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   BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05   

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https://dejure.org/2006,1094
BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05 (https://dejure.org/2006,1094)
BAG, Entscheidung vom 23.11.2006 - 8 AZR 701/05 (https://dejure.org/2006,1094)
BAG, Entscheidung vom 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 (https://dejure.org/2006,1094)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • openjur.de

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • verkehrslexikon.de

    Zum Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen einer Beschädigung seines eigenen PKW auf einer damit angeordneten Fahrt

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatzanspruch eines Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines privaten PKW während einer angeordneten Betriebsfahrt - Gefährdungshaftung des Arbeitgebers bei einem Verkehrsunfall aufgrund der Nutzung eines verkehrsuntauglichen Privatfahrzeugs

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 611; ; BGB § 670

  • RA Kotz

    Pkw-Unfall (Privatfahrzeug) bei Dienstfahrt - Ersatzpflicht des Arbeitsgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 (Haftung des Arbeitgebers) § 670 § 254
    Arbeitgeberhaftung für Unfallschäden an Arbeitnehmerfahrzeug bei betrieblicher Nutzung - beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei Mitverschulden

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 670 BGB wegen Beschädigung seines PKW ? Bei Verschulden des Arbeitnehmers Anwendung des § 254 BGB analog ? Anwendung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei betrieblich veranlasster Autofahrt

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Unfall auf Dienstreise

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Schäden am Arbeitnehmer-Fahrzeug: Arbeitgeber haftet

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Schäden am Arbeitnehmer-Fahrzeug: Arbeitgeber haftet

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatz bei Weisung durch Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1486
  • NZA 2007, 870
  • DB 2007, 1091
  • AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden

    Auszug aus BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05
    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6) ist es ständige Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muss, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.

    Der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 670 BGB ist durch ein Verschulden des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen; es ist allenfalls als Mitverschulden in entsprechender Anwendung des § 254 BGB zu berücksichtigen (BAG 8. Mai 1980 - 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108 = AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6).

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

    Auszug aus BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05
    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (zuletzt Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6).

    Bei der Prüfung eines etwaigen Mitverschuldens der Klägerin nach § 254 BGB sind die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung (BAG Großer Senat 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59) anzuwenden (Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05
    Bei der Prüfung eines etwaigen Mitverschuldens der Klägerin nach § 254 BGB sind die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung (BAG Großer Senat 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59) anzuwenden (Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6, zu II 4 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 17.10.2005 - 14 Sa 823/05

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines Pkw,

    Auszug aus BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 701/05
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2005 - 14 Sa 823/05 - aufgehoben.
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 647/09

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (Senat 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2) .

    In Anwendung des Rechtsgedankens des § 254 BGB bedeutet dies, dass im Falle leichtester Fahrlässigkeit eine Mithaftung des Arbeitnehmers entfällt (Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2) .

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 102/10

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug -

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2) .

    Ist es dem Arbeitnehmer hingegen freigestellt, ob er zur Arbeitsstelle zu Fuß geht, mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt oder im eigenen Interesse sein Fahrzeug nutzt, erfolgt die Nutzung des Pkw nicht im Betätigungsbereich des Arbeitgebers (vgl. BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2) .

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ist ein Schaden im Betätigungsbereich des Arbeitgebers eingetreten, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen müssen (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - EzA BGB 2002 § 670 Nr. 4; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 2; 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgefordert hat, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 22.10.2014 - 12 Sa 617/14

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz eines Unfallschadens an seinem mit

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 23.11.2006 - 8 AZR 701/05, NJW 2007, 1486 Rn. 13; BAG 28.10.2010 a.a.O. Rn. 27; BAG 22.11.2011 a.a.O. Rn. 22).
  • LAG München, 15.12.2009 - 6 Sa 637/09

    Ersatz von Fahrzeugschäden

    Um den Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Fahrzeuges des Arbeitnehmers ein eigenes einsetzen hätte müssen, für das er dann die Unfallgefahr zu tragen hätte (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 701/05, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitgebers Nr. 39; BAG v. 17.7. 1997 - 8 AZR 480/95, AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14).

    Die Beklagte hatte den Kläger weder aufgefordert, sein Fahrzeug, statt eines an sich von ihr zu stellenden Fahrzeuges, für anfallende Fahrten vom Aufenthaltsort während der Rufbereitschaft zur Arbeitsstelle zu benutzen (vgl. dazu BAG v. 23.11.2006, a.a.O.; Brox , Anm. AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 6), noch hatte der Arbeitgeber den Aufenthaltsort, von dem aus der Arbeitnehmer im Falle des Abrufes zur Arbeit kommen musste, vorgegeben.

  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08

    Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw

    In entsprechender Anwendung des § 254 BGB ist daher bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 27. Januar 2000, AP BGB § 611 Musiker Nr. 31; Urteil vom 23. November 2006, NJW 2007, 1486).

    Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei geringer Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) des Arbeitnehmers grundsätzlich vollen Ersatz leisten muss (BAG Urteil vom 23. November 2006 a. a. O.), bei normaler Schuld des Arbeitnehmers der Schaden anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten verteilt werden muss und bei grob fahrlässiger Schadensverursachung der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers ganz entfällt (BAG Urteil vom 20. April 1989 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 9; krit. Schwarze Anmerkung AR-Blattei ES 860 Nr. 68).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2013 - 6 Sa 559/12

    Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug während

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich ua., wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 28) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 22 aaO; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - Rn. 15; zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Nutzung des Privatfahrzeug des Arbeitnehmers in dienstlichem Interesse -

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich unter anderem, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen müsste oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - NZA 2012, 91, 92 f. Rz. 22 Rz. 27; vom 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - NZA 2007, 870, 871 Rz. 15, jeweils m. w. N.; vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 345, 346).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 3 Sa 88/16

    Haftung für Eigenschäden - Aufwendungsersatz

    Dies beruht letztlich auf einer Risikoverteilung nach Verantwortungsbereichen (BAG 14.12.1995 EzA § 611 BGB Arbeitgeberhaftung Nr. 4; 23.11.2006 EzA § 670 BGB 2002 Nr. 2 = NZA 2007, 870).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 59/18

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Arbeitsort - Fahrtkostenerstattung

    Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich unter anderem, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen müsste (BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - NZA 2011, 406, 408 Rz. 28) oder wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das eigene Fahrzeug für eine Fahrt zu nutzen (BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - NZA 2012, 91, 92 f. Rz. 22 Rz. 27; vom 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - NZA 2007, 870, 871 Rz. 15, jeweils m. w. N.; vgl. auch LAG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2006 - 13 Sa 881/06 - NZA-RR 2007, 345, 346).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2019 - 2 Sa 41/19

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers - Beschädigung eines Privatfahrzeugs

    20 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - Rn. 22, NZA 2012, 91; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 26, NZA 2011, 406; 23. November 2006 - 8 AZR 701/05 - Rn. 13, NZA 2007, 870 ) muss der Arbeitgeber in entsprechender Anwendung von § 670 BGB dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.
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