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   BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92   

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https://dejure.org/1992,129
BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 (https://dejure.org/1992,129)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 (https://dejure.org/1992,129)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 (https://dejure.org/1992,129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung - Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit geänderter Arbeitszeiten - Unwirksamkeit der Anordnung, zu geänderten Arbeitszeiten in der Packerei arbeiten zu müssen

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Arbeitsvertrag: Erfordernis der ausdrücklichen Vereinbarung einer von der betriebsüblichen Vorgabe abweichenden Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 89
  • BB 1992, 2147
  • DB 1993, 788
  • JR 1993, 176
  • AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92
    a) Nach § 256 Abs. 1 ZPO kann eine Feststellungsklage auch einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (vgl. nur BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT ).

    Zum reinen Zeitablauf müßten vielmehr besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß künftig der Arbeitnehmer nur noch zu dieser Zeit zur Arbeit verpflichtet sein soll (BAG Urteil vom 7. September 1972 - 5 AZR 12/72 - AP Nr. 2 zu § 767 ZPO ; Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT ).

  • BAG, 07.09.1972 - 5 AZR 12/72

    Leistungsbestimmungsrechte - Einwendungen - Entstehung durch Ausübung -

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92
    Zum reinen Zeitablauf müßten vielmehr besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß künftig der Arbeitnehmer nur noch zu dieser Zeit zur Arbeit verpflichtet sein soll (BAG Urteil vom 7. September 1972 - 5 AZR 12/72 - AP Nr. 2 zu § 767 ZPO ; Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT ).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92
    Dieses Weisungsrecht findet seine Grenzen in den Vorschriften der Gesetze, des Kollektiv- und des Einzelarbeitsvertragsrechtes (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 27. März 1980 - BAGE 33, 71 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    Wird keine bestimmte Festlegung getroffen, gehen die Vertragsparteien von der Arbeitszeitverteilung aus, die zur Zeit des Abschlusses des Arbeitsvertrags im Betrieb besteht (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 12; dazu kritisch, aber im Ergebnis zustimmend Hromadka DB 1995, 2601, 2603 f.).

    Der Arbeitgeber ist in den Grenzen des Gesetzes-, Kollektiv- und Individualvertragsrechts durch sein Weisungsrecht berechtigt, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitspflicht ua. hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit näher festzulegen (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 12).

    Das gilt auch dann, wenn die bei Vertragsschluss geltende betriebsübliche Arbeitszeit den Wünschen des Arbeitnehmers entspricht (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 12).

    Zum reinen Zeitablauf müssen besondere Umstände hinzutreten, die erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer nur noch verpflichtet sein soll, seine Arbeit unverändert zu erbringen (vgl. BAG 11. Februar 1998 - 5 AZR 472/97 - zu II 1 c der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 54 = EzA BGB § 315 Nr. 48; vgl. für die st. Rspr. auch BAG 23. September 2004 - 6 AZR 567/03 - zu III der Gründe, BAGE 112, 80; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 12).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Streiten die Parteien darüber, ob der Arbeitgeber auf Grund eines vorbehaltenen Widerrufsrechts eine Änderung der Arbeitsbedingungen herbeiführen konnte, kann der Arbeitnehmer dies im Wege der Feststellungsklage klären lassen (BAG 15. August 2000 - 1 AZR 458/99 - 11. Februar 1998 - 5 AZR 472/97 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 54 = EzA BGB § 315 Nr. 48; 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 12).
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    (1) Wird im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Dauer der Arbeitszeit getroffen, so ist anzunehmen, dass die Parteien die betriebsübliche Arbeitszeit vereinbaren wollen (vgl. BAG 9. Dezember 1987 - 4 AZR 584/87 - BAGE 57, 130; ErfK/Preis 13. Aufl. § 611 BGB Rn. 653; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 45 Rn. 49; Staudinger/Richardi/Fischinger (2011) § 611 Rn. 544; MüArbR/Reichold 3. Aufl. § 36 Rn. 81; MüArbR/Anzinger § 297 Rn. 14; zur Lage der Arbeitszeit: BAG 23. Juni 1992 - 1 AZR 57/92 - zu II 2 der Gründe) .
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