Rechtsprechung
   BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,296
BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00 (https://dejure.org/2001,296)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/00 (https://dejure.org/2001,296)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 (https://dejure.org/2001,296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 147; ; BGB § 151; ; BGB § 611; ; BGB § 612; ; BGB § 615; ; ZPO § 287

  • RA Kotz

    Überstundenvergütung: Vergütung durch Freistellung?

  • RA Kotz

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstundenvergütung - Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis - Schweigen als Willenserklärung - Treuepflicht - Umfang der Vergütung im Annahmeverzug bei in der Vergangenheit regelmäßig geleisteten Überstunden - Vergütung für nach dem Arbeitszeitgesetz unzulässige ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, 147, 151, 611, 612, 615; ZPO § 287
    Umfang der Überstundenvergütung bei Annahmeverzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Abfeiern" von Ansprüchen auf Überstundenvergütung?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Freizeit statt Überstundenvergütung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1739
  • NZA 2002, 268
  • BB 2002, 359
  • DB 2002, 434
  • AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 37
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 524/78
    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte (BAG 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91 - nv., zu II 5 a der Gründe; 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv., zu IV 1 der Gründe).

    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (BAG 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv.; Senat 11. August 1998 - 9 AZR 410/97 - nv.; Sächs. LAG 13. Januar 1999 - 2 Sa 742/98 - LAGE § 4 EntgeltfortzG Nr. 4; Erman-Hanau BGB 9. Aufl. § 615 Rn. 34; BGB-RGRK-Matthes BGB 12. Aufl. § 615 Rn. 69 ff.; Winderlich Der Annahmeverzug des Arbeitgebers Europäische Hochschulschriften Bd. 1538 S 155 f.) Hätte der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit auch Überstunden geleistet, so zählt auch die Überstundenvergütung zur fortzuzahlenden vertraglichen Vergütung (Matthes aaO; Winderlich aaO).

  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Die Vertragsparteien sind frei, dem Schuldner eine Ersetzungsbefugnis einzuräumen (zur Ersetzungsbefugnis vgl. BAG 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - BAGE 79, 104).

    Kommt keine Vereinbarung zustande, kann der Arbeitgeber einen bereits entstandenen Anspruch auf Vergütung für geleistete Überstunden nicht einseitig durch Anordnung des Arbeitgebers durch Freistellung von der Arbeit erfüllen (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 562/96 - nv.; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - aaO).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Eines Angebots des Klägers bedurfte es nicht (§ 296 BGB); es wäre vielmehr Sache der Beklagten gewesen, den Kläger zur Arbeit aufzufordern (vgl. Senat 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - BAGE 93, 179).
  • BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 175/65

    Urlaubsentgeltberechnung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    In diesem Sinne hatte bereits das Reichsarbeitsgericht (RAG 9. Juni 1937 - RAG 56/37 - ARS 30, 117) entschieden; die gleiche Auffassung haben auch das Bundesarbeitsgericht für den insoweit vergleichbaren Fall des § 11 BUrlG (9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - BAGE 18, 12) und ganz überwiegend auch die Instanzgerichte und das Schrifttum - mit unterschiedlichen Begründungen - vertreten (vgl. die Nachweise bei: Bowe Die Entlohnung unzulässiger Mehrarbeit Diss. Münster 1992 S 27 ff.; für die ebenfalls vergleichbare Berechnung des "Regellohns": BSG 28. Juni 1990 - 9 b/11 RAr 15/89 - NZA 1991, 116).
  • LAG Sachsen, 13.01.1999 - 2 Sa 742/98

    Arbeitsvertragliche Verpflichtung der Zuverfügungstellung für Privatfahrten eines

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (BAG 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv.; Senat 11. August 1998 - 9 AZR 410/97 - nv.; Sächs. LAG 13. Januar 1999 - 2 Sa 742/98 - LAGE § 4 EntgeltfortzG Nr. 4; Erman-Hanau BGB 9. Aufl. § 615 Rn. 34; BGB-RGRK-Matthes BGB 12. Aufl. § 615 Rn. 69 ff.; Winderlich Der Annahmeverzug des Arbeitgebers Europäische Hochschulschriften Bd. 1538 S 155 f.) Hätte der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit auch Überstunden geleistet, so zählt auch die Überstundenvergütung zur fortzuzahlenden vertraglichen Vergütung (Matthes aaO; Winderlich aaO).
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97

    Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Ein Arbeitnehmer ist berechtigt, nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu seinem bisherigen Arbeitgeber zu treten (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11 = EzA HGB § 74 Nr. 61).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 410/97

    Berechnung eines Provisionsanspruchs bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Eintritt des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (BAG 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv.; Senat 11. August 1998 - 9 AZR 410/97 - nv.; Sächs. LAG 13. Januar 1999 - 2 Sa 742/98 - LAGE § 4 EntgeltfortzG Nr. 4; Erman-Hanau BGB 9. Aufl. § 615 Rn. 34; BGB-RGRK-Matthes BGB 12. Aufl. § 615 Rn. 69 ff.; Winderlich Der Annahmeverzug des Arbeitgebers Europäische Hochschulschriften Bd. 1538 S 155 f.) Hätte der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit auch Überstunden geleistet, so zählt auch die Überstundenvergütung zur fortzuzahlenden vertraglichen Vergütung (Matthes aaO; Winderlich aaO).
  • BSG, 28.06.1990 - 9b/11 RAr 15/89

    Berechnung des Regellohns beim Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    In diesem Sinne hatte bereits das Reichsarbeitsgericht (RAG 9. Juni 1937 - RAG 56/37 - ARS 30, 117) entschieden; die gleiche Auffassung haben auch das Bundesarbeitsgericht für den insoweit vergleichbaren Fall des § 11 BUrlG (9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - BAGE 18, 12) und ganz überwiegend auch die Instanzgerichte und das Schrifttum - mit unterschiedlichen Begründungen - vertreten (vgl. die Nachweise bei: Bowe Die Entlohnung unzulässiger Mehrarbeit Diss. Münster 1992 S 27 ff.; für die ebenfalls vergleichbare Berechnung des "Regellohns": BSG 28. Juni 1990 - 9 b/11 RAr 15/89 - NZA 1991, 116).
  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91

    Rechtliche Ausgestaltung des Annahmeverzugs eines Betriebsübernehmers - Wertung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Zu zahlen ist die Vergütung, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte (BAG 24. Oktober 1991 - 2 AZR 210/91 - nv., zu II 5 a der Gründe; 25. Juni 1981 - 6 AZR 524/78 - nv., zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
    Zwar kann vertraglich die Abgeltung von Überstunden durch Arbeitsbefreiung vereinbart werden (Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 26/00 - AP BGB § 615 Nr. 93 = EzA BGB § 615 Nr. 101).
  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 116/81

    Mutterschutz - Wirksamkeit der Eigenkündigung einer Schwangeren

  • LAG Nürnberg, 28.03.2000 - 7 Sa 713/99

    Überstundenvergütung - Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis - Schweigen als

  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 179/88

    Anspruch eines Geschäftsführers auf Zahlung eines Altersgeldes - Fehlerhaftigkeit

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 745/98

    Pflicht zum Verzicht auf 13. Monatseinkommen bei schlechter wirtschaftlicher

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 262/64

    Solidarität - Betriebsverbundenheit - Konkurs - Gratifikationsansprüche -

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 562/96
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Wenn die Klägerin, worauf die Revision an sich zu Recht hinweist, am 31. Juli nicht zur Arbeit erschienen ist, so bildet dies keinen entscheidenden Hinweis darauf, dass die Klägerin selbst das Arbeitsverhältnis hat kündigen oder durch Aufhebungsvertrag auflösen wollen (vgl. zum Erklärungswert des Verlassens der Arbeitsstelle in vergleichbaren Fällen: BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 9).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Der rechtlich maßgebliche Inhalt eines Verhaltens beurteilt sich danach, was der Erklärungsempfänger bei verständiger Sicht als gewollt erkennen und in welchem Sinne er das Erkannte verstehen musste (Senat 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 -AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 37 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 9).
  • LAG Hamm, 11.10.2011 - 14 Sa 543/11

    Berufung des Trainers erfolgreich - Vertragsklausel unwirksam

    Zu zahlen ist die Vergütung welche der Arbeitnehmer bei Weiterarbeit erzielt hätte (vgl. BAG, 23. Juni 1994, 6 AZR 853/93, NZA 1995, 468 ; 18. September 2001, 9 AZR 307/00, NZA 2002, 268 ).

    Fehlt es an Anhaltspunkten für die Höhe des mutmaßlich erzielten Entgeltes, ist dieses nach § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen (vgl. BAG, 18. September 2001, a.a.O.).

    Dabei kann die vom Arbeitnehmer bis zum Beginn des Annahmeverzugs erzielte Vergütung einen Anhaltspunkt liefern (vgl. allgemein BAG, 18. September 2001, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht