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   BAG, 17.01.1956 - 3 AZR 304/54   

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https://dejure.org/1956,736
BAG, 17.01.1956 - 3 AZR 304/54 (https://dejure.org/1956,736)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1956 - 3 AZR 304/54 (https://dejure.org/1956,736)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1956 - 3 AZR 304/54 (https://dejure.org/1956,736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behörde - Fürsorgepflicht - Ausgeschiedener Arbeitnehmer - Entfernung eines Strafregisterauszuges - Strafe des Arbeitnehmers - Personalakten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1956, 306
  • AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Dies gilt auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, solange dem Arbeitgeber persönlichkeitsrelevante Lebensbereiche des Arbeitnehmers aufgrund der vormaligen Arbeitsbeziehungen noch in besonderer Weise eröffnet sind (vgl. zum nachwirkenden Schutzgehalt des Arbeitsverhältnisses etwa BAG 14. Dezember 1956 - 1 AZR 29/55 - juris Rn. 41, BAGE 3, 332; 24. November 1956 - 2 AZR 345/56 - juris Rn. 6, BAGE 3, 139; 17. Januar 1956 - 3 AZR 304/54 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 1; BGH 10. Juli 1959 - VI ZR 149/58 - AP BGB § 630 Nr. 2; MüArbR/Reichold 3. Aufl. § 83 Rn. 14; ErfK/Preis § 611 Rn. 752 ff.; MünchKommBGB/Müller-Glöge § 611 Rn. 1208 ff.) .
  • LAG Hamm, 09.06.2016 - 15 Sa 131/16

    Außerordentliche Kündigung; Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers gem. § 3 Abs. 4

    Es ist zwar anerkannt, das die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rechte und Pflichten begründen kann (st. Rspr., etwa BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93, NZA 1995, 220; BAG, 17.01.1956 - 3 AZR 304/54, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG, 2.12.1986 - 3 AZR 123/86, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Deputat).
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    a) Es ist zwar anerkannt, daß die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Rechte und Pflichten begründen kann (BAG Urteil vom 17. Januar 1956 - 3 AZR 304/54 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 2. Dezember 1986 - 3 AZR 123/86 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Deputat).
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