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   BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78   

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https://dejure.org/1980,42
BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78 (https://dejure.org/1980,42)
BAG, Entscheidung vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78 (https://dejure.org/1980,42)
BAG, Entscheidung vom 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 (https://dejure.org/1980,42)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weisungsrecht - Direktionsrecht - Arbeitsvertrag - EinseitigeVerpflichtung - Leistungspflicht - Art der Beschäftigung - Arbeitsbereich - Kollektivarbeitsvertragsrecht - Versetzung - Einzelarbeitsvertragsrecht - Billigs Ermessen - Mitbestimmungsrecht

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Weisungsrecht des AG, Anordnung eines Wechsels in der Art der Beschäftigung oder Verkleinerung des Arbeitsbereichs, Direktionsrecht, Grenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 71
  • ZIP 1980, 672
  • MDR 1980, 875
  • VersR 1980, 958
  • BB 1980, 1267
  • DB 1980, 1601
  • DB 1980, 1603
  • AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 26
 
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Wird zitiert von ... (131)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    c) Das Weisungsrecht, das seine Grenzen in den gesetzlichen Regelungen, im Kollektiv- und im Einzelvertragsrecht findet, darf jedoch nach § 315 Abs. 1 BGB nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 -BAGE 33, 71; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Eine solche Veränderung kann sich auch dadurch ergeben, daß eine neue Teilfunktion übertragen oder ein Teil der bisher wahrgenommenen Funktionen entzogen wird (BAG Urteil vom 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 33/90 -, n.v.).

    Die Teilfunktion kann aber auch dann prägend sein, wenn sie einen zeitlich geringeren Anteil ausmacht (s. schon Senatsbeschluß vom 19. September 1991 - 1 ABR 33/90 -, n.v.; BAG Urteil vom 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; LAG Frankfurt Beschluß vom 22. Februar 1983 - 5 TaBV 88/82 -, DB 1983, 2143, 2144).

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    An der Feststellung des Inhalts der zu erbringenden Arbeitsleistung besteht bei entsprechendem Streit der Parteien regelmäßig ein rechtliches Interesse, § 256 ZPO (vgl. nur BAG Urteil vom 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 87/90 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
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