Weitere Entscheidung unten: BAG, 18.11.2008

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   BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08   

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https://dejure.org/2009,172
BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08 (https://dejure.org/2009,172)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 3 AZR 173/08 (https://dejure.org/2009,172)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 (https://dejure.org/2009,172)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Vorrang des Parteiwillens bei Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Vergütung und Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • bag-urteil.com

    Rückzahlung von Schulungskosten - Bindungsdauer - Inhaltskontrolle - Vergütungspflicht

  • Betriebs-Berater

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang des Parteiwillens bei Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Vergütung und Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen auch bei Verwendung von Formularen Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • IWW (Kurzinformation)

    Personalmanagement - Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - BAG entscheidet zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Personalmanagement - BAG entscheidet zur Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückzahlung von Schulungskosten, Bindungsdauer, Inhaltskontrolle, Vergütungspflicht

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Ausbildungskosten: Pflicht zur Rückzahlung unterliegt strengen Voraussetzungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Fortbildungskosten für Apothekenhelferin dürfen nicht immer zurückgefordert

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zu den Voraussetzungen für die Rückzahlung von Ausbildungskosten - Auch nachträglich getroffenen Rückzahlungsvereinbarung ist an allgemeinen Grundsätzen zu messen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausbildungskosten - wer zahlt?

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle von Rückzahlungsklauseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 550
  • NZA 2010, 342
  • BB 2010, 180
  • DB 2010, 170
  • JR 2011, 183
  • AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Darunter fallen auch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten, weil sie festlegen, unter welchen Umständen die erbrachten Leistungen beim Arbeitnehmer verbleiben sollen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 12, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).

    Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Richtwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. zum Ganzen: BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 18 mwN, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).

    Dann wird nicht eine zu weitgehende Klausel neu gefasst, sondern eine teilbare Klausel ohne ihren unwirksamen Bestandteil mit ihrem zulässigen Inhalt aufrechterhalten (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 22 f., AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12).

    Bei Rückzahlungsklauseln ist das dann der Fall, wenn sich das aus der Anwendung der Grundsätze über die wirksame Bindungsdauer ergebende Prognoserisiko im Einzelfall verwirklicht (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07 - Rn. 26 ff., AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 41 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 12): Hier kam eine zweijährige Bindungsdauer von vornherein nicht in Betracht.

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Das gilt nicht nur bei der Auslegung einer Individualvereinbarung, sondern auch bei der Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08 - Rn. 16, WM 2009, 1643; 22. März 2002 - V ZR 405/00 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2002, 2102; 9. März 1995 - III ZR 55/94 - NJW 1995, 1494, 1496).

    Das Verhalten nach Abschluss der Vereinbarung, auch das Prozessverhalten, ist als Indiz für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und Verständnisses der Parteien bei Vertragsschluss bedeutsam (BGH 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08 - Rn. 17, aaO).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Schließlich muss nicht entschieden werden, ob eine unangemessene Benachteiligung sich hier daraus ergibt, dass nach dem Wortlaut der Vereinbarung eine Rückzahlungspflicht auch entsteht, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst aus Gründen kündigt, die im Bereich des Arbeitgebers liegen (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - BAGE 118, 36).
  • BAG, 09.12.1992 - 5 AZR 158/92

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung von Fortbildungskosten - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die damit im Zusammenhang stehenden Fragen können hier dahingestellt bleiben (für Unwirksamkeit bei Abschluss nach Beginn der Schulung: BAG 9. Dezember 1992 - 5 AZR 158/92 - mwN, EzB BGB § 611 Aus- und Weiterbildungskosten Nr. 43).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die Vorschrift setzt nämlich ein gegenseitiges Nachgeben voraus, zielt also auf einen gegenseitigen Interessenausgleich ab (vgl. BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - Rn. 35 ff., BAGE 124, 59).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Dazu gehören insbesondere persönliche Eigenschaften des individuellen Vertragspartners, die sich auf die Verhandlungsstärke auswirken, Besonderheiten der konkreten Vertragsabschlusssituation und untypische Sonderinteressen der Vertragspartner (vgl. BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 115, 372).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die Zwischenzeiten sind, da während dieser Zeit keine Ausbildung geleistet wurde, sondern die Klägerin für den Beklagten als Arbeitnehmerin tätig war, nicht mitzurechnen (vgl. BAG 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - zu 5 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14).
  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Dabei handelt es sich vor dem Hintergrund von § 3 Abs. 5 der Fortbildungs- und Rückzahlungsvereinbarung um eine konkludente (dazu BAG 25. September 2002 - 10 AZR 7/02 - zu II 4 der Gründe, BAGE 103, 1) Aufrechnungserklärung im Prozess.
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Das ist der Fall, wenn der Text in mindestens drei Fällen zur Grundlage von Vertragsbedingungen gemacht wird (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 - Rn. 15, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 38 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 19).
  • LAG München, 20.06.2007 - 7 Sa 1188/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Angemessenheit der Bindungsfrist

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Juni 2007 - 7 Sa 1188/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 416/05

    Rechtskraft

  • BGH, 09.03.1995 - III ZR 55/94

    Begriff der Einlage

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07

    Streitgegenstand

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BGH, 22.03.2002 - V ZR 405/00

    Anwendung der Unklarheitenregel

  • BAG, 20.05.2014 - 3 AZR 1072/12

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Im Rahmen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine geltungserhaltende Reduktion von Vertragsbestimmungen nicht vorgesehen (BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 48) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    wenn die Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme für ihn von geldwertem Vorteil gewesen wäre (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 100, 13; 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - zu I 2 a bb der Gründe, BAGE 109, 345; 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 38, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) und er nur die bis zum Ausscheiden tatsächlich entstandenen Kosten zurückzuzahlen hat.
  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 698/10

    Fortbildungskosten - Transparenz - Bereicherungsanspruch

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage, ob in einer Fortbildungsvereinbarung, die unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung der Fortbildungskosten vorsieht, die Kosten der Fortbildung zumindest der Größenordnung nach anzugeben sind, damit die Klausel den Anforderungen an die Transparenz entspricht, bisher offengelassen (zuletzt BAG 15. September 2009 - 3 AZR 173/08 - Rn. 40, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 13) .
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Rechtsprechung
   BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07   

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https://dejure.org/2008,3899
BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07 (https://dejure.org/2008,3899)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2008 - 3 AZR 312/07 (https://dejure.org/2008,3899)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2008 - 3 AZR 312/07 (https://dejure.org/2008,3899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.11.2008, 3 AZR 192/07.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang vom Feststellungs- auf den Leistungsantrag in der Berufungsinstanz; Anwendungsrahmen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG); Inhaltskontrolle von Ausbildungsverträgen bezüglich der Rückzahlung von Ausbildungskosten [Vereinbarung über die Durchführung der ...

  • bag-urteil.com

    Rückzahlungsklausel - Studiengebühren

  • Judicialis

    ZPO § 264 Nr. 2; ; BBiG § 1 Abs. 1; ; BBiG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; BBiG § 14 Abs. 1 Nr. 3; ; BBiG § 26; ; BGB § 307

  • rechtsportal.de

    Übergang vom Feststellung- auf den Leistungsantrag in der Berufungsinstanz; Anwendungsrahmen des BBiG; Inhaltskontrolle von Ausbildungsverträgen bezüglich der Rückzahlung von Ausbildungskosten [Vereinbarung über die Durchführung der betrieblichen Praxisphasen des Dualen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 42
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    Art, Gegenstand, Zweck und besondere Eigenarten des jeweiligen Geschäfts sind zu berücksichtigen (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 2 der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).

    Vielmehr wurde vereinbart, unter welchen Voraussetzungen die unmittelbar an die Hochschule geleisteten Zahlungen für die Studiengebühren von der Beklagten zu erstatten waren (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A I der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).

    In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36; 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).

    Eine Verpflichtung zur Rückzahlung kommt dann nicht in Betracht, wenn das in den Raum gestellte Arbeitsverhältnis - wie hier - daran scheitert, dass der Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag schließen möchte (vgl. BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36; 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).

    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).

    Dauerschuldverhältnisse unterfallen nach Satz 2 dieser Bestimmung jedoch ab dem 1. Januar 2003 dem neuen Recht (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 118, 36).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 509/99

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    Da das Studium nicht zum betrieblichen Bereich gehört, ist es dem "schulischen" Bereich zuzuordnen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - zu I 3 der Gründe, BAGE 97, 333).

    Aus diesem Verbot sind dieselben Einschränkungen herzuleiten, wie sie für Klauseln, die im Zusammenhang mit der Zahlung von Aus- und Weiterbildungskosten und einer Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis bestehen, entwickelt wurden (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 509/99 - zu I 2 der Gründe, BAGE 97, 333).

    Der Entscheidung des BAG vom 25. April 2001 (- 5 AZR 509/99 - BAGE 97, 333) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden; es ging dort um einen Fall, in dem die Ausgebildete keinen Arbeitsvertrag abschließen wollte.

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).

    Es entsprach bereits der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, dass dann, wenn einem Arbeitnehmer in Aussicht gestellt wird, die vom Arbeitgeber verauslagten Ausbildungskosten "abzuarbeiten", ihm diese Möglichkeit auch eingeräumt werden muss, und ansonsten keine Rückzahlungspflicht besteht (so bereits BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340).

  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    Daran ist festzuhalten (offen gelassen bei BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).

    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    In diesem Fall bringt der Arbeitgeber die Kosten auf, um die später vom Arbeitnehmer erworbenen Kenntnisse für seinen Geschäftsbetrieb nutzbar zu machen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 157; 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36; 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - zu A III 4 d der Gründe, AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36).

    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 111, 157), das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 - zu A II 3 e bb der Gründe, BAGE 118, 36) oder der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - zu I 2 b cc der Gründe, AP BBiG § 5 Nr. 11).

  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    Derartige Vereinbarungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. BAG 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 - zu B I 5 a der Gründe mwN, AP BGB § 305 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 13).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    (1) Allerdings bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 13; ähnlich bereits 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II 2 und 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1).
  • BAG, 24.06.1999 - 8 AZR 339/98

    Schadensersatz wegen fehlgeschlagener Pilotenausbildung

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    (1) Allerdings bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn ein Arbeitgeber die Kosten einer beruflichen Aus- oder Fortbildung, die die Arbeitsmarktchancen des Arbeitnehmers deutlich erhöhen, in wirtschaftlich angemessener Weise auf den Arbeitnehmer ohne weitere Bedingungen abwälzt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 der Gründe, BAGE 100, 13; ähnlich bereits 24. Juni 1999 - 8 AZR 339/98 - zu II 2 und 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsverhältnis Nr. 36 = EzA BGB § 326 Nr. 1).
  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00

    Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 312/07
    Das Verbot der Kostenerhebung für die berufliche Bildung erstreckt sich deshalb nicht auf Maßnahmen, die dem schulischen Bereich der Ausbildung zuzurechnen sind (vgl. zum Ganzen: BAG 26. September 2002 - 6 AZR 486/00 - zu 2 b aa bis cc der Gründe, BAGE 103, 41).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92

    Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern;

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03

    Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme;

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97

    Arbeitszeugnis: Schadenersatz wegen verspäteter Erteilung eines

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 9 Sa 376/06

    Unbegründete Rückforderung eines Arbeitgeberdarlehens zur Studienfinanzierung -

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Anwendbarkeit des BBiG - unangemessene

  • BAG, 25.03.1981 - 5 AZR 353/79

    Ausbildung

  • BAG, 23.01.2007 - 3 AZR 398/05

    Gleichbehandlung - Systemunterschiede - Altersversorgung

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89

    Aufnahme von Schülerpraktikanten

  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

  • BGH, 12.01.2006 - VII ZR 73/04

    Übergang vom Kostenvorschuss zur Kostenerstattung in der Berufungsinstanz

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 192/07

    Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - (vorliegend, führend), - 3 AZR 312/07 -.
  • BSG, 01.12.2009 - B 12 R 4/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - praxisintegriertes

    Mittlerweile hat das BAG in zwei Entscheidungen vom 18.11.2008 (3 AZR 312/07, in juris veröffentlicht, und 3 AZR 192/07, NZA 2009, 435) seine bisherige Rechtsprechung zu klassischen Studiengängen (mit Praxisbezug) für sog praxisintegrierte duale Studiengänge fortgeführt.
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Ob für die Annahme einer Integration der praktischen Ausbildung in die (Hoch)Schulausbildung die Feststellung einer staatlichen Anerkennung auch der praktischen Ausbildung notwendig ist, hat der Senat auch vor dem Hintergrund der dieses nahelegenden Rechtsprechung des BAG (BAG NZA 2009, 435; Urteil vom 18.11.2008 - 3 AZR 312/07) bisher offen gelassen (BSGE 105, 56 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 11, RdNr 25) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 145/17

    Unfallversicherung (U)

    Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von § 7 Abs. 2 SGB IV ist mangels betrieblicher Berufsbildung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG aber dann nicht gegeben, wenn die praktische Tätigkeit aufgrund landesrechtlicher Vorschriften in die Hochschulbildung eingegliedert und deshalb als Teil des Studiums anzusehen ist (so zum praxisintegrierten dualen Studium ausdrücklich BSG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - B 12 R 4/08 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 11, im Anschluss an die Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 312/07 - juris; Urteil vom 18. November 2008 - 3 AZR 192/07 - NZA 2009, 435).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 KR 1761/12
    Die vom SG vertretene Auffassung zur Anwendbarkeit des BBiG auf den vorliegenden Sachverhalt widerspreche der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des BSG (unter Hinweis auf BAG 18.11.2008, 3 AzR 312/07 und BSG 01.12.2009, B 12 R 4/08 R).
  • SG München, 13.07.2010 - S 5 AL 1205/08

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit - Verbundstudium -

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 18.11.2008 (3 AZR 312/07 und 3 AZR 192/07) ausgeführt, dass das Bundesbildungsgesetz nicht zur Anwendung kommt, wenn die praktische Tätigkeit Teil eines Studiums ist.
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