ArbGG ausnahmsweise zuzulassen (BAG, 05.04.2001, 2 AZR 159/00, AP Nr. 171 zu § 626 BGB zu § 67 Abs. 2 ArbGG a.F.).Darin liegt eine Verzögerung des Rechtsstreits (vgl. HAG, 19.05.1998, 9 AZR 362/97, EzA § Nr. 2 zu 56 ArbGG 1979 ; HAG, AP Nr. 171 zu § 626 BGB ).
- LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Sa 198/04
Abrechnungsbetrug - Spesenbetrug - Auflösungsantrag
Werden sie nicht eingehalten, muss das Gericht den neuen Sachvortrag zurückweisen, es sei denn, das verspätete Vorbringen ist nach § 67 Abs. 4 Satz 2 ArbGG ausnahmsweise zuzulassen (vgl. BAG, 05.04.2001, 2 AZR 159/00, AP Nr. 171 zu § 626 BGB zu § 67 Abs. 2 ArbGG a.F.).Darin liegt eine Verzögerung des Rechtsstreits (vgl. BAG, 19.05.1998, 9 AZR 362/97, EzA Nr. 2 zu § 56 ArbGG 1979 ; BAG, AP Nr. 171 zu § 626 BGB ).
- LAG Düsseldorf, 25.08.2004 - 12 (3) Sa 1104/04
Kündigungsrecht - Soziale Auswahl: Berücksichtigung unternehmensfremder …
Allein hat die Betriebszugehörigkeit einen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsverhältnis; beim Lebensalter und den Unterhaltspflichten handelt es sich um der Privatsphäre zuzurechnende Umstände (vgl. BAG, Urteil vom 05.04.2001, 2 AZR 159/00, AP Nr. 171 zu § 626 BGB). - LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09
Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger …
Soweit dem Arbeitgeber die mit dem Ergreifen der "milderen Maßnahme" verbundene Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt, dass die nach dem "Prognoseprinzip" erforderliche Wiederholungsgefahr (noch) nicht bestehe, zugemutet werden soll, bleibt freilich festzuhalten, dass bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen auch ohne konkrete Wiederholungsgefahr und vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung nach dem das Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berechtigt sein kann (vgl. BAG 19.04.2007 - 2 AZR 180/06 - Juris Rn. 45, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 - Juris Rn. 64 ff., 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - Juris Rn. 26, Kammer 21.07.2004 -12 Sa 620/04 - Juris Rn. 26 ff.;… vgl. aber auch BAG 13.12.2007 - 2 AZR 818/06 - Juris Rn. 38). - LAG Düsseldorf, 10.12.2008 - 12 Sa 1190/08
Fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung
Die Abmahnung ist regelmäßig Voraussetzung für die Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung, es sei denn, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder dass es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Urteil vom 19.04.2007, 2 AZR 180/06, AP Nr. 20 zu § 174 BGB, BAG, Urteil vom 05.04.2001, 2 AZR 159/00, AP Nr. 171 zu § 626 BGB, Beschluss vom 10.02.1999, 2 ABR 31/98, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, Kammerurteil vom 21.07.2004, LAGE Nr. 85 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung). - LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters …
Es ist im übrigen nur zu berücksichtigen, falls Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt altersbedingt beeinträchtigt sind (BAG 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 - Rn. 66). - LAG Baden-Württemberg, 15.03.2002 - 5 Sa 35/01
Personalratsanhörung und Funktionsträger
- LAG Düsseldorf, 21.07.2004 - 12 Sa 620/04
Kündigung wegen Anspuckens
- LAG Köln, 07.06.2006 - 3 Sa 1655/05
Unterschlagung, Schadensschätzung, Aussetzung, Verjährung, Verspätung
- LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05
Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung
- LAG Köln, 29.11.2005 - 9 (3) Sa 1079/04
außerordentliche Kündigung; Personalratsanhörung; Weiterbeschäftigungsanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 6 Sa 348/07
Außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
- LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
Kündigung, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, Nebenpflicht, …
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09
Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung …
- LSG Bayern, 15.09.2005 - L 10 AL 159/04
- ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 12 Ca 187/08
Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Weitergabe der Lösungshinweise für …
- LG Düsseldorf, 30.01.2007 - 4b O 186/06
Biostatischer Filter
