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   BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08   

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BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08 (https://dejure.org/2009,3337)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 6 AZR 144/08 (https://dejure.org/2009,3337)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 6 AZR 144/08 (https://dejure.org/2009,3337)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsumfang bei tarifvertraglichen Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssicherung

  • bag-urteil.com

    Aufhebungsvertrag - Tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssicherung

  • Betriebs-Berater

    Änderungen des Arbeitsvertrags durch Tarifvertrag

  • Judicialis

    BGB § 305c; ; BGB § ... 307; ; BGB § 615; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; Bezirkstarifvertrag zur Regelung von besonderen regelmäßigen Arbeitszeiten für angestellte Lehrkräfte der allgemeinbildenden Gymnasien und der Mittelschulen des Freistaates Sachsen (BTV vom 21. Juni 2005)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsumfang bei tarifvertraglichen Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssicherung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssicherung: Unmittelbarer Eingriff in die Arbeitszeit der Arbeitnehmer ? Nur eingeschränkte gerichtliche Überprüfung ? Kein Änderungsschutz durch KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 511
  • DB 2009, 1769
  • AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 184
  • NZA-RR 2010, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    Die Notwendigkeit einer dynamischen Ausgestaltung von Bezugnahmeklauseln ergibt sich aus der Zukunftsgerichtetheit der Arbeitsverhältnisse (Senat 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - mwN, AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).

    a) Das Kündigungsschutzgesetz schützt gegen Änderungen des Arbeitsvertrags, die der Arbeitgeber einseitig vornimmt, nicht jedoch gegen Änderungen der Arbeitszeit und/oder der Höhe des Arbeitsentgelts durch tarifliche Regelungen (Senat 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - AP BGB § 305c Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 15).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    a) Die Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nicht unmittelbar grundrechtsgebunden (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 13).

    Das ist wesentlicher Teil der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Betätigungsfreiheit der Tarifvertragsparteien (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 15; BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    Dabei kann offenbleiben, ob die Vereinbarung vom 13. März 2003 im Hinblick auf die Rentenausgleichszahlung einen Aufhebungsvertrag darstellt oder wegen der langen Beendigungsfrist von vier Jahren eine nachträgliche Befristung (vgl. hierzu Senat 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 7).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06

    Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    Solche arbeitsvertraglichen Bezugnahmen sind den im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmern nicht nur üblicherweise bekannt, sondern entsprechen geradezu deren Erwartung (Senat 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - BAGE 123, 191).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    Das ist wesentlicher Teil der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Betätigungsfreiheit der Tarifvertragsparteien (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 15; BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - BVerfGE 84, 212).
  • LAG Sachsen, 16.01.2008 - 9 Sa 821/06
    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2008 - 9 Sa 821/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    Unwirksam wegen Verstoßes gegen zwingendes Kündigungsschutzrecht sind jedoch tarifliche Regelungen, die eine Verringerung der Arbeitszeit durch Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber zulassen, ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen in dem Tarifvertrag zu regeln (vgl. Senat 27. Januar 1994 - 6 AZR 541/93 - BAGE 75, 327, 331; BAG 18. Oktober 1994 - 1 AZR 503/93 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 11 = EzA BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 2).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 778/06

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung für angestellten Hochschulprofessor

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    Er ist übersichtlich gegliedert und sieht für die Bezugnahmeklausel einen eigenen Paragraphen vor, der beim Lesen unmittelbar ins Auge springt (vgl. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 778/06 - AP BAT-O § 15 Nr. 4).
  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    Er geht in seinem Anwendungsbereich als speziellere Tarifregelung dem BAT-O und der SR 2l I BAT-O vor (vgl. Senat 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175, 185).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 28.05.2009 - 6 AZR 144/08
    Sie sind nur in Ausnahmefällen zu beanstanden, etwa wenn sie auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der von dem jeweiligen Tarifvertrag erfassten Beschäftigungsbetriebe und der dort zu verrichtenden Tätigkeiten gegen elementare Gerechtigkeitsanforderungen aus den Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 85).
  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 12. September 2013 (- 6 AZR 953/11 - Rn. 29) unter Bezug auf sein Urteil vom 28. Mai 2009 (- 6 AZR 144/08 - Rn. 29 f.) darauf hingewiesen hat, dass Tarifnormen außerhalb von Verstößen gegen Art. 3 und Art. 6 GG nur darauf zu überprüfen seien, ob sie gegen elementare Gerechtigkeitsanforderungen aus den Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG verstießen, stellt er klar, dass sich dies nur auf die Prüfung von tariflichen Arbeitszeit- und Entgeltregelungen am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG bezog.
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08

    Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD

    Eine solche Handhabung ist den im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmern nicht nur üblicherweise bekannt, sondern entspricht deren Erwartungen (vgl. Senat 28. Mai 2009 - 6 AZR 144/08 - Rn. 16, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 184).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Außerhalb von Verstößen gegen Art. 3 und Art. 6 GG sind Tarifnormen nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen elementare Gerechtigkeitsanforderungen aus den Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG verstoßen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZR 144/08 - Rn. 29 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Das BAG betont in diesem Zusammenhang die Richtigkeitsgewähr ausgehandelter Tarifvertragsbedingungen und nennt als Maßstab der elementaren Gerechtigkeitsvorstellungen zur Ermittlung eines absolut unzulässigen Lohnniveaus den "Tariflohn des Wirtschaftszweigs", in dem der Arbeitnehmer tätig ist (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZR 144/08 - Rn. 29 unter Hinweis auf BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - zu I 2 b und c aa der Gründe [Artt. 2 Abs. 1,20 Abs. 1 GG - allgemeine Handlungsfreiheit, Sozialstaatsprinzip, kein "Hungerlohn" iSd. § 138 BGB]).

    Das gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als die Tarifvertragsparteien als private Verbände und Grundrechtsträger nicht unmittelbar an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (BAG 24. Oktober 2019 - 2 AZR 168/18 - Rn. 34; BAG 28. Mai 2009 - 6 AZR 144/08 - Rn. 29), sondern von Freiheitsrechten Gebrauch gemacht haben, die grds. als Abwehrrechte gegen staatliches Handeln - auch gegen Handlungen der Justiz, die ihrerseits grundrechtsgebunden ist - angesehen werden (vgl. Remmert in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 88. EL August 2019 Art. 19 Abs. 2 Rn. 42 ff.).

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

    Darum können tarifliche Entgeltregelungen den Schutzbereich der Berufsfreiheit allenfalls dann berühren, wenn sie deren existentiellen Kern betreffen (vgl. ErfK/Schmidt 23. Aufl. GG Einleitung Rn. 53a; sh. auch BAG 28. Mai 2009 - 6 AZR 144/08 - Rn. 29) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2010 - 13 Sa 364/10

    Herabsetzung der Pflichtstundenzahl eines Lehrers in Brandenburg durch

    Der 1. ÄTV Soz-TV-BB stellt in § 2 eine zulässige besondere Arbeitszeitregelung für angestellte Lehrkräfte dar, der in seinem Anwendungsbereich als speziellerer Tarifvertrag dem BAT-O und der SR 2 L I BAT-O bzw. § 44 Nr. 2 TV-L vorgeht (vgl. BAG 28.06.2001 - 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175, 185 [Lehrer Sachsen-Anhalt]; BAG 28.05.2009 - 6 AZR 144/08 - ZTR 2009, 489 ff., zu I. 1. a) d. Gr. [Lehrer Sachsen]).

    Die Notwendigkeit einer dynamischen Ausgestaltung von Bezugnahmeklauseln ergibt sich aus der Zukunftsgerichtetheit der Arbeitsverhältnisse (vgl. BAG 28.05.2009, a. a. O., zu I. 1. c) d. Gr. m. w. N.).

    Unwirksam wegen Verstoßes gegen zwingendes Kündigungsschutzrecht sind allenfalls tarifliche Regelungen, die eine Verringerung der Arbeitszeit durch Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber zulassen, ohne die dafür erforderlichen Voraussetzungen im Tarifvertrag zu regeln (BAG 28.05.2009, a. a. O., zu I. 4. a) d. Gr. m. w. N. a. d. Rspr.).

    Hierdurch sind die zulässigen Gründe für eine mögliche Erhöhung der Arbeitszeit hinreichend konkretisiert (ebenso für das Land Sachsen BAG 28.05.2009, a. a. O., zu I. 4. b) d. Gr.).

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 514/10

    Auslegung eines Firmentarifvertrages

    Dies unterliegt der Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien, die nur dann zu korrigieren ist, wenn auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der von dem jeweiligen Tarifvertrag erfassten Beschäftigungsbetriebe und der dort zu verrichtenden Tätigkeiten ein Verstoß gegen die elementaren Gerechtigkeitsanforderungen nach den Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG bejaht werden muss (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZR 144/08 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 184; 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79 = AP BGB § 138 Nr. 59 = EzA BGB 2002 § 138 Nr. 2) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11

    Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

    Außerhalb von Verstößen gegen Art. 3 und Art. 6 GG sind Tarifnormen nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen elementare Gerechtigkeitsanforderungen aus den Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG verstoßen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZR 144/08 - Rn. 29 f.) .
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11

    Halteprämie - keine Masseverbindlichkeit

    Außerhalb von Verstößen gegen Art. 3 und Art. 6 GG sind Tarifnormen nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen elementare Gerechtigkeitsanforderungen aus den Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG verstoßen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZR 144/08 - Rn. 29 f.) .
  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 7 Sa 1158/13

    Wegezeiten zwischen einzelnen Arbeitsstellen

    Da jeder Tarifvertrag immanent unter dem Vorbehalt späterer Änderungen steht (vgl. BAG, Urteil vom 24.09.2008, 6 AZR 144/08, zitiert nach juris), können die Tarifvertragsparteien die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit auf Dauer oder befristet verringern oder erhöhen mit und ohne Folgen für den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers.
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 981/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

  • LAG Düsseldorf, 28.01.2015 - 12 Sa 871/14

    Auslegung der Übergangsbestimmungen zum Manteltarifvertrag für Sicherheitskräfte

  • ArbG Würzburg, 13.05.2020 - 1 Ca 1333/19

    Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Nachtarbeit, Manteltarifvertrag, Arbeitgeber,

  • LAG Nürnberg, 08.03.2013 - 1 Sa 379/12

    Ausschlussfristen - Neuvertrag - Altansprüche

  • ArbG Köln, 21.06.2017 - 7 Ca 1111/17

    Bestimmung des tariflichen Urlaubsnspruchs einer "Airport Security

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