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   BAG, 13.12.1973 - 5 AZR 213/73   

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https://dejure.org/1973,1139
BAG, 13.12.1973 - 5 AZR 213/73 (https://dejure.org/1973,1139)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1973 - 5 AZR 213/73 (https://dejure.org/1973,1139)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 (https://dejure.org/1973,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altersheimen des DRK - Pflegepersonal in Pflegestationen - Pflegezulage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 387/17

    Tarifvertragliche Pflegezulage ("Geriatriezulage") - Altenpflegeheim

    Sie sind für den seit Jahrzehnten unverändert in Tarifverträgen benutzten Begriff "geriatrisch" (vgl. zB BAG 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 -) aber nicht zwingend erforderlich.
  • BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen und Stationen

    An diesen Zulagenregelungen zeigt sich, daß diese Zulagen für die Pflegetätigkeit unter erschwerten Bedingungen und mithin als Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit unter besonderen Anforderungen, also als sog. Erschwerniszulagen gewährt werden sollen (BAG 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 9; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 - AP BAT § 34 Nr. 5; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand Oktober 1999 Bd. II Anl. 1 b Rn. 86).

    Zwar bezieht sich das Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 13. Dezember 1973 (- 5 AZR 213/73 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) und vom 2. September 1987 (- 4 AZR 307/87 - und - 4 AZR 178/87 - nv.), auf den Beschluß des Gruppenausschusses, jedoch lagen diesen Entscheidungen keine Fälle zugrunde, in denen die Anlage 1 b zum BAT unmittelbar als Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Ansprüche auf Pflegezulagen in Frage kam.

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - 1 Sa 4/15

    Pflegezulage in geriatrischen Abteilungen oder Stationen

    aa) Bereits in seinem Urteil vom 13.12.1973 (5 AZR 213/73 AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 9) hat das Bundesarbeitsgericht zu einer mit der hiesigen Tarifregelung vergleichbaren Bestimmung ausgeführt, die Pflegezulage stehe nicht nur Pflegepersonen zu, die in Krankenanstalten beschäftigt seien.
  • LAG Köln, 12.06.1998 - 12 Sa 227/98

    Pflegezulage nach Anlage 1 b zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wegen

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  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 187/99

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen

    Zweck der Geriatriezulage ist ein Ausgleich für die Pflegetätigkeit unter erschwerten Bedingungen und mithin ein Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit unter besonderen Anforderungen, das als sog. Erschwerniszulage gewährt werden soll (BAG 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 9; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 - AP BAT § 34 Nr. 5 und zuletzt 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Hessen, 23.10.1998 - 13 Sa 2185/97

    Zustehen der Vergütungsgruppe bei Pflegepersonal für gelähmte Patienten umfaßt

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  • BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87

    Vergütung für die Krankenpflege in geriatrischen Abteilungen oder Stationen -

    Unter Berufung darauf hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß Pflegepersonal in Pflegestationen von Altersheimen des Deutschen Roten Kreuzes entsprechend der Regelung im BAT die besondere Pflegezulage zusteht, da die Gleichstellung des Krankenpflegepersonals in geriatrischen Abteilungen und Stationen von allgemeinen Krankenhäusern oder besonderen Altenkrankenhäusern mit dem Krankenpflegepersonal in Siechen- und Pflegestationen von Altenheimen auch nach Sinn und Zweck der Zulagenregelung geboten sei; denn die Pflegetätigkeit auf Pflegestationen von Altersheimen für sogenannte Pflegefälle sei in aller Regel mit besonderen Erschwernissen verbunden und unterscheide sich nicht wesentlich von der Pflegetätigkeit in speziellen geriatrischen Abteilungen bzw. in Altenkrankenhäusern (BAG Urteil vom 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Rotes Kreuz).
  • BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 307/87

    Anspruch einer bei der Arbeiterwohlfahrt in einem Altenheim und Pflegeheim

    Unter Berufung darauf hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden, daß Pflegepersonal in Pflegestationen von Altersheimen des Deutschen Roten Kreuzes entsprechend der Regelung im BAT die besondere Pflegezulage zusteht, da die Gleichstellung des Krankenpflegepersonals in geriatrischen Abteilungen und Stationen von allgemeinen Krankenhäusern oder besonderen Altenkrankenhäusern mit dem Krankenpflegepersonal in Siechen- und Pflegestationen von Altenheimen auch nach Sinn und Zweck der Zulagenregelung geboten sei; denn die Pflegetätigkeit auf Pflegestationen von Altersheimen für sogenannte Pflegefälle sei in aller Regel mit besonderen Erschwernissen verbunden sei und unterscheide sich nicht wesentlich von der Pflegetätigkeit in speziellen geriatrischen Abteilungen bzw. in Altenkrankenhäusern (BAG Urteil vom 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Rotes Kreuz).
  • LAG Hessen, 23.10.1998 - 13 Sa 2184/97

    Zustehen der Vergütungsgruppe bei Pflegepersonal für gelähmte Patienten umfaßt

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  • LAG Hessen, 18.10.1994 - 9 Sa 487/94

    Station eines Altenheims als geriatrische Abteilung oder Station ; Anspruch auf

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  • BAG, 04.04.1984 - 4 AZR 88/82
  • ArbG Lübeck, 21.11.2002 - 2 Ca 2026b/02

    Anspruch auf Zahlung einer Pflegezulage in geriatrischer Abteilung; Auslegung der

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