Rechtsprechung
| BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Arbeitszeugnis - Schlußsätze
- Alpmann Schmidt
BGB § 630
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)
Schlussklausel in Arbeitszeugnissen
- NWB SteuerXpert START
BGB § 630
- RA Kotz
Muss ein Arbeitszeugnis folgende Schlusssätze enthalten: "Dank für die gute Zusammenarbeit und für die Zukunft alles Gute"?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitszeugnis; Schlusssätze; Zeugnisrechtsstreit; Streitwert
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Arbeitszeugnis - Schlußsätze
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Dank des Arbeitgebers und gute Wünsche für die Zukunft
- Betriebs-Berater
Schlussformel im Arbeitszeugnis ist nicht erforderlich
Kurzfassungen/Presse (16)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Dank des Arbeitgebers und gute Wünsche für die Zukunft?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis // Wünscht der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter im Arbeitszeugnis "viel Erfolg" und nicht "weiterhin" viel Erfolg" so kann dies bereits heißen, dass sich der Erfolg des Mitarbeiters in Grenzen hielt.
- 123recht.net (Pressemeldung)
Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis // Arbeitszeugnis muss keine Schlussformel enthalten
- aok-business.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis: Fehlender Gruß ist kein "Geheimzeichen"
- arbeitszeugnis.com (Leitsatz)
Arbeitszeugnis - Schlussteil (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis ohne "gute Wünsche"
- finanztip.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis ohne Schlussformulierung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Zeugnis, Schlussformel
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Fehlerhaftes Arbeitszeugnis, wann Anspruch auf Berichtigung?
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Praktikumszeugnis - habe ich Anspruch darauf?
- rp-online.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf "gute Wünsche"
- rp-online.de (Kurzinformation)
Nicht von wohlwollenden Formulierungen täuschen lassen
- wgk.eu (Kurzinformation)
§ 630 BGB
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Dank des Arbeitgebers und gute Wünsche für die Zukunft im Zeugnis - meisterernst.de (Kurzinformation)
Arbeitszeugnis
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitszeugnis: Kein Anspruch auf Schlussformulierung mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen - "Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg"
Besprechungen u.ä. (2)
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Kein Anspruch auf "Wunschformel" im Zeugnis
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
BGB § 630
Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 10.02.1998 - 4 Ca 248/97
- LAG Hessen, 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98
- BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 97, 57
- NJW 2001, 2995
- MDR 2001, 1063
- BB 2001, 1957
- BB 2001, 629
- DB 2001, 1674
- AP BGB § 630 Nr. 26
- NZA 2001, 843
Wird zitiert von ... (31)
- LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit
Vom Arbeitgeber wird dabei verlangt, dass er den Arbeitnehmer auf der Grundlage von Tatsachen beurteilt und, soweit das möglich ist, ein objektives Bild über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses vermittelt (Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57, zu B I 2 a der Gründe).aa) Nach § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO ist es unzulässig, ein Zeugnis mit geheimen Merkmalen oder unklaren Formulierungen zu versehen, durch die der Arbeitnehmer anders beurteilt werden soll, als dies aus dem Zeugniswortlaut ersichtlich ist (vgl. zum früheren Recht Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57, zu B I 2 a der Gründe).
Ein Zeugnis darf deshalb dort keine Auslassungen enthalten, wo der verständige Leser eine positive Hervorhebung erwartet (vgl. Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - aaO; BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1, zu II der Gründe).
- BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Landesarbeitsgericht die Berufung als zulässig angesehen hat (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57 = AP BGB § 630 Nr. 26 = EzA BGB § 630 Nr. 23;… 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - aaO;… 28. Juni 1973 - 3 AZR 469/72 - aaO).
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03
Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast
Hinweise des Senats: Verhältnis Rspr. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = AP HGB § 73 Nr. 1 (teilweise Aufgabe); 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16 (Fortführung); 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57 = AP BGB § 630 Nr. 26 = EzA BGB § 630 Nr. 23 (Bestätigung).Es dient dem Arbeitnehmer regelmäßig als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57, 59).
Dem Arbeitgeber ist damit gesetzlich nicht vorgegeben, welche Formulierungen er im Einzelnen verwendet (st. Rechtsprechung des BAG vgl. zuletzt Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57).
- LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10
Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit; …
2.Als Wert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses hat sich das Monatseinkommen eingebürgert (BAG 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57, zu A II = Juris Rn. 12, LAG Schleswig-Holstein 19.03.2009 - 1 Ta 203/08 - JurBüro 2010, 306 = Juris Rn. 15, LAG Köln 28.04.1999 - 13 Sa 96/99 - MDR 1999, 1336 = Juris Rn. 4, GK-ArbGG/Schleusener, § 12 Rn. 338 f.).a)Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57-63 = Juris Rn. 12) kommt es für die Bewertung des Zeugnisberichtigungsanspruchs mit einem Monatsverdienst nicht auf den Umfang der vom Arbeitnehmer verlangten Änderungen an.
"Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 20.02.2001 (9 AZR 44/00) entschieden, dass solche Schlusssätze nicht zum gesetzlich geschuldeten Inhalt eines Arbeitszeugnisses gehören.
Wäre es so, dass in der freundlichen Schlussfloskel das Bestehen von Gefühlen wie Wertschätzung, Anteilnahme und Bedauern schriftlich bescheinigt werden solle, würde allerdings das "Wohlwollensgebot" die Verurteilung des Arbeitgebers zu derartigen Aussagen über seine persönliche Empfindungen nicht bzw. erst nach entsprechender gesetzlicher Konkretisierung legitimieren (zutreffend BAG 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 62 zu = Juris Rn. 26; skeptisch auch Goethe, zu Eckermann, 12.3. 1828: "Wie soll einer gegen andere Wohlwollen empfinden und ausüben, wenn es ihm selber nicht wohl ist ?").
Außerdem besteht Divergenz zu dem - allerdings zu § 630 BGB ergangenen - BAG-Urteil vom 20.02.2001 (a.a.O.).
- BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01
Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg
Es kommt nicht darauf an, daß das Landesarbeitsgericht die Berufung als zulässig angesehen hat (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57, 58). - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04
Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis
Vom Arbeitgeber wird verlangt, dass er den Arbeitnehmer auf der Grundlage von Tatsachen beurteilt und, soweit dies möglich ist, ein objektives Bild über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses vermittelt (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 -BAGE 97, 57 mwN).Insbesondere muss das Zeugnis ein objektives Bild über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses vermitteln (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - aaO).
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04
Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche
Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl verbindet, sondern auf die Sicht des Zeugnislesers (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57). - LAG Düsseldorf, 21.05.2008 - 12 Sa 505/08
Arbeitsrecht - Anspruch auf „Dankes- und Wunschformel“ im Zeugnis?
Der Arbeitgeber braucht jedenfalls dann, wenn dem Arbeitnehmer eine nur durchschnittliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zusteht, das Arbeitszeugnis nicht mit einer "Dankes- und Wunschformel" abzuschließen (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001, DB 2001, 1674 f.).Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 20.02.2001, 9 AZR 44/00, NJW 2001, 2995) hat zu § 630 BGB angenommen, dass eine Schlussformel, die den Dank des Arbeitgebers und gute Wünsche für die Zukunft zum Ausdruck bringe, nicht zum gesetzlich geschuldeten Inhalt eines Arbeitszeugnisses gehöre, und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt:.
Die Kammer kann offen lassen, ob dem BAG-Urteil vom 20.02.2001 (a.a.O) unter der Geltung des § 109 GewO zu folgen ist oder ob deutliche bessere Gründe für die Gegenmeinung bestehen und daher ihr beizutreten wäre.
- BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02
Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten
Es kommt nicht darauf an, daß das Landesarbeitsgericht die Berufung als zulässig angesehen hat (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57). - BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10
Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit
- BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters - …
- BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
Entsendevertrag - Befristung der Auslandstätigkeit - Betriebsübergang
- BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03
Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des …
- ArbG Hagen, 05.07.2006 - 2 Ca 2440/05
Zeugnis, Führung und Leistung, Beurteilung, differenziert Darlegungs- und …
- LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
Arbeitszeugnis: Bindung an den Wortlaut eines Zwischenzeugnisses - Widerruf der …
- LAG Köln, 29.02.2008 - 4 Sa 1315/07
Arbeitszeugnis; Schlussformel
- LAG Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 21 Sa 74/10
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses
- LAG Baden-Württemberg, 09.02.2012 - 11 Sa 43/11
Zeugnis - Bedauern - Widersprüche - Beendigungsgrund - Hebamme
- LAG München, 23.05.2007 - 7 Sa 146/05
Kündigung wegen Minderleistung
- ArbG Aachen, 16.05.2007 - 6 Ca 2800/06
- BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich
- BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 729/00
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- LAG Düsseldorf, 11.06.2003 - 12 Sa 354/03
Zeugnis, Berichtigungsanspruch, Leistungsbeurteilung (Notenskala), Darlegungs- …
- LAG Baden-Württemberg, 28.03.2002 - 20 Sa 75/01
Abwerbung von Arbeitskollegen während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses als …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 3 Ta 191/09
Streitwert, Zeugnisberichtigung, Bedeutung, Monatsgehalt, volles Monatsgehalt
- LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
Kündigung in der Probezeit - Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall
- LAG Hamm, 08.09.2011 - 8 Sa 509/11
Anspruch auf abschließende "Wünscheformel" bei vergleichsweiser Verpflichtung zur …
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 5 Ta 119/10
Streitwert - Zeugniserteilung unter nachfolgender Klageumstellung auf …
- LAG Berlin, 27.01.2004 - 3 Sa 1898/03
- ArbG München, 22.03.2012 - 23 Ca 8191/11
Schlussformel im Arbeitszeugnis
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