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   BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88   

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BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 (https://dejure.org/1989,757)
BAG, Entscheidung vom 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 (https://dejure.org/1989,757)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 (https://dejure.org/1989,757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Kündigungsvollmacht im öffentlichen Dienst - Vorzeitige Kündigung eines im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) befristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigung durch "staatlichen Organisationsakt" - Zurückweisungsrecht zur ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 174
    Nachweis der Kündigungsvollmacht im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 174
    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines Sachbearbeiters - Geltung des § 174 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 63
  • BB 1989, 2256
  • DB 1990, 635
  • AP BGB § 174 Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.05.1972 - 2 AZR 298/71

    Kündigungsbefugnis - Personalabteilungsleiter

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Es hängt jeweils von den konkreten Umständen ab, ob mit der Stellung eines Sachbearbeiters einer mit Personalangelegenheiten befaßten Abteilung einer Behörde das Kündigungsrecht derart verbunden ist, daß die Arbeitnehmer, die mit dem Sachbearbeiter zu tun haben, von seiner Kündigungsvollmacht i. S. des § 174 Abs. 2 BGB in Kenntnis gesetzt sind (im Anschluß an BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB).

    Es entspricht der einhelligen Auffassung in arbeitsrechtlicher Rechtsprechung und Literatur (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB; BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2, aa0; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 174 Rz 10; KR-Wolf, aa0, Grunds. Rz 282; Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 174 Rz 3 und 4; Söllner, AR-Blattei, D, Kündigung II, Kündigungserklärung B), daß bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers grundsätzlich die Vorlage einer Vollmachtsurkunde erforderlich ist und mangels einer solchen Vorlage bei unverzüglicher Zurückweisung der Kündigung, worüber hier kein Streit herrscht, diese Kündigung unwirksam ist.

    In Anwendung dieser Bestimmung ist entschieden worden, es bedürfe bei einer Kündigung durch einen Personalabteilungsleiter nicht der Vorlage einer Vollmachtsurkunde, weil wie bei der Bestellung zum Prokuristen oder Generalbevollmächtigten mit der Stellung des Personalabteilungsleiters das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflege und weil die Kenntnis von der Stellung als Personalabteilungsleiter dem Kündigungsempfänger zuzurechnen sei; jede andere Auslegung des § 174 Satz 2 BGB werde den Erfordernissen des Arbeitslebens nicht gerecht (so BAGE 24, 273, 277 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB, zu II 2 der Gründe).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB) sind die für einen mit Kündigungsberechtigung ausgestatteten Personalabteilungsleiter im Urteil vom 30. Mai 1972 (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB) aufgestellten Grundsätze auf Personalsachbearbeiter nicht auszudehnen, es sei denn, es stünde zweifelsfrei fest, daß der Personalsachbearbeiter zur selbständigen Abgabe von Kündigungserklärungen bevollmächtigt ist.

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Die Regelung der Zeichnungsbefugnis bzw. des Geschäftsverteilungsplans habe öffentlichen Charakter, d.h. der Staat handele hier "in seiner Eigentlichkeit", wie auch aus §§ 12, 14 VwVfG zu entnehmen sei; deshalb komme weder eine direkte noch eine analoge Anwendung des § 174 BGB - wie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - (auch zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen - in Betracht.

    Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, in welcher Form dies hier hätte geschehen können, z.B. durch Vorlage einer eigens ausgestellten Vollmacht des Behördenleiters, wie dies für Sachbearbeiter z.B. bei der Vertretung vor Gericht selbstverständlich ist, oder z.B. durch Vorlage der vom Senator für Wissenschaft und Arbeit verfügten "Regelung über die Zustimmungsbefugnis" oder etwa durch das Beidrücken eines Dienstsiegels (so BAG Urteil vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wie die Revision im übrigen übersieht, hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 -, aa0, eine Analogie nur insoweit für möglich gehalten, als der Vorlage einer Vollmachtsurkunde im Sinne des § 174 BGB das Dienstsiegel als Legitimationszeichen gleichgestellt wurde.

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Es entspricht der einhelligen Auffassung in arbeitsrechtlicher Rechtsprechung und Literatur (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB; BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2, aa0; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 174 Rz 10; KR-Wolf, aa0, Grunds. Rz 282; Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 174 Rz 3 und 4; Söllner, AR-Blattei, D, Kündigung II, Kündigungserklärung B), daß bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers grundsätzlich die Vorlage einer Vollmachtsurkunde erforderlich ist und mangels einer solchen Vorlage bei unverzüglicher Zurückweisung der Kündigung, worüber hier kein Streit herrscht, diese Kündigung unwirksam ist.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB) sind die für einen mit Kündigungsberechtigung ausgestatteten Personalabteilungsleiter im Urteil vom 30. Mai 1972 (BAGE 24, 273 [BAG 30.05.1972 - 2 AZR 298/71] = AP Nr. 1 zu § 174 BGB) aufgestellten Grundsätze auf Personalsachbearbeiter nicht auszudehnen, es sei denn, es stünde zweifelsfrei fest, daß der Personalsachbearbeiter zur selbständigen Abgabe von Kündigungserklärungen bevollmächtigt ist.

  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Im gleichen Sinne hat auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 4. Dezember 1981 -V ZR 241/80 - NJW 1982, 1036, 1037) entschieden, im Falle einer nach nordrhein-westfälischem Gemeinderecht mangels Doppelvertretung unwirksamen Rücktrittserklärung sei deren Genehmigung nach §§ 177, 180 BGB nur möglich, wenn der Erklärungsgegner die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht nicht beanstandet habe.
  • BAG, 06.08.1970 - 2 AZR 427/69

    Forderung nach mehreren Unterschriften in der Gemeindeordnung beschränkt

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Auch der Senat (Urteil vom 6. August 1970 - 2 AZR 427/69 - AP Nr. 7 zu § 125 BGB) ist bereits im Fall einer Kündigung, die mangels der in der niedersächsischen Gemeindeordnung vorgeschriebenen Doppelvertretung unwirksam war, von der Anwendung der §§ 164 ff., insbesondere §§ 177, 180 BGB ausgegangen, und zwar mit dem Hinweis, der dortige Kläger habe die Kündigung nicht wegen des Mangels in der Vertretung sofort zurückgewiesen.
  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes -

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    In einem solchen Fall eines sog. uneigentlichen Eventualverhältnisses kann nach der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe, für das Verhältnis von Feststellungs- und Zahlungsklage auf Schadenersatz; ferner BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe, für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage aus Verzugslohn) auf eine nähere Begründung zum Zahlungsanspruch verzichtet werden.
  • BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78

    Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß die Parteien auch im befristeten Arbeitsverhältnis eine vorzeitige Kündigung vereinbaren können; ein dahingehender Wille muß nur eindeutig erkennbar sein (so BAGE 33, 220 [BAG 19.06.1980 - 2 AZR 660/78] = AP Nr. 55 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 355; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rz 14, 44 und 45; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 148).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    In einem solchen Fall eines sog. uneigentlichen Eventualverhältnisses kann nach der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe, für das Verhältnis von Feststellungs- und Zahlungsklage auf Schadenersatz; ferner BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe, für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage aus Verzugslohn) auf eine nähere Begründung zum Zahlungsanspruch verzichtet werden.
  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    In einem solchen Fall eines sog. uneigentlichen Eventualverhältnisses kann nach der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe, für das Verhältnis von Feststellungs- und Zahlungsklage auf Schadenersatz; ferner BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe, für das Verhältnis von Kündigungsfeststellungsklage und Klage aus Verzugslohn) auf eine nähere Begründung zum Zahlungsanspruch verzichtet werden.
  • RG, 12.10.1910 - III 60/10

    Ist die Vorschrift des § 174 BGB. auf den Fall eines vom Vormunde (Pfleger)

    Auszug aus BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
    Der Zweck der Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB, zur Sicherheit des Rechtsverkehrs durch das Zurückweisungsrecht mit Rücksicht auf die Grundvorschrift der §§ 172, 180 BGB beizutragen (vgl. dazu auch RGZ 74, 263, 267 sowie Soergel/Schultze-von Lasaulx, aa0, § 174 Rz 1) bedingt es in beiden Fällen, daß der Vertretene eine neue Kündigung aussprechen muß, wenn sein Bevollmächtigter bei der ersten Kündigung das Bestehen der Vollmacht nicht nachgewiesen und der andere deshalb die Kündigung unverzüglich zurückgewiesen hat.
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    In beiden Fällen können beispielsweise eine Vollmachtsüberschreitung, ein Vollmachtsmissbrauch oder überhaupt nur Zweifel am Bestehen einer Vollmacht vorliegen, so dass der Dritte geschützt werden muss (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - NZA 2006, 980).

    Jede andere Auslegung des § 174 Satz 2 BGB würde den Erfordernissen des Arbeitslebens nicht gerecht (BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6).

    Im öffentlichen Dienst genügen zwar nicht intern praktizierte Verwaltungsregelungen, die nicht bekannt gegeben wurden (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - aaO).

    Auch im befristeten Arbeitsverhältnis können die Parteien jedoch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vereinbaren; ein dahingehender Wille muss nur - wie im vorliegenden Fall - eindeutig erkennbar sein (vgl. BAG 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220, 222; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4).

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, nach dem die Befugnis zur Einstellung stets mit der zu einer Entlassung verbunden ist (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6) .
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Es entspricht jedenfalls der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Bevollmächtigten des Arbeitgebers grundsätzlich die Vorlage einer Vollmachtsurkunde erforderlich ist (BAG 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - BAGE 24, 273; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6).

    Dies gilt auch für den öffentlichen Dienst (Senat 29. Juni 1989 aaO).

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

    Der Referatsleiter innerhalb der Personalabteilung einer Behörde gehört nicht ohne weiteres zu dem Personenkreis, der nach § 174 Satz 2 BGB - wie der Personalabteilungsleiter - als Bevollmächtigter des Arbeitgebers gilt (im Anschluß an BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB).

    Damit verkennt die Revision, daß § 174 Satz 2 BGB gerade keine Nachforschungen vom Erklärungsempfänger über die Bevollmächtigung des Erklärenden verlangt (vgl. BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB, zu II 2 e dd der Gründe), sondern ein Inkenntnissetzen und damit ein Handeln des Vertretenen zur Information des Erklärungsempfängers.

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung

    Im öffentlichen Dienst genügen zwar nicht intern praktizierte Verwaltungsregelungen, die nicht bekannt gegeben wurden (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6).
  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

    Ein vorzeitiges, ordentliches Kündigungsrecht müssen sie entweder ausdrücklich vereinbaren oder ihr dahingehender beiderseitiger Wille muß aus den Umständen eindeutig erkennbar sein (BAG 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - BAGE 2, 245, 247 f.; 19. Juni 1980 aaO; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 7. Dezember 1995 - 2 AZR 1049/94 - RzK I 9 f Nr. 48; KR-Lipke aaO § 1 BeschFG Rn. 158; RGRK-Dörner 12. Aufl. § 620 BGB Rn. 11 und 210; Staudinger/Preis aaO § 620 Rn. 27).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    a) Nach der auch im öffentlichen Dienst anwendbaren Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 6) ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.

    Ebenso rügt die Revision zu Recht, daß die Vollmacht des Amtsleiters nicht mit dem angefochtenen Urteil entscheidend darauf gestützt werden kann, daß dieser berechtigt war, den Arbeitsvertrag der Parteien zu unterzeichnen; es gibt keinen Erfahrungssatz, daß die Befugnis zur Einstellung und die Befugnis zur Entlassung zusammenfallen (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 mwN).

    f) Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht, wie die Revision sinngemäß geltend macht, der bisherigen Senatsrechtsprechung zu § 174 Satz 2 BGB (BAG 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7; BAG 20. August 1997 - 2 AZR 518/96 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 11), nach der regelmäßig der Personalabteilungsleiter, nicht jedoch ohne weiteres ein anderer Abteilungsleiter als Bevollmächtigter des Arbeitgebers iSv. § 174 Satz 2 BGB gilt.

  • ArbG Freiburg, 22.07.2009 - 12 Ca 187/08

    Außerordentliche Kündigung eines Lehrers wegen Weitergabe der Lösungshinweise für

    Der öffentlich-rechtliche Charakter dieser Vorschriften schlägt aber gerade nicht auf den bürgerlich-rechtlichen Charakter des Arbeitsverhältnisses durch (vgl. BAG v. 29. Juni 1989, 2 AZR 482/88, AP Nr. 7 zu § 174 BGB unter II. 2 e) bb) der Entscheidungsgründe).

    Wie beispielsweise aus § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KSchG und § 23 Abs. 2 KSchG zu entnehmen ist, unterfällt der Staat, wenn er wie ein privater Arbeitgeber handelt, den kündigungsschutzrechtlichen, mithin privatrechtlichen Vorschriften (vgl. BAG, Urteil vom 29. Juni 1989, 2 AZR 482/88, AP Nr. 7 zu § 174 BGB unter II. 2 e) dd) der Entscheidungsgründe).

    Ihre Stellung ist i. d. R. nicht mit einer konkludenten Kündigungsberechtigung verbunden (so bereits vgl. BAG, Urteil vom 30. Mai 1978, 2 AZR 633/76, a. a. O.; vgl. auch BAG, Urteil vom 29. Juni 1989, 2 AZR 482/88, AP Nr. 7 zu § 174 BGB und LAG Berlin, Urteil vom 9. August 1988, 3 Sa 56/88, BeckRS 1988, 30456074).

    "sind die für einen mit Kündigungsberechtigung ausgestatteten Personalabteilungsleiter im Urteil vom 30. Mai 1972 (BAG, 24, 273 = AP Nr. 1 zu 3 174 BGB) aufgestellten Grundsätze auf Personalsachbearbeiter nicht auszudehnen, es sei denn, es stünde zweifelsfrei fest, dass der Personalsachbearbeiter zur selbständigen Abgabe von Kündigungserklärungen bevollmächtigt ist" (2 AZR 482/88, a. a. O. unter II. 2. f) bb) der Entscheidungsgründe).

  • LAG Hessen, 20.06.2000 - 9 Sa 1899/99

    Kündigungserklärung: Kündigungsbefugnis - Leiter einer Niederlassung eines

    Das Arbeitsverhältnis war auch trotz der Befristung kündbar, § 620 Abs. 1 BGB , da die Parteien das zulässigerweise vereinbart haben (BAG, Urt. v. 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB unter II 2 a).

    Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles (BAG, Urt. v. 29.06.1989, a.a.O., unter II 2 f).

    Was unverzüglich ist, richtet sich ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalles (BAG, Urt. v. 30.05.1978 - 2 AZR 633/76 - AP Nr. 2 zu § 174 BGB unter II 2 a; v. 31.08.1979 - 7 AZR 674/77 - AP Nr. 3 a.a.O. unter II 1 a; v. 29.06.1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 a.a.O. unter II 2 e und f).

    In den von dem Bundesarbeitsgericht entschiedenen veröffentlichten Fällen ging es jeweils um Fristen von etwa einer Woche, wenn ein Wochenende dazwischen lag, die das Bundesarbeitsgericht nicht beanstandet hatte (BAG, Urt. v. 29.06.1989, a.a.O., unter II 2 b; v. 20.08.1997 - 2 AZR 518/96 - AP Nr. 11 zu § 620 BGB Kündigungserklärung unter II).

  • LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kenntnis des

    Das Inkenntnissetzen im Sinne des § 174 Satz 2 BGB liegt gegenüber Betriebsangehörigen in der Regel darin, dass der Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiter, z. B. durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung, in eine Stellung beruft, mit der das Kündigungsrecht verbunden zu sein pflegt (BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 2 AZR 298/71 - a.a.O.; BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB; BAG Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - AP Nr. 19 zu § 174 BGB m.w.N.).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09

    Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89

    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters

  • LAG Düsseldorf, 27.10.2011 - 15 Sa 839/10
  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 2007/98

    Kündigung ohne gleichzeitige Vorlage einer schriftlichen Kündigungsvollmacht

  • LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 S 2007/98
  • LAG Hessen, 07.12.2000 - 12 Sa 1986/99

    Kündigungeserklärung: Befugnis zum Ausspruch in einer Großstadt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12

    Auslegung eines befristeten Formulararbeitsvertrags - Vereinbarung der

  • LAG Köln, 30.03.2004 - 5 (13) Sa 1380/03

    Betriebsrat; Anhörung

  • LAG Niedersachsen, 25.06.2010 - 10 Sa 46/10

    Außerordentliche Kündigung bei fehlender Vollmachtsvorlage; Unsubstantiierte

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 47/92

    Kündigungsfristen im Baugewerbe der neuen Bundesländer

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2008 - 9 Sa 1325/07

    Befugnis eines einem Personalleiter übergeordneten Bereichsleiters zur Erklärung

  • LAG Hessen, 09.03.2009 - 3 Sa 1336/08

    Zurückweisung einer Kündigung - Kündigungsberechtigung eines Stationsleiters -

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2013 - 5 Sa 309/12

    Kündigung, außerordentlich, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.06.2010 - 5 Sa 269/09

    Kündigung durch Personalleiterin - Rüge einer mangelnden Vollmacht des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zurückweisung

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 137/92

    Kündigungsfristen im Baugewerbe der neuen Bundesländer

  • LAG Hessen, 27.10.2014 - 17 Sa 211/14

    Abmahnung; verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 105/92

    Streit über die Berechnung der (ordentlichen) Kündigungsfristen im Baugewerbe der

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 206/92

    Kündigungsfristen im Baugewerbe der neuen Bundesländer - Berechnung der

  • ArbG Dortmund, 23.10.2012 - 5 Ca 1635/12

    Aussprache einer Kündigung als "Schlechtwetterkündigung"; Auslegung der

  • LAG Hessen, 12.03.2001 - 13 Sa 887/00

    Streit über die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der beim Arbeitgeber an

  • LAG Hessen, 04.09.1997 - 3 Sa 1360/96

    Wirksamkeit mehrerer fristloser und fristgemäßer Kündigungen; Wirksamkeit der

  • LAG Nürnberg, 10.08.1992 - 7 Sa 18/92

    Klage eines Arbeitnehmers (Maschinenführer) gegen die vom Arbeitgeber erklärte

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