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   BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79   

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https://dejure.org/1982,4426
BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79 (https://dejure.org/1982,4426)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79 (https://dejure.org/1982,4426)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1982 - 3 AZR 1103/79 (https://dejure.org/1982,4426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstordnungsangestellter - Betriebliche Übung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1983, 1283
  • AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 56
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79
    Das Bundesarbeitsgericht versteht eine Betriebsübung als stillschweigende Gesamtzusage, aus der vertragliche Ansprüche der Begünstigten auf die üblich gewordenen Leistungen entstehen können (st. Rechtspr., statt aller: BAG 23, 213 ff. = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; zu der beachtlichen Kritik im Schrifttum vgl. zuletzt Gammillscheg, Festschrift für Hilger/Stumpf, 1983, S. 227, 238 f.).
  • BAG, 16.05.1955 - 2 AZR 22/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem

    Auszug aus BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79
    Die Dienstordnungsangestellten stehen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis, so daß für Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis allein die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (st. Rechtspr. z. B. BAG 2, 81 = AP Nr. 7 zu § 2 ArbGG 1953; 31, 381, 384 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungsangestellter - Fahrtkostenzuschuß -

    Auszug aus BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79
    Die Vergütung der Dienstordnungsangestellten und die Gewährung von Geldleistungen müssen nach den Regeln der §§ 351, 352 RVO in einer gültigen Dienstordnung geregelt sein (BAG 10, 196 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte; 33, 34, 37 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte m. w. N.).
  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

    Auszug aus BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79
    Die Dienstordnungsangestellten stehen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis, so daß für Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis allein die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (st. Rechtspr. z. B. BAG 2, 81 = AP Nr. 7 zu § 2 ArbGG 1953; 31, 381, 384 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 23.11.1960 - 4 AZR 106/60

    Dienstordnungsangestellter einer AOK - Dienstvertrag - Unterstellung der

    Auszug aus BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79
    Die Vergütung der Dienstordnungsangestellten und die Gewährung von Geldleistungen müssen nach den Regeln der §§ 351, 352 RVO in einer gültigen Dienstordnung geregelt sein (BAG 10, 196 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte; 33, 34, 37 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte m. w. N.).
  • BSG, 27.04.1978 - 3 RK 37/76

    Vorstandsbeschluss einer Krankenkasse über die Gewährung eines Urlaubsgeldes an

    Auszug aus BAG, 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79
    Zutreffend weist das Berufungsgericht darauf hin, daß ein Vorstandsbeschluß jedenfalls dann nicht genügt, wenn es sich um abstrakt generelle Regelungen handelt, die wiederkehrende Geld leistungen vorsehen (BSG, Urteil vom 27. April 1978 - 8/3 RK 37/76 - AP Nr. 46 zu § 611 BGB Dienstordnungs- Angestellte) .
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 792/05

    Personaleinkauf - Flugvergünstigungen im Konzern

    (2) Es besteht auch kein Anlass, anzunehmen, die Swissair und die Beklagte hätten dem Kläger unabhängig vom Bestehen eines eigenen Flugnetzes sowie Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften jedenfalls einen finanziellen Vorteil gewähren wollen (vgl. hierzu BAG 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1103/79 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 56 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 9; Moll FS 50 Jahre Bundesarbeitsgericht S. 59, 70 f.; Boemke in Anm. AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 17).

    a) Weder dem Reglement SAirGroup noch dem Änderungsvertrag vom 22. September 1997 kann der Wille entnommen werden, dem Kläger eine Jubiläumszuwendung unabhängig von der Möglichkeit, Flugscheine über den Konzern beziehen zu können, zu gewähren (vgl. hierzu BAG 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1103/79 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 56 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 9).

  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 115/94

    Arbeitszeit: Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahmeklausel;

    Eine betriebliche Übung entsteht aus einem Vertrauenstatbestand, wenn der Arbeitgeber in einem weder gesetzlich noch kollektiv-rechtlich oder einzelvertraglich geregelten Rechtsbereich durch gewolltes Verhalten Leistungen erbringt und hierdurch den Eindruck erweckt, dass die Arbeitnehmer auch in Zukunft mit einem solchen Handeln des Arbeitgebers rechnen können (BAG vom 07.12.1982, BB 1983, 1283; Hromadka, NZA 1984, 241).
  • LAG Hessen, 15.12.1994 - 12 (11) Sa 311/94

    Anspruch auf Zahlung von Jahresproduktrabattzahlungen; Personalrabatte

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  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 1/95

    Anwendbarkeit eines Haustarifvertrages; Anspruch auf vermögenswirksame

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  • LAG Hamburg, 07.06.1995 - 4 Sa 2/95
    Eine betriebliche Übung entsteht aus einem Vertrauenstatbestand, wenn der Arbeitgeber in einem weder gesetzlich noch kollektiv-rechtlich oder einzelvertraglich geregelten Rechtsbereich durch gewolltes Verhalten Leistungen erbringt und hierdurch den Eindruck erweckt, daß die Arbeitnehmer auch in Zukunft mit einem solchen Handeln des Arbeitgebers rechnen können (BAG 07.12.1982, BB 1983, 1283 [BAG 07.12.1982 - 3 AZR 1103/79]; Hromadka. NZA 1984, 241).
  • LAG Hamburg, 17.01.1996 - 4 Sa 24/95

    Ablösung individualrechtlicher und kollektivrechtlicher Regelungen durch

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