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   BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83   

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BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83 (https://dejure.org/1985,202)
BAG, Entscheidung vom 30.07.1985 - 3 AZR 401/83 (https://dejure.org/1985,202)
BAG, Entscheidung vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 (https://dejure.org/1985,202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft durch einen Kapitalbetrag - Verzicht auf Ruhegeldansprüche - Wirksamkeit einer Anfechtung - Inhalt einer Anfechtungserklärung - Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung - Nichtigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 519
  • VersR 1986, 793
  • VersR 1986, 794
  • BB 1986, 531
  • DB 1986, 548
  • AP BGB § 138 Nr. 39
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73

    Ausgleichsquittung - Betriebliches Ruhegeld - Verzicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83
    Ende April 1974 forderte der Kläger beim Bundesarbeitsgericht die Urteile des Senats vom 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - und vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - an.

    Ausgleichsquittung gezahlte Abfindung kann gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.1973/ Az: 3 AZR 66/73 nicht auf die Betriebsrente angerechnet werden, da lt.

    Das vom Kläger gegengezeichnete Schreiben vom selben Tage stelle zwar keine eigentliche Ausgleichsquittung dar, jedoch seien die vom Senat zum Verzicht auf Ruhegeldansprüche in einer Ausgleichsquittung entwickelten strengen Grundsätze anzuwenden (Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß es sich bei dem Schreiben vom 30. Mai 1974 nicht um eine Ausgleichsquittung handelt, wie sie in der vom Kläger mehrfach herangezogene Entscheidung des Senats vom 9. November 1973 (aaO) zu beurteilen war.

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83
    Ende April 1974 forderte der Kläger beim Bundesarbeitsgericht die Urteile des Senats vom 10. März 1972 - 3 AZR 278/71 - und vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - an.

    Trotz einer mißverständlichen Formulierung in der Entscheidung des Senats vom 10. März 1972 (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) reicht es aus, daß die Betriebstreue eine Dauer von vollen 20 Jahren erreicht (vgl. Urteil des Senats vom 7. August 1975 - 3 AZR 12/75 - AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit, zu 1 und 2 a der Gründe).

    Die Formulierung in dem Urteil vom 10. März 1972 (aaO), nach der "mehr" als 20 Jahre Betriebstreue zur Unverfallbarkeit führen, ist einzelfallbezogen.

  • BAG, 07.08.1975 - 3 AZR 12/75

    Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83
    Trotz einer mißverständlichen Formulierung in der Entscheidung des Senats vom 10. März 1972 (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) reicht es aus, daß die Betriebstreue eine Dauer von vollen 20 Jahren erreicht (vgl. Urteil des Senats vom 7. August 1975 - 3 AZR 12/75 - AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit, zu 1 und 2 a der Gründe).

    Die späteren Urteile, insbesondere das Urteil vom 7. August 1975 (aaO), belegen das.

  • BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82

    Außergerichtlicher Vergleich - Straftat - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83
    Nichtigkeit tritt unter solchen Umständen dann ein, wenn weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, etwa eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (vgl. Urteil des Senats vom 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - EzA § 138 BGB Nr. 17, zu IV 1 der Gründe m. w. N.).
  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83
    Ist das Mißverhältnis des beiderseitigen Nachgebens ein besonders grobes, so kann sich bereits hieraus der Schluß rechtfertigen, daß der Begünstigte aus verwerflicher Gesinnung gehandelt hat (RGZ 150, 1, 6; BGH WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 138 Anm. 2 a).
  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 203/74

    Sittenwidrgkeit eines Gesellschaftsvertrages bei Eintritt eines stillen

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83
    Ist das Mißverhältnis des beiderseitigen Nachgebens ein besonders grobes, so kann sich bereits hieraus der Schluß rechtfertigen, daß der Begünstigte aus verwerflicher Gesinnung gehandelt hat (RGZ 150, 1, 6; BGH WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 138 Anm. 2 a).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83
    Immer aber muß sich aus dem Zusammenhang unzweideutig ergeben, daß der Anfechtende seine Erklärung nicht gelten lassen und deshalb das abgeschlossene Rechtsgeschäft nicht bestehen lassen will (BGH NJW 1984, 2279, 2280; BGH LM § 119 BGB Nr. 5).
  • BGH, 06.07.1966 - VIII ZR 92/64

    Haftung der Gesellschaft bei Minderkaufmannseigenschaft des früheren

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83
    Ist das Mißverhältnis des beiderseitigen Nachgebens ein besonders grobes, so kann sich bereits hieraus der Schluß rechtfertigen, daß der Begünstigte aus verwerflicher Gesinnung gehandelt hat (RGZ 150, 1, 6; BGH WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 138 Anm. 2 a).
  • RG, 13.03.1936 - V 184/35

    Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und

    Auszug aus BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83
    Ist das Mißverhältnis des beiderseitigen Nachgebens ein besonders grobes, so kann sich bereits hieraus der Schluß rechtfertigen, daß der Begünstigte aus verwerflicher Gesinnung gehandelt hat (RGZ 150, 1, 6; BGH WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 138 Anm. 2 a).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (Senat 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - zu IV 2 der Gründe; BAG 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39 = EzA BGB § 138 Nr. 18; BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe mwN, NJW 2002, 55, 56).
  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses -

    Entscheidend ist, inwieweit sie zur Streitbereinigung wechselseitig nachgegeben haben (BAG 11. September 1984 - 3 AZR 184/82 - zu IV 1 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 37 = EzA BGB § 138 Nr. 17; 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39 = EzA BGB § 138 Nr. 18; BGH 2. Juli 1999 - V ZR 135/98 - zu II der Gründe, NJW 1999, 3113; Palandt/Ellenberger BGB 72. Aufl. § 138 Rn. 66; MüKoBGB/Armbrüster 6. Aufl. § 138 Rn. 113) .
  • LAG Hamm, 15.02.2022 - 6 Sa 903/21

    Hohe Abfindung wirksam vereinbart - Stadt Iserlohn unterliegt mit

    Ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kann auch beim außergerichtlichen Vergleich gemäß § 138 Abs. 1 BGB zur Nichtigkeit der Vereinbarung führen (BAG 30.07.1985 - 3 AZR 401/83, NZA 1986, 519).

    Selbst wenn hiervon abweichend dennoch ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung für möglich gehalten würde, stünde einem für die Feststellung der Nichtigkeitsfolge des § 138 BGB erforderlichen sittenwidrigen Handeln (vgl. BAG 30.07.1985 - 3 AZR 401/83, NZA 1986, 519) des Beklagten entgegen, dass dieser nach dem Vortrag der Parteien die sehr hohe Abfindung nicht gefordert hat.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn: 27, BAGE 130, 338-346; Urteil vom 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - zu IV 2 der Gründe; vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39; BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe mwN, NJW 2002, 55, 56).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn: 27, BAGE 130, 338-346; Urteil vom 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - zu IV 2 der Gründe; vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39; BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe mwN, NJW 2002, 55, 56).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    110) S. für die strukturell gleichwertige Problemlage des wucherähnlichen Kreditgeschäfts kurz und bündig BGH 24.3.1988 (Fn. 69) (II.3.): "Liegt der objektive Tatbestand des wucherähnlichen Konsumentenkredits vor, so werden die persönlichen, subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB vermutet"; s. auch schon BAG 10.9.1959 (Fn. 104) (3.): "durch die Gesamtumstände indiziert"; 30.7.1985 - 3 AZR 401/83 - NZA 1986, 519, 520 (III.); der Sache nach ebenso BGH 19.1.2001 (Fn. 107) (II.1 c u. II.2 b) jedenfalls bei "besonders" grobem Missverhältnis.
  • LAG Brandenburg, 14.01.1998 - 6 Sa 502/97

    Anspruch auf die betriebliche Zusatzrente nach der sogenannten Anordnung 54

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  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.1997 - 9 Sa 434/97

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf die Zahlung einer Zusatzrente

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  • LAG Köln, 18.01.2005 - 9 (11) Sa 1075/04

    Aufhebungsvertrag - sittenunwidrig - Benachteiligung des Arbeitgebers -

    30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 -).
  • OLG Köln, 27.10.1999 - 27 U 2/99

    Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente gegen den ehemaligen Arbeitgeber;

    Ein Indiz dafür ist gegeben, wenn die Abfindungssummme nur einen geringfügigen Bruchteil des zeitanteilig verdienten Anwartschaftsrechtes bildet und für einen so weitgehenden Verzicht kein Grund ersichtlich ist (BAG DB 1986, 548).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.1997 - 9 (8) Sa 576/97

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf die Zahlung einer Zusatzrente

  • LAG Brandenburg, 25.11.1997 - 2 Sa 407/97

    Verzicht auf betriebliche Rente durch Einzelvereinbarung; Statthaftigkeit des

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