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   BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04   

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https://dejure.org/2005,1570
BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04 (https://dejure.org/2005,1570)
BAG, Entscheidung vom 19.04.2005 - 9 AZR 188/04 (https://dejure.org/2005,1570)
BAG, Entscheidung vom 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 (https://dejure.org/2005,1570)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auskunft des Arbeitnehmers über die Kosten eines benutzten Dienstfahrzeugs als arbeitsvertragliche Nebenpflicht; Prägung des Inhalts der Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis durch eine besondere persönliche Bindung der Vertragspartner; Steuerliche Berücksichtigung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 241; ; BGB § 242; ; EStG § 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 241 § 242; EStG § 8 Abs. 2
    Auskunft; Dienstfahrzeug; Privatnutzung; Kfz-Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch gegen Arbeitgeber: Anspruch auch wegen möglicher Erstattungsansprüche gegen das Finanzamt ? Steuerliche Bewertung der Privatnutzung von Dienstwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Mitarbeiter kann Auskunft über Kosten verlangen

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Arbeitnehmer kann Auskunft über konkrete Kosten verlangen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch über Dienstwagenkosten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Firma muss Mitarbeiter über Dienstwagen-Kosten informieren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Den Firmenwagen für den Fiskus billig rechnen

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Firmenwagenfahrer haben ein Recht aufs Fahrtenbuch

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstwagen: Auskunftspflichten des Arbeitgebers bei Anwendung der Listenpreismethode

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 983
  • DB 2005, 1691
  • AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 39
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich geregelten Auskunftsansprüche ein Auskunftsrecht dann, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (zuletzt BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senat 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274).

    Die Auskunft kann verlangt werden, soweit sie den Verpflichteten nicht übermäßig belastet (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich geregelten Auskunftsansprüche ein Auskunftsrecht dann, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (zuletzt BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Senat 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274).

    Der Auskunftsanspruch entfällt nur, wenn der Gläubiger trotz Auskunft überhaupt nichts fordern könnte (Senat 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274).

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Der Rechtsstreit ist, nachdem beide Tatsacheninstanzen die Klage insgesamt abgewiesen haben, im Interesse einer zweizügigen Tatsacheninstanz in entsprechen der Anwendung von § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH 22. Mai 1981 - I ZR 34/79 - NJW 1982, 235; 24. Mai 1995 - VIII ZR 146/94 -NJW 1995, 2229).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93

    Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch;

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Ein Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kommt auch bei Auskunftsansprüchen in Betracht, die nicht auf gesetzlicher oder ausdrücklicher vertraglicher Regelung beruhen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28).
  • BGH, 24.05.1995 - VIII ZR 146/94

    Umfang der Entscheidung des Berufungsgerichts im Falle einer Stufenklage

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Der Rechtsstreit ist, nachdem beide Tatsacheninstanzen die Klage insgesamt abgewiesen haben, im Interesse einer zweizügigen Tatsacheninstanz in entsprechen der Anwendung von § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH 22. Mai 1981 - I ZR 34/79 - NJW 1982, 235; 24. Mai 1995 - VIII ZR 146/94 -NJW 1995, 2229).
  • FG Münster, 28.04.2004 - 1 K 3214/01

    Kfz-Gestellung als Arbeitslohn, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; 1

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Die nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG zulässige Pauschalierung ist abschließend (vgl. FG Münster 28. April 2004 - 1 K 3214/01 E - DStRE 2005, 320).
  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82

    Auskunftsanspruch - Leiharbeit - Auskunftspflicht - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der durch die Auskunft vorbereitete Zahlungsanspruch sich gegen den Arbeitgeber oder gegen einen Dritten richtet (vgl. zur Arbeitnehmerüberlassung BAG 11. April 1984 - 5 AZR 316/82 - BAGE 45, 316).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Danach müsste der Arbeitgeber mögliche Erstattungsansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer durchsetzten (vgl. dazu BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 9 = EzA EStG § 42d Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 25.02.2004 - 14 Sa 1849/03

    Auskunft, Fürsorgepflicht

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Februar 2004 - 14 Sa 1849/03 - aufgehoben.
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04
    Die Auskunft kann verlangt werden, soweit sie den Verpflichteten nicht übermäßig belastet (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - NZA 2005, 289, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 248/07

    Abweichung des Endzeugnisses vom Zwischenzeugnis

    Außerhalb der gesetzlich oder vertraglich geregelten Auskunftsansprüche besteht ein Auskunftsrecht dann, wenn die Rechtsbeziehungen der Parteien es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (für die st. Rspr. BAG 22. Mai 2007 - 3 AZR 357/06 - Rn. 23, Kurzwiedergabe zB in FA 2007, 217; Senat 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - Rn. 21, AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 242 Auskunftspflicht Nr. 1 mwN).

    Ob die Auskunftspflicht der früheren Arbeitgeberin aus einer Nebenpflicht ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit der Beklagten oder aus § 242 BGB herzuleiten ist, kann deswegen offenbleiben (vgl. Senat 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - Rn. 22, AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 242 Auskunftspflicht Nr. 1).

  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer nach allgemeinen Grundsätzen Auskunft über die Grundlagen seines Vergütungsanspruchs verlangen, wenn er hierüber unverschuldet keine Kenntnis hat (vgl. nur BAG 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 242 Auskunftspflicht Nr. 1, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

    Etwa "zu viel" gezahlte Steuer wird bei der Veranlagung des Arbeitnehmers auf dessen Einkommensteuer angerechnet (§ 36 Abs. 2 EStG) und kann von ihm bei der Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG geltend gemacht werden (vgl. BAG 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - zu II 3 b der Gründe) .
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