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   BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 493/93   

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https://dejure.org/1995,1799
BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 493/93 (https://dejure.org/1995,1799)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1995 - 8 AZR 493/93 (https://dejure.org/1995,1799)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1995 - 8 AZR 493/93 (https://dejure.org/1995,1799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einreisestrafe als rechtlich ersatzfähiger Schaden - Sinn der gegen ein Luftfahrtunternehmen verhängten Einreisestrafe - Entwicklung eines Kontrollsystems zur Verhinderung der Einreise von Personen ohne gültige Dokumente - Überprüfung der Reisedokumente durch ein ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Haftung des Arbeitnehmers, Einreisestrafe

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Stewardess fliegt ohne Pass in die USA - Sie muss der Arbeitgeberin ein Drittel der fälligen Geldstrafe ersetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3204
  • NZA 1995, 565
  • BB 1995, 1193
  • BB 1995, 936
  • DB 1995, 1179
  • AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 106
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 16.02.1995 - 8 AZR 493/93
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1994 (- GS 1/89 - NZA 1994, 1083, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) finden die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung auf alle Arbeiten Anwendung, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden.
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

    Die Klägerin mußte jedoch nicht damit rechnen, daß der Beklagte auf der Rücktour die Kellnerbrieftasche unbeaufsichtigt liegen ließ und somit eine Entwendung auch der Einnahmen aus der Hintour ermöglichte (zum Organisationsverschulden des Arbeitgebers als Mitverschulden nach § 254 BGB zB Senat 16. Februar 1995 - 8 AZR 493/93 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 106 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 60, zu B II 4 der Gründe; 28. September 1989 - 8 AZR 73/88 - NZA 1990, 847 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 54, zu II c der Gründe: Haftung eines Busfahrers für kassierte Fahrgelder, die ihm während der Frühstückspause aus dem verschlossenen - während der Pausen nicht bewachten - Bus gestohlen worden waren).
  • ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 657/13

    Verfahren gegen ThyssenKrupp-Vorstand zum Schienen-Kartell

    In analoger Anwendung des § 254 BGB greift vorliegend damit eine Haftungsprivilegierung insofern ein, als nur bei zumindest grober Fahrlässigkeit der Beklagte den Schaden zur Gänze zu tragen hätte, bei mittlerer Fahrlässigkeit ein solcher quotal zu verteilen wäre und der Schuldvorwurf der leichten Fahrlässigkeit nicht ausreichend für einen Schadenersatzanspruch wäre (BAG vom 16.2.1995 - 8 AZR 493/93 - juris).
  • ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 3569/12

    Verfahren gegen ThyssenKrupp-Vorstand zum Schienen-Kartell

    In analoger Anwendung des § 254 BGB greift vorliegend damit eine Haftungsprivilegierung insofern ein, als nur bei zumindest grober Fahrlässigkeit der Beklagte den Schaden zur Gänze zu tragen hätte, bei mittlerer Fahrlässigkeit ein solcher quotal zu verteilen wäre und der Schuldvorwurf der leichten Fahrlässigkeit nicht ausreichend für einen Schadenersatzanspruch wäre (BAG vom 16.2.1995 - 8 AZR 493/93 - juris).
  • ArbG Essen, 19.12.2013 - 1 Ca 658/13

    Verfahren gegen ThyssenKrupp-Vorstand zum Schienen-Kartell

    In analoger Anwendung des § 254 BGB greift vorliegend damit eine Haftungsprivilegierung insofern ein, als nur bei zumindest grober Fahrlässigkeit der Beklagte den Schaden zur Gänze zu tragen hätte, bei mittlerer Fahrlässigkeit ein solcher quotal zu verteilen wäre und der Schuldvorwurf der leichten Fahrlässigkeit nicht ausreichend für einen Schadenersatzanspruch wäre (BAG vom 16.2.1995 - 8 AZR 493/93 - juris).
  • LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung; Beschäftigung als

    Bei mittlerer Fahrlässigkeit ist der Schaden unter Berücksichtigung aller Umstände quotal zu verteilen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAG 16.02.1995 - 8 AZR 493/93 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 106).
  • LAG Köln, 05.04.2012 - 7 Sa 1334/11

    Arbeitnehmerhaftung bei Verkehrsunfall (Taxibetrieb); Mittlere oder grobe

    Bei alledem ist ferner auch in Rechnung zu stellen, dass die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers im Taxigewerbe in besonderem Maße als gefahrgeneigte Tätigkeit anzusehen ist, eine Risikoverwirklichung somit mit wesentlich höherer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist als bei anderen Arten von Tätigkeiten (zu diesem Aspekt vgl. BAG NZA 1995, 565).
  • LAG Hamm, 26.07.2001 - 16 Sa 2158/99

    Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer wegen Überziehung von Konten;

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  • LAG Sachsen, 04.02.1997 - 9 Sa 954/96

    Ersatz von Schäden bei Verrichtung betriebsbezogener Tätigkeiten; Grundsätze über

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