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   BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 158/65   

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https://dejure.org/1966,981
BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 158/65 (https://dejure.org/1966,981)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1966 - 1 AZR 158/65 (https://dejure.org/1966,981)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 (https://dejure.org/1966,981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pensionskasse - Ruhegelder - Hinterbliebenenbezüge - Ersatzkasse - Zugehörigkeit zur gesetzlichen Sozialversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1966, 583
  • AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 106
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Eine Aufteilung nach fälligen und noch nicht fälligen Ansprüchen in einem Leistungs- und Feststellungsantrag ist nicht erforderlich (BAG 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 106, zu I der Gründe).
  • BAG, 12.07.1968 - 3 AZR 218/67

    Pensionskasse - Ruhegehalt

    Es hat sich dabei an die Begründung gehalten, die der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem'ähnlich liegenden Pall in seinem Urteil vom 18. Januar 1966 (1 AZR 158/65 - AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Annr. von Koissmann - SAE 1966, 202 mit Anm. von Kraft) gegeben hat.

    2, Dadurch, daß der Beklagte der Pensionskasse beige treten war, hatte die Klägerin noch kein entsprechendes Recht gegen den Beklagten auf Anmeldung zur Pensionskasse; denn allein aus der mitgliedschaftlichen Beziehung des Beklagten zur Pensionskasse folgt noch nicht, daß die Arbeitnehmer des Beklagten gegen diesen das Recht herleiten können, an dem Versorgungswerk der Kasse beteiligt zu werden» Y.ürdo ein solches Recht der Arbeitnehmer anerkannt, so läge in der mitgliedschaftlichen Beziehung des Beklagten zur Pensionskasse ein Zwangsvertrag zugunsten seiner Arbeitnehmer» Heissmann (Anm» zu AP Nr» 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt) und Kraft (Anm» SAE 1966, 202 /206, 207 zv. II 3 und II 47) haben recht, wenn sie zu Ziffer II 3 der Begründung des Urteils des Ersten Senats vom 18» Januar 1966 0 AZR 158/65 - AP Nr» 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt) ausführen, eine solche Annahme führe zu einer unvertretbaren Einschränkung der Vertrags- und Dispositionsfreiheit des Arbeitgebers».

    1o Boi der Frage des Verschuldens wird es wesentlich darauf ankommen, wie der Beklagte das - wie Kraft (SAE 1966, 202 /207 zu II 5.

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 188/07

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruch nach Ende des

    Eine Aufteilung nach fälligen und noch nicht fälligen Ansprüchen in einem Leistungs- und Feststellungsantrag ist nicht erforderlich (BAG 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - zu I der Gründe, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 106).
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt dies dann, wenn die Leistungsklage nur in Form einer Klage auf zukünftige Leistung nach § 259 ZPO möglich wäre (Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 46 Rz 24; BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) oder wenn Entgeltansprüche oder sonstige Ansprüche des Klägers sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 46 Rz 72; BAG Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 28.07.1972 - 3 AZR 468/71

    Pensionskasse - Arbeitsvertragspflicht - Schadensersatzanspruch - Beweislast -

    Wie bereits aas Lanaesarbeitsgencht ausgefuhrt nat, beruft sich die Klägerin mit Recht auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts -vom 18 Januar 1966 m dem Rechtsstreit ihrer Kollegin F In diesem Urteil hat aer Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts die Verpflichtung der Beklagten ausgesprochen, der damaligen Klägerin alien Schaden zu ersetzen, aer ihr durch die verspätete Anmeldung zur Pensionskasse entstanden war und künftig noch ents«eien ~ 4 - wurde (AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt) Im einzelnen gilt folgendes.

    Dezember 1969 ausgesprochen, daß Arbeitnehmer einer der Pensionskasse angeschlossenen Eisenbahnverwaltung unter der Geltung der Satzung von 1935 von ihrer Arbeitgeberin verlangen konnten, zur Pensionskasse angemeldefc zu werden, sofern sie nach der Satzung versicherungsberech tigt waren (AP Nr. 128 zu § 242 BGB Buhegehalt /" zu II 3 der GrundeJ/ und AP Nr, 3 zu § 242 BGB fiuhegehalt-Pensionskassen z u 1 der Grunde, beide im Anschluß an das oben erwähnte Urteil in Sachen P / E Verkenrs-AG (BAG AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt) Der Senat halt daran fest, daß unter der Herrschaft der Satzung von 1935 die der Pensionskasse angeschlossenen Elsenbahnverwaltungen aibeitsvertraglich verpflichtet waren, diejenigen ihrer Bediensteten, die nach der Satzung versicherungsberechtigt waren, der Kasse zuzufuhren, falls sie dies wünschten Bas ist m dem den Parteien zugänglichen Urteil vom 28" Juli 1972 i S B / 2 Verkehrs-AG - 3 AZB 444/71 - /"demnächst/ AP Nr» 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Pensionskassen- /~zu B I 2 aex Gr unc naher ausgefuhrt Die Zufuhrung sp flicht gilt auch fur die Gruppe der alleinstehenden weiblichen Angestellten ( § 4 Abs. 4 der Satzung), dxe nach § 4 Abs. 5 Satz 5 Buchst e) der Satzung zu den "fakultativen Mitgliedern" gehören Der Senat hat berexts xn seinem Urteil vom 12 Juli 1968 (AP Nr. 128 zu § 242 BGB Buhegehalt /" zu II 5 c der Grunde/) darauf hingewiesen, daß diese Gruppe von Bediensteten ein xebensx/ichtiges Interesse an einer Versorgung durch die Pensionskasse haben konnte und von der Versicherung bei der Pensionskasse nicht ausgeschlossen werden durfte 3« Wie der Senat m demselben Urteil betont hat, war Voraus setzung eines Anspruchs auf Anmeldung zur Pensionskasse, daß der Bedienstete den Wunsch äußerte, bei der Kasse versichert zu werden (zu II 5 c und IV 2 c der Grunde, ebenso AP Nr« 3 zu § 242 BGB Buhegehalt-Pensionskassen £ "zu 1 der Gründe/) Diese Voraussetzung ist nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil erfüllt, danach hat die Klägerin bald nach ihrem Eintritt m die Dienste der Beklagten von der Pensionskasse erfahren, und sie hat sich bereits zu Beginn des Jahres 1944 um ihre Anmeldung bemüht Bei ihrer Vernehmung als Zeugin m dem Prozeß ihrer Kollegin F , auf die das Landesarboitsgencht sich bezieht (Bl 88 E d A 7 Sa 477/64 LAG Düsseldorf / 4 Ca 1940/63 ArbG Essen), natte die Klägerin ausgesagt, man habe ihr 1944 entgegnet, die Kasse sei zur Zeit geschlossen Das Landesarbeitsgericht hat diese Aussage der Klägerin als glaubhaft gewertet« Die Revision hat dagegen keine Verfahrensruge erhoben 4 Die Revision bekämpft das angefochtene Urteil nicht so sehr deshalb, weil es die Zufuhrungspflicht anerkannt, sondern vor allem, weil es ein Verschulden der Beklagten bejaht hat« Der Senat ist der Revision hierin nicht gefolgt.

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1030/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Eine Aufteilung nach fälligen und noch nicht fälligen Ansprüchen in einem Leistungs- und Feststellungsantrag ist nicht erforderlich (BAG 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 106, zu I der Gründe).
  • ArbG Hamburg, 16.03.2016 - 28 Ca 387/15

    Betriebsübergang: mangelhaftes Unterrichtungsschreiben - Verwirkung des

    Eine Aufteilung nach fälligen und noch nicht fälligen Ansprüchen in einem Leistungs- und Feststellungsantrag ist nicht erforderlich (BAG, Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 106, zu I der Gründe).
  • BAG, 23.06.1999 - 10 AZR 562/98

    Eingruppierung eines Prüfers in der Flugzeugwartung in tarifliche

    15 des VRTV für das Bodenpersonal zu gewähren; eine Bezifferung der Forderung ist bei diesem Verständnis des Antrags nicht erforderlich (BAG Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 14. Mai 1986 - 4 AZR 66/85 - n.v.; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 46 Rz 72).
  • BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 500/79
    Ob ein Feststellungsinteresse gegeben ist, ist stets und auch in dritter Instanz von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 12, 290 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO mit Anmerkung von Pohle; BAG Ur teil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe und BAG Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 247/63 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers mit Anmerkung von G. Hueck).
  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 83/69

    Zusammenbruch von 1945 - Krisenjahre - Aufbaujahre - Öffentlich-rechtliche

    Der Kläger nimmt die Beklagte auf Schadenersatz in Anspruch, weil sie es schuldhaft unterlassen habe, ihn 1948 anläßlich seiner Beförderung zum Werkmeister der Pensionskasse zuzuführen« Er macht geltend, daß er heute eine Rente aus der gesetzlichen Angestelltenversicherung und daneben eine Rente von der Pensionskasse bezöge, wenn die Beklagte ihn seinerzeit ordnungsgemäß angeraeldet hätte« Beide Renten zusammen seien höher als die Rente, die er jetzt aus der Angestelltenversicherung erhalte« Dadurch sei er geschädigt« Zur Begründung seines Schadenersatzanspruchs beruft sich der Kläger auf § 4 der Satzung der Pensionskasse in der Passung von 1935 und auf die hierzu ergangenen Urteile 159 des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18» Januar 1966, AP Nr, 106 zu § 24-2 BGB Ruhegehalt (Anm, Heißmann) = SAE 1966, 202 (Anm, Kraft) -und des Dritten Senats vom 12, Juli 1968, AP Nr» 128 aaO (Anm, Kraft) = SAE 19693 173 (Anm, Canaris)o.
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