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   BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77   

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BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77 (https://dejure.org/1978,571)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1978 - 5 AZR 754/77 (https://dejure.org/1978,571)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 754/77 (https://dejure.org/1978,571)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikation - Monatsgehalt - Rückzahlungsklausel - Betriebsbindung - Kündigungsmöglichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1
    Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1979, 1350
  • DB 1979, 898
  • AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 99
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.05.1962 - 5 AZR 452/61

    Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung - Eigene Kündigung -

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77
    Dem Arbeitnehmer darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur eine Betriebsbindung für bestimmte Zeit räume zugemutet werden (BAG 13, 129 und 2o4 = AP Nr. 22 und 24 zu § 611 BGB Gratifikation; zuletzt AP Nr. 82 aaO [unter 1 der Gründe]).

    Mit der Zahlung einer Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Monatsbezugs kann eine Rückzahlungsklausel verbunden werden, die eine Betriebsbindung längstens bis zum 30. Juni des folgenden Jahres vorsieht (vgl. die grundlegende Entscheidung BAG 13, 129 [136] = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation [unter 4 a der Gründe]).

    b) In seiner Grundsatzentscheidung BAG 13, 129 r136] = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation (zu 4 b der Gründe) hat der Senat auch danach unterschieden, ob der Arbeitnehmer während des Bindungszeitraumes nur eine oder mehrere Kündigungsmöglichkeiten hat.

  • BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 141/72

    Stammarbeiter - Treueprämie - Gratifikation

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77
    Auch für die letztgenannten Fälle hat das Bundesarbeitsgericht Grenzen einer zulässigen Vertragsgestaltung angenommen (BAG 24, 377 T381 f.] = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation [unter I 2 und 3 der Gründe m.w.Nachw.]).
  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77
    Diese Grenzen werden dann übershritten, wenn das Grundrecht der freien Arbeitsplatz wahl, das auch das Recht des Arbeitnehmers einschließt, den ein mal gewählten Arbeitsplatz beizubehalten, aufzugeben oder zu wechseln, in unzulässiger Weise eingeschränkt wird (BAG 13, 168 [177] = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG [ zu II 2 a der Gründe]).
  • BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 324/62

    Wirksamkeit und Reichweite eines dog. Rückzahlungsklausel

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77
    Diese zeitliche Grenze hat das Bundesarbeitsgericht auch dann für maßgeblich erachtet, wenn die Gratifikation ein Monatsgehalt nur geringfügig - im damaligen Fall um 46,- DM - übersteigt (BAG AP Nr. 25 zu § 611 BGB Gratifikation [unter II der Gründe]).
  • BAG, 20.03.1974 - 5 AZR 327/73

    Gratifikation - Dauer der Betriebsbindung - Weihnachtsgratifikation - Höhe des

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 754/77
    a) Bei der Frage nach der Zumutbarkeit und damit zugleich auch der Zulässigkeit äner Rückzahlungsklausel sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor allem die Dauer der Betriebsbindung und die Höhe der Gratifikation, gemessen am Monatsgehalt im Zeitpunkt der Auszahlung, zu berücksichtigen (st. Rspr. zuletzt BAG AP Nr. 82 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Erhält ein Arbeitnehmer eine Gratifikation, die ein zweifaches Monatsgehalt nicht erreicht, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel jedenfalls dann nicht über den 30. Juni des folgenden Jahres gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte (BAG 27. Oktober 1978 - 5 AZR 754/77 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 99 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 61).
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 356/03

    Zulässige Bindungsfrist bei Sonderzahlung

    Der Klägerin war es in diesem Fall nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur zuzumuten, über den 31. März 2001 hinaus zu bleiben und erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin nach dem 31. März 2001 zu kündigen (vgl. BAG 10. Mai 1962 - 5 AZR 452/61 - BAGE 13, 129; 10. Mai 1962 - 5 AZR 353/61 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 23; 27. Oktober 1978 - 5 AZR 754/77 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 99 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 61; 9. Juni 1993 -10 AZR 529/92 - BAGE 73, 217; 21. Mai 2003 - 10 AZR 390/02 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 250 = EzA BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Dörner/Luczak/Wildschütz Arbeitsrecht in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis 2. Aufl. C Rn. 691; MünchArbR/Hanau § 69 Rn. 49; Kittner/Zwanziger/Schoof Arbeitsrecht § 54 Rn. 42).
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

    Anerkannt ist bei allem im Übrigen in Fortschreibung des erwähnten Stufensystems, dass eine Sonderzahlung, die einen Monatsbezug übersteigt, ohne das Doppelte zu erreichen, keine Bindung des Adressaten über den 30. Juni des Folgejahres hinaus erzeugen kann, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte 71 S. BAG 27.10.1978 - 5 AZR 754/77 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 99 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 61 = DB 1979, 898 = BB 1979, 1350 [Leitsatz]: "Erhält ein Arbeitnehmer eine Gratifikation, die ein zweifaches Monatsgehalt nicht erreicht, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel jedenfalls dann nicht über den 30. Juni des folgenden Jahres hinaus an den Betrieb gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte"; ErfArbR/ Ulrich Preis , 13. Auflage (2013), § 611 BGB Rn. 550: "Erhält der AN eine Sonderzahlung, die einen Monatsbezug übersteigt, jedoch ein zweifaches Monatsbehalt nicht erreicht, kann er durch eine Rückzahlungsklausel nicht über den 30.6.

    S. BAG 27.10.1978 - 5 AZR 754/77 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 99 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 61 = DB 1979, 898 = BB 1979, 1350 [Leitsatz]: "Erhält ein Arbeitnehmer eine Gratifikation, die ein zweifaches Monatsgehalt nicht erreicht, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel jedenfalls dann nicht über den 30. Juni des folgenden Jahres hinaus an den Betrieb gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte"; ErfArbR/ Ulrich Preis , 13. Auflage (2013), § 611 BGB Rn. 550: "Erhält der AN eine Sonderzahlung, die einen Monatsbezug übersteigt, jedoch ein zweifaches Monatsbehalt nicht erreicht, kann er durch eine Rückzahlungsklausel nicht über den 30.6.

    71) S. BAG 27.10.1978 - 5 AZR 754/77 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 99 = EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 61 = DB 1979, 898 = BB 1979, 1350 [Leitsatz]: "Erhält ein Arbeitnehmer eine Gratifikation, die ein zweifaches Monatsgehalt nicht erreicht, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel jedenfalls dann nicht über den 30. Juni des folgenden Jahres hinaus an den Betrieb gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte"; ErfArbR/ Ulrich Preis , 13. Auflage (2013), § 611 BGB Rn. 550: "Erhält der AN eine Sonderzahlung, die einen Monatsbezug übersteigt, jedoch ein zweifaches Monatsbehalt nicht erreicht, kann er durch eine Rückzahlungsklausel nicht über den 30.6.

  • LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15

    Bonus für Betriebstreue - AGB-Kontrolle - Stichtagsklausel

    des folgenden Jahres gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte (vgl. BAG vom 27.10.1978 - 5 AZR 754/77, juris).
  • BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 846/78

    Gratifikation

    Danach sind vor allem die Dauer der Betriebsbindung und die Höhe der Gratifikation, gemessen am Monatsgehalt im Zeitpunkt der Auszahlung, zu berücksichtigen (so ständige Rechtsprechung, zuletzt AP Nr. 99 zu § 611 BGB Gratifikation [zu II 1 a der Gründe]).

    Entscheidend ist danach das Arbeitsentgelt im Auszahlungsmonat (so auch AP Nr. 99 zu § 611 BGB Gratifikation [zu II 1 a der Gründe]).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.1999 - 8 Sa 77/98

    Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 16 Sa 491/10

    Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers bezogen auf Gewinn und Umsatz einer Filiale

    Erhält ein Arbeitnehmer eine Gratifikation, die ein zweifaches Monatsgehalt nicht erreicht, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel jedenfalls dann nicht über den 30. Juni des folgenden Jahres gebunden werden, sofern er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte (vgl. BAG, Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 754/77 - zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 28.11.2001 - 7 Sa 1517/01

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

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  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 516/92

    Zahlung einer einzelvertraglichen Umsatzbeteiligung - Auslegung einer

    Im übrigen wäre auch bei Anwendung der richterrechtlich entwickelten Grundsätze zur Rückzahlung von Gratifikation (vgl. BAGE 13, 129, 132 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 der Gründe; 24, 377, 381 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 754/77 - Urteil vom 9. Juni 1993 - 10 AZR 529/92 - AP Nr. 99 und 150 zu § 611 BGB Gratifikation) keine unzumutbar lange Bindungsdauer gegeben.
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 455/92
    Dies entspricht der Senatsrechtsprechung ( BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 754/77 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Gratifikation, unter II 1 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 24.10.2000 - 7 Sa 2130/99

    Anspruch auf Rückzahlung einer Sonderzahlung im Bankbereich; Zahlung einer

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.10.2001 - 4 Ca 2612/01

    Sondervergütung - Anspruch hierauf nach Kündigung?

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