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   BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79   

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BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79 (https://dejure.org/1981,62)
BAG, Entscheidung vom 23.09.1981 - 4 AZR 569/79 (https://dejure.org/1981,62)
BAG, Entscheidung vom 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 (https://dejure.org/1981,62)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilzeitbeschäftigter Lehramtsanwärter - Unterrichtsstunden - Anrechnung von Stunden - Teilnahme an Ausbildungsseminaren - Gerichte für Arbeitssachen - Schließen von Tariflücken - Tarifautonomie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 218
  • DB 1982, 608
  • JR 1982, 396
  • AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 19
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 315/78

    Teilzeitbeschäftigter Lehramtsbewerber - Unterrichtstätigkeit an

    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß sich ein solcher Anspruch nicht aus Abschnitt C Nr. 10 des Regelstundenmaßerlasses herleiten läßt (Urteil vom 16. April 1980, AP Nr. 16 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).

    Entgegen der Auffassung des beklagten Landes war die Ausbildung der Klägerin auch im Sinne des Regelstundenmaßerlasses "vorgeschrieben", wie der Senat in seinem Urteil vom 16. April 1980 (AP Nr. 16 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) näher begründet hat.

    Dementsprechend hat der Senat auch in seiner Entscheidung vom 16. April 1980 (AP Nr. 16 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) schon die daraus sich ergebenden Schlußfolgerungen gezogen.

    Darauf hat schon der Senat in seinem Urteil vom 16. April 1980 (AP Nr. 16 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) hingewiesen, wenn er ausgeführt hat, es sei sachlich gerechtfertigt, vollbeschäftigten Lehrkräften und teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im Sinne von § 213 LBG Baden-Württemberg a. F. für die Teilnahme an Seminarveranstaltungen vier Wochenstunden Unterricht anzurechnen, anderen teilzeitbeschäftigten Lehrern jedoch nicht.

    Die Klägerin hat auch keinen gesetzlichen Anspruch gegen das beklagte Land auf bezahlte Freistellung vom Unterricht zur Teilnahme an der Seminarausbildung, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. April 1980 (AP Nr. 16 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) näher ausgeführt hat.

  • BAG, 24.05.1978 - 4 AZR 769/76

    Unfallrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tariflücke - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79
    Unbewußte Regelungslücken sind zwar unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und unter Berücksichtigung dessen zu schließen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, falls sie an den nicht geregelten Fall gedacht hätten (BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; Wiedemann- Stumpf, aaO, § 1 Rz. 418 mit weiteren Nachweisen).

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind nämlich nicht befugt, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die das Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1972 - IV 1036/70
    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob dieser Regelstundenmaßerlaß trotz seiner Verkündung im Amtsblatt des Kultusministeriums (K.u.U. 1972 S. 1507) wirksam geworden ist (vgl. hierzu Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 15. August 1972 - IV 1036/70 -, ESVGH 23, 90 = BaWüVBl. 1972, 185).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55

    Aufhebungsklage - Verletzung einer Rechtsnorm - Tarifvertrag - Tarifordnung -

    Auszug aus BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79
    Denn dann hätten die Tarifvertragsparteien für das Land Baden-Württemberg die Regelung der Anrechnung von Seminarstunden auf die Unterrichtsstunden der teilzeitbeschäftigten Lehrer, die nicht zum Personenkreis des § 213 LBG Baden-Württemberg a. F. gehören, bewußt einer anderen Bestimmung überlassen und eine tarifliche Regelung auch dann nicht gewollt, wenn eine solche Regelung fehlt (vgl. BAG 4, 156 (165) = AP Nr. 3 zu § 9 TVG; Wiedemann-Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl. 1977, § 1 Rz. 417).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Bei bewussten Regelungslücken ist eine ergänzende richterliche Auslegung des Tarifvertrages in der Regel ausgeschlossen (vgl. BAGE 36, 218, 224 f.; 40, 345, 352; 57, 334, 342; 77, 94, 98, 101; 91, 358, 367; 97, 251, 259; BAG NZA 1999, 999, 1000).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Im Falle einer bewussten Regelungslücke ist die Rechtsprechung zu einer Lückenfüllung nicht befugt, weil hierin ein Eingriff in die Tarifautonomie läge (BAG 20. März 2002 - 4 AZR 90/01 - BAGE 101, 1, 7; 16. Februar 2000 - 4 AZR 422/99 -BAGE 93, 318, 326; 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 - juris Rn. 38, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 165; 10. November 1982 - 4 AZR 109/80 - BAGE 40, 345, 352; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 224 f.; Krause in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 4 Rn. 198; Wiedemann/Wank TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 1038).

    Im Falle einer unbewussten Regelungslücke ist es den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt, diese zu schließen, sofern mehrere Möglichkeiten der Lückenschließung bestehen (vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - juris Rn. 27, AP BAT SR 2r § 2 Nr. 3; 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358, 367; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137, 145 f.; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 -BAGE 36, 218, 225; 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 6 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 11; Krause in Jacobs/Krause/Oetker § 4 Rn. 199).

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

    Die Verweisung in § 42 Abs. 1 Buchst. e BAT umfaßt nicht nur die maßgebenden Reisekostengesetze, sondern auch die hierzu ergangenen Erlasse und Rechtsverordnungen, was sich aus der Verwendung des Wortes "Bestimmungen" in der Tarifnorm ergibt (BAGE 41, 47, 50 = AP, aaO; BAGE 36, 218, 223 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, aaO; Uttlinger/Breier/Kiefer, aaO).

    Sie ist insbesondere keine unzulässige Delegation der Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien (BAGE 39, 138, 143 f. = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; BAGE 36, 218, 223 = AP, aaO).

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