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   BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90   

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BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90 (https://dejure.org/1991,976)
BAG, Entscheidung vom 24.07.1991 - 5 AZR 430/90 (https://dejure.org/1991,976)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 (https://dejure.org/1991,976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Rückzahlungsvereinbarung über Ausbildungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1646 (Ls.)
  • NZA 1992, 211
  • BB 1992, 72
  • DB 1992, 534
  • AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 15
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; sowie BAG Urteile vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe und vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - DB 1990, 2222).

    Dazu gehören konkrete Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt für die Kräfte mit dem Ausbildungsstand des Klägers (vgl. BAGE 28, 159, 166 f. = AP, aaO, zu III 2a der Gründe; BAGE 42, 48, 53 = AP, aaO, zu II 3 der Gründe und BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - DB 1990, 2222 f.).

    Die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit einer Rückzahlungsklausel muß der Arbeitgeber darlegen (BAGE 28, 159, 166 = AP, aaO, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - DB 1990, 2222).

  • BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89

    Rückzahlung von Ausbildungskosten (Pilot)

    Auszug aus BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; sowie BAG Urteile vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe und vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - DB 1990, 2222).

    Dazu gehören konkrete Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt für die Kräfte mit dem Ausbildungsstand des Klägers (vgl. BAGE 28, 159, 166 f. = AP, aaO, zu III 2a der Gründe; BAGE 42, 48, 53 = AP, aaO, zu II 3 der Gründe und BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - DB 1990, 2222 f.).

    Die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit einer Rückzahlungsklausel muß der Arbeitgeber darlegen (BAGE 28, 159, 166 = AP, aaO, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - DB 1990, 2222).

  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90
    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; sowie BAG Urteile vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe und vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - DB 1990, 2222).

    Dazu gehören konkrete Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt für die Kräfte mit dem Ausbildungsstand des Klägers (vgl. BAGE 28, 159, 166 f. = AP, aaO, zu III 2a der Gründe; BAGE 42, 48, 53 = AP, aaO, zu II 3 der Gründe und BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - DB 1990, 2222 f.).

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Die Verfassungsbeschwerden, die sich u. a. gegen die Urteile des Senats vom 24. Juli 1991 (- 5 AZR 430/90 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) und vom 13. November 1991 (- 5 AZR 105/91 - n. v.) richteten, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse vom 9. Februar 1994).

    1. a) Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen auferlegt, aus denen sich die Rechtswirksamkeit der Rückzahlungsklausel ergibt (BAG Urteil vom 18. August 1976, BAGE 28, 159 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - und vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - AP Nr. 14, 15 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, sowie vom 24. Juli 1989, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Entscheidend sei insoweit der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    b) Diese Rechtsprechung des Senats hat in der Literatur zum Teil Zustimmung gefunden (Krause, Anm. zum Senatsurteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 7; hinsichtlich der Beweislastverteilung auch Ahrens, Anm. zum Senatsurteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 8), zum Teil Ablehnung erfahren (Hanau/Stoffels, aaO, S. 30, 52 ff.; Scholz, Gutachten S. 119 ff., hinsichtlich der Anforderungen an die Darlegungslast auch Ahrens, aaO).

    Davon ist der Senat insbesondere in seinem Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - (AP Nr. 15 zu § 611 BGB Ausbildungbeihilfe, zu III 2 c der Gründe) ausgegangen.

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Dies galt für die Beurteilung der Wirksamkeit von Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten bereits unter Geltung der Bereichsausnahme des § 23 Abs. 1 AGBG (vgl. BAG 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 15 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 7, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Die spätere Entwicklung kann dafür nur herangezogen werden, wenn sie bei Vertragsschluss vorhersehbar war (BAG - 5 AZR 430/90 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 15 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 7).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Sie macht geltend, die zur Entscheidung über die Revision maßgeblichen Rechtsfragen seien in den Verfahren 5 AZR 105/91 und 5 AZR 430/90 entscheidungserheblich gewesen.
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 715/93

    Rückzahlung der Kosten eines Sprachaufenthalts

    Dazu forderte der Senat konkrete Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte mit dem Ausbildungsstand des betreffenden Arbeitnehmers (so noch BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178, 184 f. = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast

    Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Ausbildungskosten beurteilt sich grundsätzlich nach den Umständen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Senatsurteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu III 2 a der Gründe; im Anschluß an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 1981 - 6 Sa 353/81 - EzA Art. 12 GG Nr. 18).
  • LAG Hessen, 12.07.1993 - 10 Sa 1727/91

    Anspruch auf Erstattung aufgewendeter Ausbildungskosten; Anforderungen an die

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  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 46/06

    Unwirksamkeit einer als Nebenabrede zu einem Volontariatsvertrag geschlossenen

    Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Vereinbarung sind die Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich (vgl. BAG, Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 105/91
    Aus der späteren Entwicklung kann die Unwirksamkeit der Vereinbarung allenfalls abgeleitet werden, wenn sie bei Vertragsabschluß vorhersehbar war (Senatsurteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 -;, zu III 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; im Anschluß an LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 23. Oktober 1981 - 6 Sa 353/81 - EzA Art. 12 GG Nr. 18).

    Da es auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ankommt, ist es unerheblich, ob der Beklagte bei seinem neuen Arbeitgeber die ihm von der Klägerin verschaffte Musterberechtigung einsetzen konnte oder nicht, denn daraus läßt sich nicht allgemein auf eine größere Nachfrage nach Piloten mit dieser Lizenz schließen, sondern das kann auf Zufall beruhen (Senatsurteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 -;, a.a.O., zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 420/90
    Aus der späteren Entwicklung kann die Unwirksamkeit der Vereinbarung allenfalls abgeleitet werden, wenn sie bei Vertragsabschluß vorhersehbar war (Senatsurteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 -;, zu III 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 1981 - 6 Sa 353/81 - EzA Art. 12 GG Nr. 18).

    Da es auf die Umstände im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ankommt, ist es unerheblich, ob der Kläger bei seinem neuen Arbeitgeber die ihm von der Beklagten verschaffte Musterberechtigung Fokker F 27 einsetzen konnte oder nicht, denn daraus läßt sich nicht allgemein auf eine größere Nachfrage nach Piloten mit dieser Lizenz schließen, sondern das kann auf Zufall beruhen (Senatsurteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 430/90 -;, zu III 2 c der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.11.2000 - 2 Sa 281/00

    Streitigkeit über einen Anspruch auf Rückzahlung von Fortbildungskosten;

  • LAG Hamm, 10.01.1995 - 7 Sa 1720/94
  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • LAG Hamm, 05.11.1999 - 10 Sa 219/99

    Streitigkeit über das Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs wegen

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