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   BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86   

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BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86 (https://dejure.org/1988,488)
BAG, Entscheidung vom 13.04.1988 - 5 AZR 537/86 (https://dejure.org/1988,488)
BAG, Entscheidung vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 (https://dejure.org/1988,488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfernung eines Schreibens aus der Personalakte

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.
    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch zwecks Eliminierung von Vorgängen, die auf richtiger Sachverhaltsdarstellung beruhen, im Falle eines Schriftwechsels über die Berechtigung zum Gehaltsabzug wegen Teilnahme an einem Warnstreik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2693 (Ls.)
  • NZA 1988, 654
  • BB 1988, 1467
  • BB 1988, 1893
  • DB 1988, 1702
  • JR 1988, 440
  • AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 100
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76

    Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
    Der Anspruch des Klägers hierauf ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht m.w.N.).

    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht läßt sich im Einzelfall nur aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen bestimmen (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a der Gründe).

    Deshalb kann der Arbeitgeber im Einzelfall verpflichtet sein, auch solche Vorgänge aus den Personalakten zu entfernen, die auf einem wahren Sachverhalt beruhen (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht betreffend die Entfernung eines gegen den Arbeitnehmer ergangenen Strafurteils, das ein strafbares Verhalten im außerdienstlichen Bereich betraf sowie das zur Veröffentlichung bestimmte BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - Arbeitsrechts-Blattei "Personalakten" Entscheidung 10, zur Entfernung eines durch die Ereignisse überholten amtsärztlichen Gutachtens, das den Arbeitnehmer in seinen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten belastet).

    Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters geben (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 24, 247, 256 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 25.02.1959 - 4 AZR 549/57

    Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Führung von Personalakten -

    Auszug aus BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht läßt sich im Einzelfall nur aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen bestimmen (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a der Gründe).

    Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters geben (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 24, 247, 256 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
    Die Revision geht zutreffend davon aus, der Arbeitnehmer könne verlangen, daß der Arbeitgeber eine mißbilligende Äußerung aus den Personalakten entfernt, wenn diese unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen könnten (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht läßt sich im Einzelfall nur aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen bestimmen (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a der Gründe).

  • BAG, 17.03.1970 - 5 AZR 263/69

    Rechte eines Arbeitnehmers - Einsicht in Personalakten

    Auszug aus BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
    Der Umfang dieser Fürsorgepflicht läßt sich im Einzelfall nur aufgrund einer eingehenden Abwägung der beiderseitigen Interessen bestimmen (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 17. März 1970 - 5 AZR 263/69 - AP Nr. 78 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 25.04.1972 - 1 AZR 322/71

    Ausschlußklausel - Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
    Sie sollen ein möglichst vollständiges, wahrheitsgemäßes und sorgfältiges Bild über die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters geben (BAGE 7, 267, 271, 272 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 24, 247, 256 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
    Unter diesen Umständen ist ein Hinweis auf die Rechtsprechung zur Wirkungslosigkeit einer Abmahnung angebracht, wonach zwar eine ursprünglich gerechtfertigte Abmahnung nicht allein durch Zeitablauf wirkungslos werden kann, wohl aber nach Ablauf einer bestimmten Zeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    Auszug aus BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
    Deshalb kann der Arbeitgeber im Einzelfall verpflichtet sein, auch solche Vorgänge aus den Personalakten zu entfernen, die auf einem wahren Sachverhalt beruhen (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht betreffend die Entfernung eines gegen den Arbeitnehmer ergangenen Strafurteils, das ein strafbares Verhalten im außerdienstlichen Bereich betraf sowie das zur Veröffentlichung bestimmte BAG Urteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - Arbeitsrechts-Blattei "Personalakten" Entscheidung 10, zur Entfernung eines durch die Ereignisse überholten amtsärztlichen Gutachtens, das den Arbeitnehmer in seinen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten belastet).
  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81

    Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens

    Auszug aus BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86
    Auch ein ursprünglich für die persönlichen Verhältnisse und für die dienstliche Beurteilung des Arbeitnehmers wichtiger Vorgang (z.B. Personalfragebogen) kann durch zeitliche Ereignisse (z.B. Nichteinstellung des Bewerbers oder Ausscheiden des Arbeitnehmers) entbehrlich werden, so daß ein rechtlich geschütztes Interesse an der weiteren Aufbewahrung entfällt (vgl. z.B. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
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